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Die Haushaltskasse der Berliner wird wieder einmal mehr belastet: die Wasserpreise sind um 15 Prozent gestiegen. Aber das ist nicht alles. Zusätzlich wird die Senatskasse geschröpft und letztendlich der Steuerzahler, weil die Wasserbetriebe sich ihre Umsatzverluste ausgleichen lassen. So steht es in einem Vertrag, den die damalige Finanzsenatorin Anette Fugmann-Heesing zur Teilprivatisierung der Wasserbetriebe ausgehandelt hat. Ein schlechter Vertrag, sagen Kritiker und ein guter für Fugmann-Heesing. Ein Zufall?
Die Berliner werden mal wieder zur Kasse gebeten. Duschen, Zähneputzen, Blumen gießen – all das ist teurer geworden. Die Preise fürs Wasser wurden in diesem Jahr erhöht: um satte 15 Prozent! Aber das ist noch nicht alles. Zusätzlich wird die Staatskasse geschröpft und damit der Steuerzahler, weil das Land Berlin ausgebliebene Gewinne der Wasserwirtschaft ausgleichen muss. So steht es im Vertrag zur Teilprivatisierung. Ein schlechter Vertrag, sagen die Kritiker. Sascha Adamek erklärt, warum.
Wasser, ein kostbares Gut – und ein Lebensmittel. In Berlin ist es in diesem Jahr um 15 Prozent teurer geworden. 70 Millionen Euro mehr zahlen die Berliner. Die Gropiusstadt, hier trifft es vor allem sozial Schwächere:
Bürger
“Das Leben ist sowieso schon teuer genug. Dass die Wasserpreise jetzt um 15 Prozent steigen sollen, ist eine Frechheit.“
Bürger
“Wird ja alles immer teurer, alles wird immer mehr, aber unsere Löhne steigen nicht und das schon seit Jahren.“
Bürger
“Irgendjemand muss da seine schmutzigen Finger drin haben, das ist meine ehrliche Meinung.“
Das Berliner Wasser stammt von einem Monopolbetrieb. Niemand kann entfliehen. Die Wohnungsbaugesellschaft DEGEWO gibt die Preiserhöhung bereits an ihre Mieter weiter – den Vermietern bleiben nur gute Ratschläge:
Erika Kröber, DEGEWO
“Für die Mieter heißt es natürlich eine Erhöhung der Lebenshaltungskosten. Und was man ihnen raten kann, ist Sparen. Und da ist einfach das berühmte Beispiel immer wieder: Duschen statt Baden.“
Die Zentrale der Berlin-Wasser-Holding. Hier fand 1999 die erste große Privatisierung in Deutschland statt. Die Hälfte der Anteile ging an die Großkonzerne RWE und Vivendi, heute Veolia. Eingefädelt hat den Deal die damalige Berliner Finanzsenatorin Annette Fugmann-Heesing.
Annette Fugmann-Heesing, Berliner Finanzsenatorin SPD (29.10.1999)
„Fest steht nun: Private Investoren dürfen in öffentliche Unternehmen und zwar auch in solche der Daseinsfürsorge einsteigen, selbst, wenn es sich bei solchen Unternehmen um solche mit Monopolstellung handelt.“
Wasser aus der Hand privater Monopolisten käme für die Berliner sogar billiger, versprach Fugmann-Heesing damals:
Annette Fugmann-Heesing, Berliner Finanzsenatorin SPD (2.9.1999)
“Wir haben hier in dem Prozess alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen, dass wir über die Privatisierung zum einen das Unternehmen wirtschaftlicher machen, dass wir langfristig auch Gebührensenkungen erreichen können.“
Doch die Privatisierung der Wasserbetriebe war ein ungleiches Geschäft. Denn das Land Berlin hat den Privatinvestoren RWE und Veolia eine Rendite von acht Prozent garantiert – komme, was wolle. Die Privatinvestoren und das Land Berlin halten zwar je die Hälfte der Anteile, doch die Gewinne werden zulasten des Landes ausgeschüttet wegen der Renditegarantie.
So erhielten im Jahr 2000 die Großkonzerne 132 Millionen Gewinnausschüttung, das Land nur 37 Millionen Euro. Im Jahr 2001 erhielten die Konzerne 77 Millionen, dafür machte das Land sogar bilanzierte Verluste von 81 Millionen. Und 2002 stehen den Konzerngewinnen von 78 Millionen Euro gerade mal 34 Millionen Landeseinnahmen gegenüber, Unterm Strich zogen also RWE und Veolia satte 287 Millionen aus der Berlinwasser, das Land bleibt auf einem bilanzierten Verlust von 10 Millionen Euro sitzen.
Die ehemalige stellvertretende SPD-Landesvorsitzende Gerlinde Schermer gehörte schon 1999 zu den Privatisierungskritikern:
Gerlinde Schermer, SPD Berlin
“Das ist ein Vertrag, der sozusagen gegen die Interessen der Berlinerinnen und Berliner verstößt. Er sichert die Rendite für die Großkonzerne. Man könnte sagen, es ist ein Rentenvertrag für die Großkonzerne über 28 Jahre lang und am Schluss gehört ihnen immer noch der Betrieb. Das heißt, ich fordere wegen dieser Fakten die Rückabwicklung dieses skandalösen Vertrages.“
Einen Rückkauf der Anteile will der Senat gegenwärtig aber nicht thematisieren, immerhin: der heutige Wirtschaftssenator übt scharfe Kritik an dem Vertrag der CDU-SPD Vorgängerregierung zur die Privatisierung der Wasserbetriebe:
Harald Wolf, Berliner Wirtschaftssenator, PDS
“Privatisierungen wo die Risiken bei der öffentlichen Hand bleiben, und gleichzeitig eine Rendite garantiert wird für die privaten Erwerber von Anteilen. Das sind keine sinnvollen Privatisierungen. Das sind Privatisierungen, die für den Steuerzahler zusätzliche Risiken mit sich bringen. Privatisierungen machen nur Sinn, wenn der Steuerzahler dadurch nicht zusätzlich belastet wird, sondern im Gegenteil der Steuerzahler davon einen Gewinn hat.“
Verantwortlich ist die damalige Finanzsenatorin Fugmann-Heesing, nach dem Rücktritt von Peter Strieder immerhin designierte SPD-Vizevorsitzende.
Anette Fugmann-Heesing, SPD-Abgeordnete
“Sie haben damals versprochen, es wird eine langfristige Gebührensenkung geben. Was sagen Sie heute zu dem Versprechen?“
„Wenn Sie sich die Verträge angucken, ist in den Verträgen, und so ist dann auch formuliert worden, ganz klar ausgedrückt worden, dass es eine Zielrichtung gibt zu konstanten Gebühren und langfristig auch zu sinkenden Gebühren zu kommen. Wie langfristig die Entwicklung sein wird, das können wir heute noch gar nicht absehen, das wird man sehen. „
Die Vorkämpferin der Privatisierung Fugmann-Heesing ist noch immer gut gelitten in ihrer Partei. Erstaunlich ist ihr Arbeitsplatz: das Unternehmen Berliner Beratungsdienste BBD. Gesellschafter: der ehemalige Regierende Bürgermeister Dietrich Stobbe (SPD). Die Firma berät vor allem bei Privatisierungsvorhaben auch im Wasserbereich. Unternehmenszweck nach eigenen Angaben:
Zitat:
„Erbringung umfassender Beratungsleistungen im Bereich der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand und der Beteiligung privater Unternehmen.“
Anette Fugmann-Heesing, SPD-Abgeordnete
“Diese Unternehmensberatung ist ja auch im Bereich der Wasserprivatisierung tätig. Ist das nicht ein Interessenskonflikt?“
„Ich arbeite nicht für diesen Bereich. Ich übernehme überhaupt keine Mandate in Berlin grundsätzlich. Habe mir dieses auch ausbedungen.“
„Warum haben Sie es nicht veröffentlicht im Abgeordnetenhaushandbuch?“
„Was veröffentlicht im Abgeordnetenhaushandbuch?“
„Ihre Tätigkeit für die Beratungsfirma.“
„Im Abgeordnetenhaushandbuch ist meine Tätigkeit veröffentlicht, die die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Abgeordnetenhaushandbuchs meine Tätigkeit war, damals war ich nämlich Geschäftsführerin einer Gesellschaft.“
„Frage: Also nach unseren Erkenntnissen, sitzen Sie seit September 2002 bei BBD. Das ist nicht im Abgeordnetenhaushandbuch verzeichnet.“
„Ja, weil das Abgeordnetenhaushandbuch zu einem früheren Zeitpunkt veröffentlicht worden ist. Richtig.“
Text:
Das entspricht nicht der Wahrheit. Das Abgeordnetenhandbuch wurde tatsächlich erst ein dreiviertel Jahr nach dem Beginn ihrer Beratertätigkeit erstellt. Alle Abgeordneten müssen hier ihre Tätigkeiten veröffentlichen. Doch bei Annette Fugmann-Heesing fehlt der Hinweis auf ihren Beratervertrag. Für KLARTEXT begutachtet der Politikwissenschaftler Prof. Jürgen Dittberner von der Universität Potsdam den Sachverhalt:
Prof. Jürgen Dittberner, Universität Potsdam
„Also die Veröffentlichung ist dazu da, um die Öffentlichkeit zu informieren über Nebentätigkeiten,andere Tätigkeiten der Abgeordneten, damit man weiß, ob hier Interessenskollisionen vorliegen könnten oder nicht. Wenn, wie im Falle Frau Fugmann-Heesings wichtige Angaben nicht gemacht werden, dann ist das etwas, was mit dieser Regelung nicht übereinstimmt. Und das Präsidium ist dann gehalten, festzustellen, ob hier eine schwerwiegende oder eine Verletzung der Verhaltensregeln der Abgeordneten vorliegt.“
„Was könnte denn dahinterstehen, so etwas zu verschweigen in der Öffentlichkeit.“
„Vielleicht will man einer unangenehmen Debatte aus dem Wege gehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es alleine Fahrlässigkeit ist. Das wäre allerdings auch gravierend.“
Privatisiert wird das Wasser nicht nur in Berlin. Frau Fugmann-Heesing kann also weiterberaten. Natürlich anderswo.
Wasser, ein kostbares Gut – und ein Lebensmittel. In Berlin ist es in diesem Jahr um 15 Prozent teurer geworden. 70 Millionen Euro mehr zahlen die Berliner. Die Gropiusstadt, hier trifft es vor allem sozial Schwächere:
Bürger
“Das Leben ist sowieso schon teuer genug. Dass die Wasserpreise jetzt um 15 Prozent steigen sollen, ist eine Frechheit.“
Bürger
“Wird ja alles immer teurer, alles wird immer mehr, aber unsere Löhne steigen nicht und das schon seit Jahren.“
Bürger
“Irgendjemand muss da seine schmutzigen Finger drin haben, das ist meine ehrliche Meinung.“
Das Berliner Wasser stammt von einem Monopolbetrieb. Niemand kann entfliehen. Die Wohnungsbaugesellschaft DEGEWO gibt die Preiserhöhung bereits an ihre Mieter weiter – den Vermietern bleiben nur gute Ratschläge:
Erika Kröber, DEGEWO
“Für die Mieter heißt es natürlich eine Erhöhung der Lebenshaltungskosten. Und was man ihnen raten kann, ist Sparen. Und da ist einfach das berühmte Beispiel immer wieder: Duschen statt Baden.“
Die Zentrale der Berlin-Wasser-Holding. Hier fand 1999 die erste große Privatisierung in Deutschland statt. Die Hälfte der Anteile ging an die Großkonzerne RWE und Vivendi, heute Veolia. Eingefädelt hat den Deal die damalige Berliner Finanzsenatorin Annette Fugmann-Heesing.
Annette Fugmann-Heesing, Berliner Finanzsenatorin SPD (29.10.1999)
„Fest steht nun: Private Investoren dürfen in öffentliche Unternehmen und zwar auch in solche der Daseinsfürsorge einsteigen, selbst, wenn es sich bei solchen Unternehmen um solche mit Monopolstellung handelt.“
Wasser aus der Hand privater Monopolisten käme für die Berliner sogar billiger, versprach Fugmann-Heesing damals:
Annette Fugmann-Heesing, Berliner Finanzsenatorin SPD (2.9.1999)
“Wir haben hier in dem Prozess alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen, dass wir über die Privatisierung zum einen das Unternehmen wirtschaftlicher machen, dass wir langfristig auch Gebührensenkungen erreichen können.“
Doch die Privatisierung der Wasserbetriebe war ein ungleiches Geschäft. Denn das Land Berlin hat den Privatinvestoren RWE und Veolia eine Rendite von acht Prozent garantiert – komme, was wolle. Die Privatinvestoren und das Land Berlin halten zwar je die Hälfte der Anteile, doch die Gewinne werden zulasten des Landes ausgeschüttet wegen der Renditegarantie.
So erhielten im Jahr 2000 die Großkonzerne 132 Millionen Gewinnausschüttung, das Land nur 37 Millionen Euro. Im Jahr 2001 erhielten die Konzerne 77 Millionen, dafür machte das Land sogar bilanzierte Verluste von 81 Millionen. Und 2002 stehen den Konzerngewinnen von 78 Millionen Euro gerade mal 34 Millionen Landeseinnahmen gegenüber, Unterm Strich zogen also RWE und Veolia satte 287 Millionen aus der Berlinwasser, das Land bleibt auf einem bilanzierten Verlust von 10 Millionen Euro sitzen.
Die ehemalige stellvertretende SPD-Landesvorsitzende Gerlinde Schermer gehörte schon 1999 zu den Privatisierungskritikern:
Gerlinde Schermer, SPD Berlin
“Das ist ein Vertrag, der sozusagen gegen die Interessen der Berlinerinnen und Berliner verstößt. Er sichert die Rendite für die Großkonzerne. Man könnte sagen, es ist ein Rentenvertrag für die Großkonzerne über 28 Jahre lang und am Schluss gehört ihnen immer noch der Betrieb. Das heißt, ich fordere wegen dieser Fakten die Rückabwicklung dieses skandalösen Vertrages.“
Einen Rückkauf der Anteile will der Senat gegenwärtig aber nicht thematisieren, immerhin: der heutige Wirtschaftssenator übt scharfe Kritik an dem Vertrag der CDU-SPD Vorgängerregierung zur die Privatisierung der Wasserbetriebe:
Harald Wolf, Berliner Wirtschaftssenator, PDS
“Privatisierungen wo die Risiken bei der öffentlichen Hand bleiben, und gleichzeitig eine Rendite garantiert wird für die privaten Erwerber von Anteilen. Das sind keine sinnvollen Privatisierungen. Das sind Privatisierungen, die für den Steuerzahler zusätzliche Risiken mit sich bringen. Privatisierungen machen nur Sinn, wenn der Steuerzahler dadurch nicht zusätzlich belastet wird, sondern im Gegenteil der Steuerzahler davon einen Gewinn hat.“
Verantwortlich ist die damalige Finanzsenatorin Fugmann-Heesing, nach dem Rücktritt von Peter Strieder immerhin designierte SPD-Vizevorsitzende.
Anette Fugmann-Heesing, SPD-Abgeordnete
“Sie haben damals versprochen, es wird eine langfristige Gebührensenkung geben. Was sagen Sie heute zu dem Versprechen?“
„Wenn Sie sich die Verträge angucken, ist in den Verträgen, und so ist dann auch formuliert worden, ganz klar ausgedrückt worden, dass es eine Zielrichtung gibt zu konstanten Gebühren und langfristig auch zu sinkenden Gebühren zu kommen. Wie langfristig die Entwicklung sein wird, das können wir heute noch gar nicht absehen, das wird man sehen. „
Die Vorkämpferin der Privatisierung Fugmann-Heesing ist noch immer gut gelitten in ihrer Partei. Erstaunlich ist ihr Arbeitsplatz: das Unternehmen Berliner Beratungsdienste BBD. Gesellschafter: der ehemalige Regierende Bürgermeister Dietrich Stobbe (SPD). Die Firma berät vor allem bei Privatisierungsvorhaben auch im Wasserbereich. Unternehmenszweck nach eigenen Angaben:
Zitat:
„Erbringung umfassender Beratungsleistungen im Bereich der wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand und der Beteiligung privater Unternehmen.“
Anette Fugmann-Heesing, SPD-Abgeordnete
“Diese Unternehmensberatung ist ja auch im Bereich der Wasserprivatisierung tätig. Ist das nicht ein Interessenskonflikt?“
„Ich arbeite nicht für diesen Bereich. Ich übernehme überhaupt keine Mandate in Berlin grundsätzlich. Habe mir dieses auch ausbedungen.“
„Warum haben Sie es nicht veröffentlicht im Abgeordnetenhaushandbuch?“
„Was veröffentlicht im Abgeordnetenhaushandbuch?“
„Ihre Tätigkeit für die Beratungsfirma.“
„Im Abgeordnetenhaushandbuch ist meine Tätigkeit veröffentlicht, die die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Abgeordnetenhaushandbuchs meine Tätigkeit war, damals war ich nämlich Geschäftsführerin einer Gesellschaft.“
„Frage: Also nach unseren Erkenntnissen, sitzen Sie seit September 2002 bei BBD. Das ist nicht im Abgeordnetenhaushandbuch verzeichnet.“
„Ja, weil das Abgeordnetenhaushandbuch zu einem früheren Zeitpunkt veröffentlicht worden ist. Richtig.“
Text:
Das entspricht nicht der Wahrheit. Das Abgeordnetenhandbuch wurde tatsächlich erst ein dreiviertel Jahr nach dem Beginn ihrer Beratertätigkeit erstellt. Alle Abgeordneten müssen hier ihre Tätigkeiten veröffentlichen. Doch bei Annette Fugmann-Heesing fehlt der Hinweis auf ihren Beratervertrag. Für KLARTEXT begutachtet der Politikwissenschaftler Prof. Jürgen Dittberner von der Universität Potsdam den Sachverhalt:
Prof. Jürgen Dittberner, Universität Potsdam
„Also die Veröffentlichung ist dazu da, um die Öffentlichkeit zu informieren über Nebentätigkeiten,andere Tätigkeiten der Abgeordneten, damit man weiß, ob hier Interessenskollisionen vorliegen könnten oder nicht. Wenn, wie im Falle Frau Fugmann-Heesings wichtige Angaben nicht gemacht werden, dann ist das etwas, was mit dieser Regelung nicht übereinstimmt. Und das Präsidium ist dann gehalten, festzustellen, ob hier eine schwerwiegende oder eine Verletzung der Verhaltensregeln der Abgeordneten vorliegt.“
„Was könnte denn dahinterstehen, so etwas zu verschweigen in der Öffentlichkeit.“
„Vielleicht will man einer unangenehmen Debatte aus dem Wege gehen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es alleine Fahrlässigkeit ist. Das wäre allerdings auch gravierend.“
Privatisiert wird das Wasser nicht nur in Berlin. Frau Fugmann-Heesing kann also weiterberaten. Natürlich anderswo.
Sascha Adamek


