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rbbonline | Im Parlament

verweist darauf, dass der vorliegende Musterentwurf der Länder lediglich das Recht der Täter festschreibe, Anträge auf Hafturlaub zu stellen. Einen Anspruch auf Haftlockerung gebe es keinesfalls. Die Täter müssten jedoch bezeiten auf ihre Entlassung vorbereitet werden, um Rückfallquoten zu verhindern.
© Rundfunk Berlin-Brandenburg