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rbbonline | Im Parlament

macht deutlich, dass es immer um eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit der angewandten Mittel gehe. Der Staat müsse sich selbst Grenzen setzen. So sei die Handyortung in Brandenburg fast ausschließlich zum Auffinden hilfsbedürftiger Personen angewendet worden. Der konkrete Einsatz der Mittel müsse auch künftig vom Parlament kontrolliert werden.
© Rundfunk Berlin-Brandenburg