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Auch die Berliner Verkehrsbetriebe haben beim Finanzmonopoly mitgezockt. Mit der Finanzkrise kam die Rechnung: bis zu 150 Millionen Euro Schadenersatz drohen. Dennoch erhielt BVG-Vorstand Sturmowski Bonuszahlungen in Höhe von 87.000 Euro.
Millionen in den Sand setzen und dafür noch eine Belohnung kassieren? Das kennen wir normalerweise eher von den Bankern. Doch Klartext hat heraus bekommen: bei der BVG, den Berliner Verkehrsbetrieben, ist das nicht anders: Hier bekam der Vorstandschef tatsächlich eine großzügige Bonuszahlung, obwohl er sein Unternehmen beim Finanzmonopoly mitzocken ließ und sich mächtig verspekulierte! Der BVG drohen jetzt bis zu 150 Millionen Euro Schadenersatz. Mehr von Iris Marx.
Ein Mann im Glück: Andreas Sturmowski. 55 Jahre alt. Seit vier Jahren Vorstandsvorsitzender der BVG. Jahresgehalt rund 290.000 Euro. Ein stolzer Betrag. Doch es kommt noch besser: Für gute Leistungen erhielt er zusätzlich für das Jahr 2007 noch einen Bonus von rund 87.000 Euro.
Gute Leistungen?
Rückblende: 2007. auch die BVG will beim großen Finanzmonopoly mitverdienen. Deshalb beteiligt sie sich an einem Finanzgeschäft, das hochspekulativ ist. An einem sogenannten CDO – Collateralized Debt Obligation“.
Doch was genau das für ein Geschäft war, schien niemanden in Berlin ganz klar gewesen zu sein.
Denn weder Vorstandsvorsitzender Sturmowski noch der damalige Aufsichtsratsvorsitzende Thilo Sarrazin erkannten, dass sie mit dem Geschäft gleichzeitig ein Millionenrisiko eingingen.
15. September 2008: Die US-Bank Lehman Brothers muss Insolvenz anmelden.
Vom weltweiten Crash am Finanzmarkt wird auch das Berliner Verkehrsunternehmen mitgerissen:
Ein Verlust von rund 157 Millionen Euro droht.
Ende 2008: Die BVG muss diese Summe laut Geschäftsbericht zurückstellen. Inzwischen hat ein Gläubiger aus London die BVG auch schon auf Zahlung verklagt. Die BVG legt durch die Spekulation im Jahr 2008 einen Rekordverlust hin.
Ein Risikogeschäft, das die BVG erst gar nicht hätte eingehen dürfen, so der Wirtschaftsjurist Prof. Hans-Peter Schwintowski:
Prof. Hans-Peter Schwintowski, Wirtschaftsjurist Humboldt-Universität
„Die Kernaufgabe der BVG ist ganz eindeutig: Menschen von A nach B befördern. Das hat sie zu tun. Aber sie hat nicht Geld, das sie vielleicht für ein paar Monate über hat, hochspekulativ am Kapitalmarkt anzulegen. Das darf sie nicht.“
Die Berliner Verkehrsbetriebe sind zu 100 % im Besitz des Landes Berlin.
Einzige Konsequenz bislang: Noch ein Jahr darf der Manager das Unternehmen leiten, dann läuft sein Vertrag aus.
Eine Strafanzeige gibt es nicht, Schadenersatz muss er auch nicht leisten.
KLARTEXT fand heraus, dass Andreas Sturmowski stattdessen für seine Leistung sogar noch zusätzlich zum Fixgehalt einen ordentlichen Bonus erhält: 87.000 Euro als sogenannte „Variable Jahresvergütung“.
Der Bonus ist durch nichts zu rechtfertigen, meint der finanzpolitische Sprecher der Grünen.
Jochen Essern (Bündnis 90/Die Grünen), Mitglied des Abgeordnetenhauses, Finanzpolitischer Sprecher
„Dass hier derartige Schäden verursacht werden, ohne dass das für die Verantwortlichen irgendwelche Konsequenzen, kann man der Bevölkerung überhaupt nicht plausibel machen. Und da die BVG schon hoch verschuldet ist, wird das irgendwann der Steuerzahler zahlen und die, die es eingebrockt haben spazieren rum.“
Wer ist dafür verantwortlich? Vorsitzender des Aufsichtsrates der BVG war damals Finanzsenator Thilo Sarrazin. Seine Aufgaben bei der BVG regelt das Berliner Betriebe-Gesetz.
Das sieht eine Kontrolle des Vorstands durch den Aufsichtsrat vor. Hat der Vorstand in einem Geschäftsjahr alles richtig gemacht, dann so das Gesetz:
Entscheidet, Ziat:
„… der Aufsichtsrat über die Entlastung der Vorstandsmitglieder“.
Vor dem Hintergrund des drohenden Schadens hätte Sarrazin den BVG-Vorstandsvorsitzenden aber nicht einfach entlasten dürfen, meint der Wirtschaftsexperte.
Prof. Hans-Peter Schwintowski, Wirtschaftsjurist Humboldt-Universität
„Mir leuchtet im Augenblick nicht ein, dass man hier eine uneingeschränkte Entlastung dem Vorstand gegeben hat, obwohl man nicht weiß, ob nicht vielleicht SEA gegen ihn geltend gemacht werden muss.“
Denn Sarrazin hat damit nicht nur den Weg für die Bonuszahlung frei gemacht: mit der Entlastung bleibt der BVG-Chef sehr wahrscheinlich auch vor Schadeneratzforderungen wegen des Risikogeschäfts verschont.
Prof. Hans-Peter Schwintowski, Wirtschaftsjurist Humboldt-Universität
„Eine Entlastung nach dem Berliner Betriebe-Gesetzes bedeutet nach meiner Meinung, dass man den Entlasteten, den Vorstand, von den Ansprüchen, die man gegen ihn haben könnte, entlastet und gleichzeitig damit bestätigt, dass er seine Arbeit im vergangenen Jahr ordentlich gemacht hat.“
Als Verantwortlicher bleibt also noch Sarrazin: Als Aufsichtsrat der BVG könnte er jetzt theoretisch belangt werden, weil er Sturmowskis Verhalten gebilligt hat.
Denn auch der Aufsichtsrat Sarrazin wird kontrolliert - und zwar durch die so genannte Gewährträgerversammlung.
Doch die Gewährträgerversammlung hat auch ihn entlastet. Und zwar im April 2009. Wer das war, wollen Sie wissen? Ex-Finanzsenator Sarrazin selbst. Der stand nämlich auch der Gewährträgerversammlung vor. Sarrazin entlastet Sarrazin. So ist das geregelt im Berliner Betriebe-Gesetz.
Jochen Essern (Bündnis 90/Die Grünen), Mitglied des Abgeordnetenhauses, Finanzpolitischer Sprecher
„Aufsichtsratsvorsitzender ist Herr Sarrazin. Faktisch also entlastet sich Herr Sarrazin selbst. Das ist eine Konstruktion, die nicht unbedingt nach Kontrolle aussieht. Diese Konstruktion sieht nach Narrenfreiheit aus. Und der Gesetzgeber, jedenfalls die rot-rote Mehrheit, die dieses Betriebe-Gesetz gemacht hat, gibt ihren Senatoren diese Narrenfreiheit.“
Narrenfreiheit für das Schuldenmachen. Alles ohne Konsequenzen – es ist ja nur das Geld der Steuerzahler und nicht das eigene Geld, das hier aufs Spiel gesetzt wird.
Prof. Hans-Peter Schwintowski, Wirtschaftsjurist Humboldt-Universität
„Die Kontrolle in öffentlichen Unternehmen, findet – jedenfalls wenn es so organisiert ist wie hier in Berlin – nicht hinreichend statt.“
Der Fall Andreas Sturmowski ist kein Einzelfall. Jedenfalls solange sich an den gesetzlichen Grundlagen nichts ändert.
Natürlich haben wir den BVG Vorstandschef Andreas Sturmowski und Thilo Sarrazin um ein Interview gebeten. Leider haben beide abgesagt.
Beitrag von Iris Marx
Stand vom 03.02.2010
Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 03.02.2010 wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.
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http://www.rbb-online.de/klartext/archiv/klartext_vom_03_02/bvg__bonuszahlungen.html