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rbbonline | Im Parlament

nennt es eine Unverschämtheit, dass der nach nur 12 Amtstagen wieder ausgeschiedene Justizsenator Braun ein Übergangsgeld erhalten soll. Nach geltendem Gesetz werde bei einem Rücktritt keines gezahlt, sondern nur nach einer Entlassung.
Der Senat habe Braun in dieser Frage "gewissermaßen ein Wahlrecht" eingeräumt. Er solle selbst entscheiden, ob er "noch ein bisschen Kohle mitnehmen" wolle.
12.Januar 2012
6. Sitzung des Berliner Abgeordnetenhauses
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