Kind, Quelle: rbb

- Keine Inklusion am Nachmittag? Hort-Kinder in Brandenburg

Robby und Daniel haben das Down-Syndrom. Vormittags gehen sie in eine ganz normale Schule - das nennt man Inklusion. Doch nach Schulschluss ist auch Schluss mit der Inklusion: Wollen behinderte Kinder in den Hort, müssen die Eltern mehrere Hundert Euro zahlen oder komplizierte Sonderverträge austüfteln.

Anmoderation
Jeder Mensch soll die Möglichkeit haben, sich vollständig und gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen zu beteiligen, und zwar von Kindesbeinen an – das gilt auch für Menschen mit Behinderungen. Die Vereinten Nationen haben das in einer Konvention festgelegt. Und auch Deutschland bekennt sich dazu. Doch in Brandenburg wird es Kindern mit Behinderungen noch immer schwer gemacht, einen normalen Alltag mit anderen Kindern zu erleben. Andrea Everwien.

Daniel ist sieben Jahre alt, hat das Down-Syndrom und viel Spaß im Leben. Und er geht leidenschaftlich gern in die Schule.

Christine Schirmer
"Er fragt sogar am Samstag und am Sonntag danach, ob er in die 'Hule' darf, in die Schule darf."

Vater (singt)
"Ööö, der Löwe kommt heran."

Daniels Eltern wollen ihren Sohn so gut wie möglich fördern.

Vater (singt)
"…das Küken hängt sich dran."
Daniel
"Fertig!"
Vater
"Fertig?"
Daniel
"Ja."
Vater
"Okay. (lacht) "

Und Daniel will genau so sein wie die sogenannten "normalen" Kinder. Sie sind Anreiz und Vorbild für ihn – und genau deshalb wollen seine Eltern, dass er in eine ganz normale Schule geht.

Martin Beesk
"Die Förderschule kam für uns nicht in Frage, weil wir denken, die inklusive Beschulung an der Schule vor Ort hat einfach den Vorteil, er wird dort wirklich herausgefordert."

Auch Robby geht in eine normale Grundschule, weil seine Eltern ihn in Gemeinschaft mit Kindern ohne Handicap aufwachsen lassen wollen.

Jana Radland
"Wir hatten uns auch 'ne Förderschule angeschaut und haben da schon gesehen, dass die wie in ihrer eigenen kleinen Welt leben. Das war alles ganz toll, auch super ausgestattet, aber das ist halt nicht die normale Welt."

Eine Schule für alle – seit Jahren fordert Brandenburgs Landesregierung Inklusion. Kein Kind soll zurückbleiben, so der Slogan von Bildungsministerin Martina Münch.

Einen Platz an einer normalen Grundschule haben Daniel und Robby auch bekommen. Doch fast hätten beide Kinder dennoch zur Förderschule gemusst. Denn: Die Horte an ihren Schulen, die die Nachmittagsbetreuung garantieren, weigerten sich, die Kinder aufzunehmen. Für die Eltern ein Schock.

Christine Schirmer
"Das ist natürlich für Eltern, die berufstätig sind, ein Riesenproblem, wenn das Kind zwar bis 11.20 Uhr in die Schule gehen darf, aber danach keine Betreuung mehr hat."

Kinder mit Handicap brauchen mehr Betreuung als andere – und die Erzieher in den Horten fühlten sich davon überfordert. Zum Beispiel in Robbys Schule: 120 normale Kinder plus ein Down-Kind – zu viel für fünf bis sechs Erzieher.

Björn Knüttel
Hortleiter Meusebach-Grundschule Geltow

"Robby ist halt auch in der Kita ab und zu mal weggelaufen oder stand auf dem Dach. Und das waren unsere Bedenken, dass wir dem nicht entgegenstehen können, weil wir ja die 120 Kinder von vornherein hatten und Robby noch dazu kommen sollte und wir sollten es von unserem Personalspiegel aus tragen. Und das war uns aus unserer Sicht nicht möglich."

Aus Sicht der Erzieher verständlich, für die Eltern der Beginn eines monatelangen Nervenkriegs. Sie hätten sich gewünscht, dass der Hort einfach zusätzliche geeignete Erzieher einstellt.

Jana Radland
"Aber das war ja nicht möglich."
KLARTEXT
"Warum denn nicht? "
Jana Radland
"Wegen der Kosten…"
KLARTEXT
"Wie fanden sie das?"
Jana Radland
"Schlimm."

Familie Schirmer ging es nicht anders. Kein Hort für Daniel hätte bedeutet: entweder gibt die Mutter ihren Beruf auf – dann könnte die Familie aber ihre finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllen – oder Daniel muss doch in die Förderschule. Eine Wahl zwischen Pest und Cholera.

Christine Schirmer
"Für mich war besonders schlimm, noch mal auch zu hören, als wir bei der Gemeinde um Hilfe gebeten haben, dass uns gesagt wurde: 'Frau Schirmer, Sie ahnen nicht, was das alles kostet.' Das ist nicht das, was man als Mutter eines behinderten Kindes… (weint)."

Die Nerven liegen blank.

Christine Schirmer
"Also, ich habe das immer noch nicht durch, das ist nicht das, was man als Mutter eines behinderten Kindes, für das man ja die zusätzliche Arbeit sowieso jeden Tag hat und trägt – was man in der Situation hören will. Da möchte man eher hören: 'Frau Schirmer, es leuchtet mir ein, dass das für Sie eine große Belastung ist, wir nehmen jetzt Geld in die Hand und sorgen dafür, dass Daniel einen Hortplatz bekommt.'"

Stattdessen sollten die Eltern zunächst einmal selbst Geld in die Hand nehmen: der Kreis bezahlt zwar für Daniel und Robby am Vormittag in der Schule einen Einzelfallhelfer – denn da geht es ja um Bildung.

Robby
".. 15, 16, 17, 18…"

Wenn aber Robby nachmittags im Hort beim Spielen das Zählen übt, ist das laut Bundessozialgesetz Privatvergnügen, da – so der Landkreis – müssten die Eltern selbst einen hohen Anteil der Kosten für einen Betreuer übernehmen. .

Für Familie Radland hätte das bedeutet: über 800 Euro – im Monat wohlgemerkt – für zwei, drei Stunden Nachmittagsbetreuung. Selbst wenn beide Eltern arbeiten, ist das zu viel für eine junge Familie, die neben dem Down-Kind noch ein zweites Kind zu versorgen hat.

Auch Familie Schirmer wäre überfordert gewesen: sie hätte 520 Euro monatlich hinlegen sollen – dabei sind sie gerade wegen des Down-Kindes in ein Häuschen auf dem Land gezogen.

Christine Schirmer
"Dann könnten wir nicht mehr in Urlaub fahren, dann könnten wir hier unsere Schulden nicht mehr bedienen, dann müssten wir hier eigentlich wegziehen, das ist wie eine Vertreibung aus Brandenburg."

Robby und Daniel hatten letztlich Glück: nach zehn Wochen Nervenkrieg hat das Jugendamt für sie eine Kulanzlösung gefunden: gemeinsam mit einem vom Amt bezahlten Pflegehelfer dürfen sie zu Besuch in den Hort gehen. Aber einen Anspruch auf einen Hortplatz zu den üblichen Konditionen haben sie trotzdem nicht.

Eine Notlösung für zwei Kinder. Doch für bis zu 500 andere behinderte Kinder in Brandenburg bleibt es weiterhin teuer, wenn sie einen normalen Schulhort besuchen wollten.

Eine Gesetzeslücke, die der Bundestag dringend schließen muss.

Andrea Wicklein (SPD)
Mitglied des Bundestags

"Diese Kinder und auch ihre Eltern dürfen nicht dafür bestraft werden, dass sie bestimmte Behinderungen haben, sondern die müssen gleich behandelt werden. Insofern müssen wir einen gesetzlichen Anspruch haben auf diese besonderen Leistungen."

Doch müssen Brandenburgs behinderte Kinder wirklich auf die Bundesregierung warten? Könnte nicht die eigene Landesregierung jetzt schon helfen? Könnte sie –
das zeigt ein Blick nach Berlin.

Die Charlotte-Salomon-Grundschule in Kreuzberg: Gestern wurde Fasching gefeiert – behinderte Kinder mitten drin. Allein aus den Klassen Eins bis Drei besuchen hier sechs Down-Kinder den Schulhort. Alle ohne einen sichtbaren Einzelbetreuer. Und sie alle haben einen Rechtsanspruch auf einen Hortplatz. Personalprobleme wie in Brandenburg gibt es hier offenbar nicht.

Rosemarie Stetten
Schulleiterin Charlotte-Salomon-Schule Berlin

"Wir haben Facherzieher hier vor Ort im Hort und wenn wir zu wenig Erzieher haben oder speziell Facherzieher, können wir die selbstverständlich auch beantragen beim Schulamt und bekommen auch Personal."

In Berlin haben alle Kinder – egal ob normal, mit Down-Syndrom oder einem anderen Problem – zu gleichen Bedingungen Anspruch auf einen Hortplatz. Nur so kann Inklusion gelingen.

Abmoderation
Die SPD-Fraktion im Brandenburger Landtag hat jetzt übrigens beantragt, dass das Land die besonderen Betreuungskosten im Hortbereich für Kinder mit Behinderungen übernehmen soll. Wir werden darauf achten, ob das auch tatsächlich umgesetzt wird.

Beitrag von Andrea Everwien

weitere Themen der Sendung

Berliner Polizei, Quelle: rbb

Berliner Polizei - Nachwuchssorgen und schlechte Ausstattung

Immer weniger junge Berliner wollen zur Polizei: Zu schlecht erscheinen Karrierechancen, dazu kommen hohe Belastungen durch eine dünne Personaldecke und Gehälter, die erheblich unter dem Bundesdurchschnitt liegen. Schon jetzt zeigt die Statistik einen leichten Anstieg der Kriminalität - für die Gewerkschaft Ergebnis des schlechten Zustands der Polizei. Ist das nur das übliche gewerkschaftliche Klagelied - oder wird die innere Sicherheit Berlins auf dem Altar der Sparpolitik geopfert?

Bulgaren, Quelle: rbb

"Wer betrügt, fliegt raus" - Bulgaren in Berlin

"Betrüger aus Rumänien und Bulgarien unterwandern den deutschen Sozialstaat" – so oder ähnlich lauten dieser Tage viele Schlagzeilen. Doch wer betrügt hier wen? Eine Reportage über Bulgaren auf dem "Berliner Arbeiterstrich"