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Sie beschimpften ihn als „Scheißausländer“, dann schlugen sie ihn zusammen. Doch ein Gerichtsverfahren wird es nicht geben. Erst braucht die Staatsanwaltschaft Potsdam Jahre, bis Anklage beim Amtsgericht in Nauen eingereicht wird; dann weigert sich das Gericht das Verfahren zu eröffnen.
Stellen Sie sich mal vor, so etwas passiert Ihnen: Sie werden überfallen und schwerstens verletzt. Und dann hoffen Sie viereinhalb Jahre lang, dass der Fall vor Gericht kommt und Ihnen Gerechtigkeit widerfährt. Doch stattdessen machen die Richter Ihre Akte einfach zu, ein Prozess sei unnötig. Undenkbar in unserem Rechtsstaat, sagen Sie? – Einem jungen Mann, dessen Familie aus dem Iran stammt, ist genau das passiert. Norbert Siegmund und André Kartschall haben den Fall aufgerollt.
Nauen im Havelland. Auch nach Jahren hat Mohsen M. die Verletzungen und Demütigungen nicht verwunden. Deshalb mag er nicht erkannt werden. Erstmals ist der Deutsch-Iraner wieder in der Stadt, wo ihn mutmaßlich Rechtsextreme krankenhausreif schlugen. In der Disco im ersten Stock des Einkaufszentrums hatte ihn die Gruppe angegriffen – ohne Grund und ohne Vorwarnung.
Mohsen M.
„Ihre Beschimpfung war: ‚Scheiss Kanacke! Scheiss Ausländer! Verpiss dich!’. Und dann ging’s auch direkt los, dass sie gleich auch zugeschlagen haben.“
Die Türsteher der Disco helfen Mohsen nicht. Im Gegenteil: Sie werfen den jungen Mann und zwei seiner Freunde raus, sagt er. Auf der Straße dann sind die mutmaßlichen Rechtsextremisten in der Überzahl.
Mohsen M.
„So, hier war das so ungefähr gewesen. Wir haben uns versucht, hier zurückzuziehen, aber das war nicht möglich gewesen, weil die uns dann verfolgt haben. Ich wurden dann zu Boden gerissen und wo ich auf den Knien war, wurde ich von der rechten Seite hier dann getreten. (…) Der Tritt, der ging direkt ins Gesicht.“
Stahlkappen in den Schuhen des Angreifers zertrümmern das Gesicht von Mohsen M., das völlig entstellt wird durch Brüche an Stirnhöhle, Augenhöhlen, Nasenbein und Kieferhöhle.
Eigentlich müsste jetzt schnell ermittelt werden, um die Schläger dingfest zu machen. Staatsanwälte wissen: Mit jedem Tag schwindet die Chance, Täter zu finden und zu überführen.
Helmut Lange, Oberstaatsanwalt Potsdam
„Es ist eine gerichtsbekannte Tatsache, dass es besser ist, wenn Ermittlungen zügig geführt werden und Zeugen schnell vernommen werden, weil das Erinnerungsvermögen der Menschen bekanntlich nachlässt.“
Doch was geschieht? Die brutale Tat war im Juli 2005.
Es vergehen Monate, bis die Staatsanwaltschaft Zeugen vernimmt, ihnen Fotos von Verdächtigen zeigt. Obwohl schließlich einer der mutmaßlichen Schläger ermittelt wird, zieht sich das Verfahren immer weiter hin. Letztlich sogar über Jahre.
KLARTEXT
„Hätte das nicht schneller gehen können?“
Helmut Lange, Oberstaatsanwalt Potsdam
„Es ist vom Sachverhalt her kein außergewöhnlicher Fall. Außergewöhnlich ist an diesem Fall, dass die Zeugen teilweise ausgesprochen unkooperativ waren. Und das hat die Sache verzögert.“
Die Opferanwältin widerspricht. Sie wirft der Staatsanwaltschaft Schlamperei vor.
Mareen Burkhardt, Opferanwältin
„Es sind Zeugen mit Verspätung angehört worden und vor allem sind den Zeugen Lichtbilder sehr lange nicht vorgelegt worden, obwohl die Zeugen in den ersten Vernehmungen angegeben hatten, dass sie die Täter wiedererkennen könnten.“
Insgesamt vergehen fast drei Jahre bis die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt. Zuständig für einen Strafprozess ist das Amtsgericht in Nauen. Doch auch dort bleibt die Anklage erstmal wieder liegen. Weitere zehn Monate lang. Dann lehnt der Nauener Richter die Eröffnung des Prozesses ab. Begründung: Mangelnde Erfolgsaussichten.
Zitat
„Nach Ablauf von nunmehr circa dreieinhalb Jahren ist nicht zu erwarten, dass eine sichere Wiedererkennung des Angeschuldigten möglich ist.“
Mareen Burkhardt, Opferanwältin
„Wenn in der Anklage Zeugen genannt werden, die nie gehört worden sind, wenn gewisse Ermittlungen erst gar nicht angestellt worden sind, dann kann man natürlich nicht sagen: ‚Wahrscheinlich passiert da nichts.’, sondern dann muss man eben‚ wenn die Staatsanwaltschaft das nicht tut, diese Sachen in einem Prozess nachholen.“
Opferanwältin und Staatsanwaltschaft legen gegen die Einstellung des Verfahrens Beschwerde ein – bei der nächst höheren Instanz, dem Landgericht Potsdam. Das befindet: Erst einmal muss die Staatsanwaltschaft ihre Hausaufgaben machen und die Lücken in den Akten schließen. Das heißt: Nachermitteln.
KLARTEXT
„Was lernt denn die Staatsanwaltschaft aus diesem Verfahren?“
Helmut Lange, Oberstaatsanwalt Potsdam
„Das unterstellt, dass die Staatsanwaltschaft Fehler gemacht hat. Das ist nicht der Fall. Es waren Umstände, auf die man bei Ermittlungsverfahren gelegentlich keinen Einfluss hat, die nicht glücklich sind. Aber, dass jetzt hier Fehler gemacht worden sind, das kann ich in der Form nicht erkennen.“
Sage und schreibe vier Jahre nach dem fremdenfeindlichen Angriff stellt das Landgericht schließlich fest: Die Beweislage sei tragfähig. Es gebe eine – Zitat: „hinreichende Verurteilungswahrscheinlichkeit“. Deshalb beschließt das Landgericht: Es muss ein Strafprozess geführt werden. Und so geht das Verfahren zurück ans Amtsgericht Nauen.
Doch selbst jetzt erfüllen sich die Hoffnungen von Gewaltopfer Mohsen M. nicht. Denn im Amtsgericht drückt sich abermals derselbe Richter vor dem Prozess – und stellt das Verfahren vorläufig ein. Nur jetzt mit einer anderen Begründung: Da der mutmaßliche Schläger inzwischen wegen mehrerer Diebstähle zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, falle der fremdenfeindliche Angriff nicht mehr besonders ins Gewicht, so der Richter. Eine Begründung, mit der sich plötzlich auch die Staatsanwaltschaft zufrieden gibt.
Helmut Lange, Oberstaatsanwalt Potsdam
„In diesem Falle war das in Anbetracht der Vorverurteilung, die der Angeklagte mitgebracht hat, rechtlich vertretbar. Dass man sich auch eine andere Entscheidung vorstellen könnte, möglicherweise sogar wünschen könnte, das will ich nicht verleugnen.“
Viereinhalb Jahre lang wartete Mohsen M. vergeblich auf Gerechtigkeit. Durch Fälle wie diesen – so Opferberaterin Sabine Seyb – werden Täter ermutigt, fühlen sich Opfer im Stich gelassen, wird Zivilcourage untergraben.
Sabine Seyb, Opferberatung Reach Out Berlin
„Der Flurschaden besteht darin: Wenn schon die Justiz so respektlos mit den Opfern umgeht, wie kann ich dann Respekt von der Gesellschaft erwarten gegenüber Opfern, gegenüber möglichen Opfern? Wie kann ich von der Gesellschaft dann erwarten, einzugreifen, wenn andere Hilfe brauchen?“
Autoren: Norbert Siegmund und André Kartschall
© Rundfunk Berlin-Brandenburg
http://www.rbb-online.de/klartext/archiv/klartext_17_02_2010/schlampige_justiz.html