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rbbonline | Im Parlament

stimmt seinen Vorrednern weitgehend zu. Wichtig sei das Signal an den Bund, dass Brandenburg an der Zweckbindung festhalte. Die Ausnahmeregelung sei "in Ordnung". Daher lehne seine Fraktion den Änderungsantrag ab.
06.Juni 2012
57. Sitzung des Brandenburger Landtags
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