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Nicht nur in Hamburg kann die Polizei "Gefahrenzonen" einrichten. Auch in Berlin gibt es rund 20 "kriminalitätsbelastete Orte". Diese Orte sind geheim und an diesen Orten genießen die Beamten Sonderrechte.
Anmoderation
Kantstraße, Hardenbergplatz, Bahnhof Zoo – tausende Berliner passieren diese Orte täglich. Doch nur die wenigsten wissen, dass diese Straßen und Plätze mit zu den gefährlichsten in der Hauptstadt gehören sollen. Und nicht nur das: die Polizei darf an diesen sogenannten kriminalitätsbelasteten Orten jedermann ohne Verdacht jederzeit überprüfen! Ist das gerechtfertigt? Helge Oelert.
Straßenumfrage
Passant
"Der Bahnhof Zoologischer Garten ist kein gefährlicher Ort."
KLARTEXT
"Die Polizei sagt schon. Und sie nimmt sich das Recht raus, Sie jederzeit zu kontrollieren hier."
Passant
"Hier? Ganz sicher nicht."
KLARTEXT
"Doch."
Passantin
"Würde ich nicht gut finden, wenn es einen Anlass gibt ja, wenn jemand angegriffen wurde oder so, aber ohne Grund nicht."
Passantin
"Wenn man kontrolliert, dann sollte schon ein Grund vorhanden sein, aber nicht aus heiterem Himmel, bloß weil ihnen vielleicht mein Mantel nicht gefällt."
Doch genau solche Kontrollen quasi "aus heiterem Himmel" sind nach dem Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz möglich. Ohne jeden Verdacht und ohne dass eine konkrete Gefahr von der jeweiligen Person ausgeht, können in Berlin Polizisten die Identität überprüfen und Taschen durchsuchen. Einzige Voraussetzung – der Kontrollierte muss sich an einem so genannten "kriminalitätsbelasteten Ort" aufhalten.
Stefan Redlich
Polizei Berlin
"Es gibt eben Orte, wo es mehr Straftaten gibt, wo mit Drogen gehandelt wird, und uns geht es darum, dass wir diese Kriminalität langfristig zurück drängen. Wir wollen dort mehr kontrollieren, wir wollen die Täter verunsichern, und deswegen brauchen wir diese zusätzlichen Befugnisse an bestimmten Stellen der Stadt."
Welches genau diese Stellen sind, legt die Polizei in Eigenregie fest. Kontrolle durch das Parlament ist nicht vorgesehen. Es wird nicht einmal bekannt gegeben, in welchen Gebieten die Polizei über das Recht verfügt, die Bürger ohne einen Anlass zu kontrollieren. Nur durch Indiskretionen sind einige Orte inzwischen öffentlich geworden. Wie der Alexanderplatz, die Kantstraße, das Kottbusser Tor, aber auch zum Beispiel ein ganzer Abschnitt der U-Bahnlinie 8. Doch den Wunsch der Öffentlichkeit, informiert zu werden, hält der Polizeipräsident für "riskant“.
Klaus Kandt
Polizeipräsident Berlin
"Das ist die Frage, welche Wirkung hat das für die Öffentlichkeit. Und hat es für den Bürger wirklich einen Mehrwert zu sagen: 'Okay, wir haben hier einen kriminalitätsbelasteten Ort.' Wenn wir zum Beispiel eine Geschäftsstraße haben, kann es auch stigmatisierend sein für die Geschäftsbetreiber, das ist sicherlich unerwünscht. Und es ist so, dass wir ja auch aufklären wollen, was dort los ist, und es sinnvoll ist, dass nicht alle unsere Maßnahmen transparent sind und die Straftäter, die wir da suchen, unser Verhalten nicht so ausrechnen können."
Doch solche Ausweitungen der Polizeibefugnisse bedeuten für den Bürger einen starken Eingriff in seine Freiheitsrechte. Immerhin wird die Unschuldsvermutung außer Kraft gesetzt, wenn ohne jeden Verdacht kontrolliert werden darf. Fredrik Roggan lehrt Straf- und Verwaltungsrecht an der Fachhochschule der Polizei in Oranienburg. Er hält solche Beschränkungen der Freiheit in einem Rechtsstaat für problematisch.
Prof. Fredrik Roggan
Fachhochschule Polizei Brandenburg
"Stellen Sie sich vor, dass es damit verbunden ist, dass Sie nach Ihren Personalien gefragt werden, und die Umstehenden sich möglicherweise fragen werden, was die Polizei dazu veranlasst hat, gerade Sie zu kontrollieren. Das wird im besten Fall bei Ihnen bloß ein komisches Gefühl verursachen, im schlimmeren Fall fast so etwas wie eine Stigmatisierung."
Wie es ist, sich so ausgeliefert zu fühlen, hat Andreas Baum erlebt. Er sitzt im Abgeordnetenhaus für die Piratenpartei. Doch das scheinen die acht Zivilpolizisten nicht zu wissen, als sie ihn nachts in Schöneberg überraschend festhalten. Die Beamten fordern sein Handy – ohne einen Verdacht als Grund für die Kontrolle anzugeben.
Andreas Baum (Piratenpartei)
Mitglied des Abgeordnetenhauses
"Welcher Verdacht sollte das sein, der wäre mir nicht erklärbar und er wurde mich auch nicht genannt. Es wurde ja nicht gesagt: 'Hier wurde gerade ein Smartphone gestohlen, wir sind auf der Suche danach, haben Sie eines? '"
Als er sein Handy später zurück bekommt, stellt er fest: sämtliche Kurznachrichten sind von der Polizei gelesen worden.
Andreas Baum (Piratenpartei)
Mitglied des Abgeordnetenhauses
"Ich vermute ganz stark, dass sie tatsächlich auf der Suche nach Drogen waren und in den Nachrichten nachsehen wollten, ob ich per SMS irgendwo irgendwas bestellt hätte oder sonstiges."
Ein weiteres Problem: Wenn Polizisten nach eigenem Ermessen handeln, könnte das ein Einfallstor sein für Kontrollen auf Basis persönlicher Vorurteile – etwa langer Haare oder dunkler Hautfarbe. Denn die Kriterien sind nicht objektiv.
Andreas Suhr
Polizei Berlin
am 16.5.2011
"Wir können hier eigentlich jeden kontrollieren, wenn wir Tatsachen haben. Und da kann es schon mal vorkommen, dass wir Personen, die nach dem äußeren Eindruck her so ein bisschen einordnen können, auch pauschal kontrollieren."
Deshalb müssen konkret festgelegte Kriterien her, welcher potentielle Täterkreis überprüft werden soll, fordert Hartmut Aden. Der Professor für Polizei und Sicherheitsmanagement fürchtet, sonst könnten Prinzipien unserer Rechtsordnung durch Willkür bedroht werden.
Prof. Hartmut Aden
Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
"Ganz grundsätzlich sollte in einem Rechtsstaat eine Eingriffsmaßnahme in Grundrechte so präzise wie möglich geregelt werden. Und das heißt im Polizeirecht, dass solche Maßnahmen mindestens an konkrete Gefahren anknüpfen, die von ganz konkreten Personen verursacht werden."
Auf der anderen Seite aber haben viele Anwohner auch den Wunsch, dass die Polizei mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet wird – um noch mehr zu kontrollieren und so an besonders belasteten Orten verstärkt gegen alltägliche Kriminalität vorzugehen – wie hier auf der Kurfürstenstraße im November.
Straßenumfrage
Anwohner
"Pro Woche kommen zwei Mal Streifenwagen vorbei. Das ist zu wenig."
Anwohnerin
"Ich ziehe den Hut, dass die jetzt wieder durchgreifen."
Anwohner
"Endlich wird hier mal was gemacht. Die nerven hier alle."
Doch trotz dieser Zustimmung will sich die Polizei nicht in die Karten gucken lassen. Deshalb soll eine öffentliche Debatte darüber vermeiden werden, was als "kriminalitätsbelasteter Ort" gewertet wird und was nicht.
Klaus Kandt
Polizeipräsident Berlin
"Das ist jetzt keine Geschmacksfrage oder eine Frage des Wählerwillens, sondern es ist eine polizeifachliche Frage, wie wir die Kriminalitätsprognose an diesem Ort machen. Und ich glaube, das ist nicht geeignet für eine breite Diskussion."
Doch genau das empört die Abgeordneten der Opposition.
Christopher Lauer (Piratenpartei)
Innenpolitischer Sprecher
"Wenn ich keine Informationen darüber habe, weiß ich als Bürger nicht, ist das, was die Polizei hier gerade macht eigentlich rechtens oder nicht. Und danach richtet sich ja dann auch die Möglichkeit, die ich habe, mich gegen ein solches Vorgehen der Polizei rechtlich zu wehren."
Abmoderation
Wenn man sich schon nicht gegen diese Kontrollen wehren kann, dann sollte die Polizei aber doch wenigstens eine entscheidende Frage beantworten: nämlich, welchen Erfolg die Einrichtung solcher Gefahrengebiete eigentlich bringt. Doch eine systematische Auswertung findet offenbar nicht statt. Erstaunlich!
Beitrag von Helge Oelert





