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Die Kanzlerin ist empört! Der US-Präsident angeblich beschämt! Und die Aufregung im politischen Berlin ist nach wie vor groß. Aber welche Konsequenzen werden aus der Abhöraffäre gezogen? Was macht die Staatsanwaltschaft? KLARTEXT fragt nach.
Anmoderation
Offenbar musste erst bekannt werden, dass das Handy von Angela Merkel abgehört wurde, bis auch die Bundesregierung die gesamte Tragweite der NSA-Affäre erkannt hat. Zwar ist die Kanzlerin stinksauer, aber vielen bereitet es fast schon körperliche Schmerzen mit anzusehen, wie sehr man um Konsequenzen ringt. Immerhin prüft nun die Bundesregierung – wie heute bekannt wurde – ob eine Befragung des Hauptzeugen Snowden in seinem Moskauer Exil überhaupt in Frage kommt. Aber was macht eigentlich die Justiz? Schließlich geht’s hier um schwere Straftaten? Die hält sich auffällig zurück, obwohl sie doch spätestens seit der Handy-Affäre aktiv werden könnte. Iris Marx über den schmalen Grad zwischen Strafverfolgung und nationalen Interessen.
Tatort Berlin!
Zum ersten Mal stehen in der NSA-Affäre ganz konkrete, zum Teil auch schwere Straftaten im Raum, wenn es stimmt, dass selbst das Handy der Kanzlerin abgehört wurde, wie es Unterlagen von Whistleblower Edward Snowden nahe legen.
Die Tat: Geheimdienstliche Tätigkeit. Tatverdächtig: Keith Alexander, NSA.
Viele Unbeteiligte können daneben betroffen sein, wenn aus den Botschaften der USA und Großbritanniens ganze Viertel in Berlin im Visier der Nachrichtendienste gestanden haben.
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes. Ausspähen von Daten.
Schon im Sommer forderte SPD-Chef Sigmar Gabriel:
Sigmar Gabriel (SPD)
Parteivorsitzender
"…wenn die Amerikaner und die Briten offen zugeben, dass sie nicht etwa ein paar Leute abhören, sondern quasi eine flächendeckende Abhörung der Deutschen organisieren, dann muss die deutsche Regierung, muss die Generalbundesanwaltschaft alles in ihren Mitteln tun, das zu verhindern."
Aber bislang passierte nicht viel. Auch jetzt nicht, trotz aller neuen Enthüllungen.
Dabei könnte keine Institution den Skandal besser aufklären als die Justiz, noch besser als die Politik, so Prof. Fredrik Roggan, Strafrechtsexperte:
Prof. Fredrik Roggan
Strafrechtler, FH Brandenburg
„Die Mittel, die die Strafverfolger besitzen, das ist das gesamte Instrumentarium der Strafprozessordnung, das ist sicher ein wirkungsvolleres Mittel als ein Untersuchungsausschuss des Parlaments."
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat seit dem Sommer mehrere Strafanzeigen erhalten.
Silke Becker
Staatsanwaltschaft Berlin
"Die Strafanzeigen, die hier eingegangen sind, werden geprüft auch auf die Frage der Zuständigkeit, auch auf die Frage, ob gegebenenfalls der Generalbundesanwalt zuständig sein wird.“
Aber auch der Generalbundesanwalt in Karlsruhe ermittelt nicht. Er sieht in der Vergangenheit und auch noch heute nicht einmal Anhaltspunkte für eine Straftat:
Schriftlich heißt es gegenüber KLARTEXT, Zitat:
"Aus den bislang übermittelten Informationen ergeben sich keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine in die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft fallende Straftat."
Aber: ist nicht bereits dieses Dokument ein tatsächlicher Anhaltspunkt für die Überwachung der Kanzlerin?
Prof. Fredrik Roggan
Strafrechtler, FH Brandenburg
"Bei dem, was man schon aus Zeitungsberichten weiß, kann man sicher sagen, dass die zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte, die das Gesetz verlangt, erfüllt sind."
Theoretisch hätte die Staatsanwaltschaft nun die Pflicht zu ermitteln. Die Hürden, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, sind nicht besonders hoch – theoretisch jedenfalls.
Prof. Fredrik Roggan
Strafrechtler, FH Brandenburg
"Um das noch einmal zu betonen: Für den Anfangsverdacht reichen sogar entfernte Indizien aus. Ein Ermittlungsverfahren müsste kommen. Es ist schwer vorstellbar, dass es nicht kommt."
So die Theorie, die Praxis sieht anders aus.
Die Folge: Die Staatsanwaltschaft kann ohne Ermittlungsverfahren nicht viel machen. Nur das Ermittlungsverfahren eröffnet ihr zahlreiche Möglichkeiten, um den Sachverhalt aufzuklären, sagt der in der NSA-Affäre engagierte Abgeordnete Christian Ströbele – selbst jahrelang Strafverteidiger.
Christian Ströbele (Bündnis 90/Die Grünen)
Bundestagsabgeordneter
"…die können natürlich all das machen, was wir uns jeden Abend im Krimi angucken. Die können losgehen, die können Zeugen befragen, die können Urkunden suchen, die können Durchsuchungen machen, die könnten theoretisch sogar im Ausland tätig werden."
In der vergangenen Woche flog Christian Ströbele nach Moskau zu Edward Snowden und präsentierte den deutschen Behörden damit den wohl wichtigsten Zeugen.
In einem Brief sicherte Snowden zu, in Deutschland bei den Behörden aussagen zu wollen.
Der Brief ging auch an den Generalbundesanwalt. Der darf Snowden ohne Ermittlungsverfahren nicht vernehmen, dessen Eröffnung hat er aber selbst in der Hand.
Christian Ströbele (Bündnis 90/Die Grünen)
Bundestagsabgeordneter
"Das ist politisch bedingt. Man will dieses politische Risiko, das man da eingeht, dass in den USA jemand die Augenbrauen hochzieht oder sagt: Wie kommt Ihr dazu? Das will man nicht eingehen. Das ist sehr schade. Und ich werfe das auch der Justiz vor. Die Justiz muss unabhängig davon ermitteln, wer davon betroffen ist."
Dabei erlaubt die Strafprozessordnung sogar, aus politischen Gründen eine Straftat nicht zu verfolgen. So heißt es, Zitat:
"Der Generalbundesanwalt kann von der Verfolgung von Straftaten absehen, wenn die Durchführung des Verfahrens die Gefahr eines schweren Nachteils für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführen würde."
Die Staatsanwaltschaft müsste dann aber Antworten liefern: Ob zumindest der Verdacht einer Straftat besteht und ob es nicht doch wirklich gute Gründe gibt, dennoch nichts zu tun. So bleibt nur: weitere Verunsicherung und das Gefühl, dass die Politik die Justiz machtlos erscheinen lässt.
Beitrag von Iris Marx





