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Die Bundestags-Vizepräsidentin Petra Pau wurde jahrelang vom Verfassungsschutz überwacht, jetzt klagt sie auf Auskunft über die gespeicherten Daten. Doch die Geheimdienstler weigern sich: Es gebe so viel Material zu Pau, der Arbeitsaufwand für die Auskunft sei der Behörde nicht zuzumuten.
Dient unser Verfassungsschutz eigentlich noch der Verfassung? Die Liste der Verfehlungen wird jedenfalls immer länger: Bei der Abwehr ausländischer Geheimdienste, wie der NSA, hat der Dienst versagt. Ebenso bei der Verhinderung der NSU-Mordserie. Umso eifriger und penibler haben die Späher dafür jahrelang vermeintliche Linksextremisten überwacht. Das allerdings oft über die Grenzen des Erlaubten hinaus. Markus Pohl.
Bodo Ramelow hatte schwer daran zu tragen, doch der Vorwurf, er sei ein Staatsfeind, ist nun höchstrichterlich ausgeräumt. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte dem Abgeordneten der Linken jetzt: Es war schlicht rechtswidrig, dass ihn der Verfassungsschutz 30 Jahre lang bespitzelt hat.
Bodo Ramelow (Die Linke)
Landtagsabgeordneter Thüringen
„Die Frage also, wer hier die Verfassung mit Füßen getreten hat, hat Karlsruhe jetzt in diesem Urteil mit klaren Worten formuliert, das hätte man mit dem Abgeordneten Ramelow nie machen dürfen."
Die Karlsruher Richter stellen in ihrem Urteil klar: Ein Abgeordneter darf nur unter der strengen Voraussetzungen beobachtet werden, dass er die freiheitlich-demokratische Grundordnung „aktiv und aggressiv bekämpft".
Eine schallende Ohrfeige für die Geheimen und ihre ausufernde Überwachungspraxis. Allein im vergangenen Bundestag hatten sie 25 Abgeordnete der Linksfraktion im Visier.
Unter ihnen: Petra Pau, eben erst als Bundestagsvizepräsidentin mit großer Mehrheit wiedergewählt. Eine der höchsten Repräsentantinnen unserer Demokratie.
Dass sie den Parlamentarismus aktiv und aggressiv bekämpft, das glaubt wohl nicht einmal der Verfassungsschutz. Trotzdem stand Pau 17 Jahre unter Beobachtung.
Petra Pau (Die Linke)
Bundestagsvizepräsidentin
„Das ist schon ein handfester Skandal und wirkt sich auch im richtigen Leben aus. Also sehr oft habe ich Bürgerinnen und Bürger in meiner Sprechstunde als direkt gewählte Abgeordnete, die kommen zum Teil mit existenziellen Fragen und Problemen. Und immer steht die Frage im Raum: Wer hört, wer schreibt mit? Oder hat das Nachteile?"
Pau will nun vom Bundesamt für Verfassungsschutz wissen: Wie wurde sie ausgeforscht, was ist über sie gespeichert? Doch die Behörde mauert.
Erst auf richterliche Anordnung legten die Geheimdienstler Paus Personenakte vor - nicht ohne vorher zwei Drittel zu schwärzen. Das Amt müsse seine Arbeitsweise und seine Quellen schützen, so die Begründung.
Petra Pau (Die Linke)
Bundestagsvizepräsidentin
„Das müssen Sie sich so vorstellen: Ich schlage die Akte auf, auf der ersten Seite viele, viele schwarze Balken und tatsächlich mein vollständiger Name und mein richtiges Geburtsdatum. Dann über viele Seiten wieder Schwärzungen. Nichts was die Behauptung in irgendeiner Weise untermauern würde, man müsse Petra Pau als Person beobachten."
Neben dieser Personenakte gibt es zu Pau noch 400 weitere Einträge in sogenannten Sachakten. Auskunft über diese Daten verweigert das Bundesamt kategorisch. Mit einer erstaunlichen Begründung.
So führen die Anwälte des Dienstes aus, angesichts der Fülle an Daten sei eine Auskunft ein „unvertretbarer Verwaltungsaufwand".
Schon für das Anklicken und Öffnen der elektronisch gespeicherten Dokumente seien „etwa 10 bis 20 Sekunden" zu veranschlagen.
Fast die Hälfte dieser Dokumente besteht aus komplett eingescannten Zeitungen, wie dem Papier zu entnehmen ist. Öffentlich zugängliche Dokumente, für deren Prüfung aber „pro Zeitung im Schnitt 90 Minuten" nötig seien.
Am Ende der kaum nachvollziehbaren Rechnung kommen die Beamten auf einen Gesamtaufwand „von mindestens 488einhalb Stunden". Ein Sachbearbeiter wäre damit „60 Arbeitstage" beschäftigt.
Der Rechtswissenschaftler Peter-Alexis Albrecht kritisiert diese Blockadehaltung scharf. Die Behörde könne nicht mit Verhältnismäßigkeit argumentieren.
Prof. Peter-Alexis Albrecht
Rechtswissenschaftler, Universität Frankfurt
"Unverhältnismäßig war die jahrelange Beobachtung der Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages. Und wenn sie nun den Anspruch geltend macht, den die Rechtsprechung ihr zuweist, Einblick zu nehmen in das, was man über sie gesammelt hat, ist es doch klar, dass man das zeigen muss. Und wenn sie da 50 Beamte für abstellen, die haben diese Leute. Dann müssen sie eben von der Straße gehen und sich mal in eine Stube setzen und diese Akten ihr zeigen."
Der Verfassungsschutz: Ein Koloss, der erst unrechtmäßig überwacht und sich dann der öffentlichen Kontrolle widersetzt.
Prof. Peter-Alexis Albrecht
Rechtswissenschaftler, Universität Frankfurt
„Der Verfassungsschutz müsste eigentlich auch eine Transparenzbehörde sein. Denn wenn er unser demokratisches Leben schützen will, dann müsste doch eigentlich bekannt werden, was denn nun an Angriffen gegen die Verfassung stattfindet. Das heißt, da wäre doch eine Einsichtnahme, eine Transparentmachung genau das Richtige."
Das Bundesamt für Verfassungsschutz wollte sich übrigens nicht zu den Vorwürfen äußern. Man gibt dort eben nicht gerne Auskunft.
Beitrag von Markus Pohl




