Geschenk / Quelle: rbb

- Neues Gesetz gegen Ferienwohnungen - ein Bürokratie-Monster schlägt zurück

Lärmende Touristen nehmen angeblich den Berlinern die Wohnungen weg. Doch damit soll jetzt eigentlich Schluss sein - ein neues Gesetz soll die Umwandlung von Miet- in Ferienwohnungen künftig verhindern. Doch ausgerechnet die Baustadträte der am meisten betroffenen Bezirke befürchten nun, dass dieses Gesetz genau das Gegenteil bewirken wird.

Anmoderation
Wenn auf einer Verpackung nicht draufsteht, was drin ist, spricht der Volksmund von einer Mogelpackung. Dass es so etwas durchaus auch in der Politik geben könnte, haben Sie wahrscheinlich schon immer geahnt. Andrea Everwien hat nun etwas besonders hübsch Glitzerndes in der Berliner Politik gefunden, das offenbar das Zeug zur Mogelpackung hat. Das sogenannte "Zweckentfremdungsverbot-Gesetz"

KLARTEXT hat darüber berichtet: Touristen lieben Berlins preiswerte Unterkünfte in Ferienwohnungen.

Touristen
"25 Euro pro Person – umgerechnet jetzt."

Etwa 12.000 Wohnungen – so Schätzungen des Senats – werden in Berlin als Ferienwohnungen angeboten. Die Vermieter freuen sich: vielfach können sie so mehr verdienen als mit normalen Mieten.

Vermieter Florenz Wächter
Vermieter von Ferienwohnungen

"Da verdienen wir mehr, ja."
KLARTEXT
"Wie viel mehr?"
Florenz Wächter
Vermieter von Ferienwohnungen

"Im Schnitt – bei 4,50 Euro – vielleicht 6,50 Euro pro Quadratmeter.“
KLARTEXT
"Also ein Drittel mehr."
Florenz Wächter
Vermieter von Ferienwohnungen

"Vielleicht ein Drittel bis ein Viertel, das ist schwierig zu sagen."

Was der Touristen und Vermieter Freud, ist aber das Leid vieler Wohnungssuchender. Denn natürlich könnten hier auch Familien ganz normal zur Miete wohnen.

Stephan von Dassel, Wohnungsstadtrat im Bezirk Mitte, will die Wohnungen für den Mietmarkt erhalten, deshalb verlangt er schon lange ein Verbot der Zweckentfremdung als Ferienwohnung.

Stephan von Dassel (Bündnis 90/Die Grünen)
Sozialstadtrat Mitte

"Dass Menschen einfach nicht mehr unterkommen und keine Wohnungen mehr finden, bloß weil hier Ferienwohnungen dann ja auch in der Regel zwei Drittel des Jahres leer stehen, das können wir einfach nicht akzeptieren."

Jahrelang streitet man sich schon in der Stadt: Ferienwohnungen sind gut für den Tourismus, bringen Einnahmen ins Land, heißt es von hüben – Ferienwohnungen fehlen uns für preiswerte Mieten, schallt es von drüben.

Jetzt endlich hat der Gesetzgeber reagiert. Stadtentwicklungssenator Müller legt den Entwurf für ein "Zweckentfremdungs-Verbot-Gesetz vor. Danach, Zitat:

"…darf Wohnraum im Land Berlin… nur mit Genehmigung des zuständigen Bezirksamtes zweckentfremdet werden."

Soweit die eine Geschichte. Eine Erfolgsstory also? Leider nein – denn da gibt es noch diese andere – auch darüber hat KLARTEXT schon berichtet:

In Berlins Amtsstuben müssen immer weniger Mitarbeiter immer mehr Arbeit bewältigen. Denn der Senat streicht Stellen. Das Ziel: Personalkosten sparen.

Die Folgen: lange Wartezeiten für Bürger, ja, es werden sogar immer wieder Ämter tagelang geschlossen – wegen Mangel an Personal.

Aber: Was hat jetzt das eine Thema mit dem anderen zu tun?

Ganz einfach: Weil immer weniger Menschen in den Berliner Bezirksämtern arbeiten, droht das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz sich ins Gegenteil zu verkehren – sagen jedenfalls die Stadträte von Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte.

Hans Panhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Baustadtrat Friedrichshain-Kreuzberg

"Wenn man es nicht gut macht, und im Moment sind da noch einige Mängel, dann wird es ein Zweckentfremdungsbeschleunigungsgesetz."

Stephan von Dassel (Bündnis 90/Die Grünen)
Sozialstadtrat Mitte

"Im Moment ist das Gesetz ein Placebo, weil es verspricht Aktivitäten, die sich aber ins Gegenteil verkehren."

Der Grund: Es soll auch weiterhin Ferienwohnungen geben dürfen. Aber nur in Ausnahmefällen und nur auf Antrag des Betreibers. Genehmigungsbehörden sind die zuständigen Bezirksämter, genau die, die jetzt schon überlastet sind.

Erstmal gibt es zwei Jahre Übergangsfrist. Aber dann werden tausende Anträge auf einmal in den Ämtern eintreffen.

Das Problem: das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz schreibt vor: nach vier Wochen, längstens aber nach sechs Weiteren muss über die Anträge entschieden sein. Neues Personal dafür? Nein, gibt es nicht.

Und wenn der Bezirk die Fristen nicht einhält, weil eben niemand da ist, der die Anträge bearbeiten könnte?

Hans Panhoff (Bündnis 90/Die Grünen)
Baustadtrat Friedrichshain-Kreuzberg

"Dann gilt automatisch: der Antrag ist bewilligt. Und damit ist die Ferienwohnung bewilligt. Und damit ist es ein Beschleunigungsvorgang und kein Versagungsvorgang."

Stephan von Dassel (Bündnis 90/Die Grünen)
Sozialstadtrat Mitte

"Innerhalb von zehn Wochen müssen wir entweder ohne Personal den Vorgang abschließen oder die sind dauerhaft genehmigt."

Glückwunsch an den Senat: so macht man ein Gesetz, das mieterfreundlich aussieht und doch niemandem wehtut – und die Party kann weitergehen.

Abmoderation
Genau, und der letzte macht das Licht aus...

Beitrag von Andrea Everwien

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