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Der ehemalige Formel-1-Funktionär Max Mosley wurde vor vier Jahren beim Sex mit Prostituierten heimlich von Journalisten fotografiert. Trotz mehrerer Gerichtsurteile, die die Veröffentlichung der Aufnahmen verbieten, sind die Bilder immer noch im Netz - dank der größten Suchmaschine der Welt: Google. Mosley klagt deswegen gegen den Konzern vor dem Hamburger Landgericht. Doch Google will die Präsentation seiner Suchergebnisse nicht verhindern lassen. Das sei Zensur, heißt es, und das Internet müsse frei bleiben.
Wer von einer Zeitung oder einem Fernsehsender persönlich verunglimpft oder beleidigt wird, hat die Möglichkeit, sich juristisch dagegen zu wehren und auf Unterlassung zu klagen. Zum Glück sieht unser Gesetz das vor. Anders verhält es sich dagegen im Internet. Wer dort verunglimpft wird, - das sehen wir im Fall Bettina Wulff – hat wenig Chancen, das zu stoppen. Aber darf das sein?! Muss man sich schutzlos anonymen Schwärmen im Internet aussetzen, die üble Gerüchte verbreiten?! Ein Gericht in Hamburg beschäftigt sich jetzt in einem anderen spektakulären Fall mit dieser ganz wichtigen Frage. Iris Marx.
Stellen Sie sich kurz vor, was Sie in Ihrem intimsten Moment machen.
Stellen Sie sich vor, Sie werden dabei fotografiert.
Stellen Sie sich vor, dass diese Aufnahmen im Internet landen, und Sie können das so gut wie nicht verhindern.
Der ehemalige Google-Chef sagte einmal:
Eric Schmidt
Google
„If you have something you don't want people to know, you shouldn't be doing it in the first place."
„Wenn Sie nicht wollen, dass bekannt wird, was Sie tun – dann tun Sie es doch nicht!"
Dennoch tat der ehemalige Rennsportfunktionär Max Mosley etwas, von dem er aber nicht wollte, dass Millionen Menschen es sehen können - und das sogar bis heute - über vier Jahre danach.
London, Anfang der Woche. Wir treffen Max Mosley mit seiner Anwältin Tanja Irion in seiner privaten Wohnung.
Max Mosley
ehem. Formel-1-Funktionär
„Also 2008 habe ich eine gewisse Party gemacht mit fünf Mädchen, wovon ich vier sehr gut kannte. Die Fünfte war eine Freundin von einer. Die Frau, die Freundin, hat das heimlich aufgenommen mit einer versteckten Kamera, ein Video gemacht, ohne dass wir überhaupt was davon wussten, und das nächste, was passiert ist: Plötzlich zwei Tage später, am Sonntag, erschienen eine ganze Menge Bilder in News of the World von dieser Party, und dann ging die ganze Sache los."
Eine der Frauen wurde extra dafür von News of the World bezahlt. Das war aber nicht alles:
Max Mosley
ehem. Formel-1-Funktionär
„Die haben gesagt, es sei eine Nazi-Party. Die haben behauptet, ich wäre in einer Uniform gewesen. Vollkommen falsch! Ich war ganz normal im Anzug gewesen. Ich habe meine Jacke ausgezogen und trug ein normales weißes Hemd. Und die Mädchen seien in KZ-Uniform gewesen. Das war auch nicht wahr. Sie waren in einer Witzuniform, die es überall zu sehen ist, die man in unserem Witzladen kaufen kann. Es war vollkommen erfunden. Aber immerhin, wenn die Leute so etwas lesen, haben die die Tendenz, das zu glauben."
Mosley klagte gegen die Zeitungen wegen der Verletzung seiner Intimsphäre und auch gegen die falschen Behauptungen – er konnte sich durchsetzen: In England, in Deutschland und auch in Frankreich.
Max Mosley
ehem. Formel-1-Funktionär
„Ich konnte beweisen, in einem vollen Gericht, drei Monate nachdem die Geschichte erschienen ist, dass mit der ganzen Nazi-Geschichte, dass die das erfunden haben, das überhaupt nicht wahr war. Das war also positiv. Geld: 60.000 Pfund, das hilft überhaupt nicht, weil jetzt geht es mehr um Google und die ganze Internetgeschichte, weil jedes Mal, wenn man meinen Namen sucht, findet man immer noch diese Bilder."
Die Zeitung „News of the World" gibt es zwar nicht mehr. Dennoch sind die Bilder immer noch im Netz.
Im Grundgesetz sind die Würde des Menschen und sein Persönlichkeitsrecht garantiert. In seine Intimsphäre darf schlicht nicht eingegriffen werden. Auch nicht, wenn es vermeintlich der Meinungsfreiheit dient. Solche intimen Bilder dürfen nicht verbreitet werden.
Aber so gravierend wie dieser Eingriff in diesem unantastbaren Kernbereich der Intimsphäre von Max Mosley ist, so wenig nutzt ihm das: Denn im Internet gelten immer noch andere Gesetze.
Ein Suchmaschinenbetreiber haftet grundsätzlich nämlich nicht für die Inhalte, die andere Nutzer – oft anonym – ins Netz stellen.
So heißt es etwa im Telemediengesetz, Zitat:
„Diensteanbieter sind für fremde Informationen nicht verantwortlich."
Google muss nur reagieren und Bilder sperren, wenn sie bereits aufgetaucht sind. Filtern muss das Unternehmen bislang nicht. Nur bei Kinderpornos wird eine Ausnahme gemacht - freiwillig. Im Falle Mosley weigern sie sich. Hier bekräftigt Google in einem ausführlichen Schreiben gegenüber KONTRASTE, Zitat:
„Wir sperren, filtern aber nicht."
Das Unternehmen muss Beleidigungen oder Verleumdungen im Netz grundsätzlich nicht verhindern, obwohl Google jeden Nutzer quasi an die Hand nimmt und erst zu diesen - wenn auch fremden - Inhalten führt.
Eine komfortable Situation: Google ist für fremde Inhalte zwar nicht verantwortlich, macht mit ihnen aber eine Menge Geld: Über 12 Milliarden Dollar allein im letzten Quartal.
Hamburg vergangene Woche. Das Landgericht verhandelt erstmals den Fall Mosley gegen Google.
Das Anliegen von Herrn Mosley bezeichnet der Google-Anwalt vor Gericht als Zensur. Sinngemäß sagt er: Dann könnte ja künftig jeder kommen. Und er wundert sich, warum Max Mosley überhaupt klagt.
Max Mosley
ehem. Formel-1-Funktionär
„Für mich persönlich, wenn ich da diese Bilder nicht wegschaffen kann: In meiner ganzen Zukunft, solange ich lebe, wenn ich jemanden neu kennenlerne, die schauen dann auf Google, das macht man doch immer, wenn man jemanden kennenlernt, und dann finden die diese Bilder. Also das ist für mich persönlich schlecht. Aber außerdem geht es um's Prinzip. Es ist absolut falsch, dass Google das tut. Das müsste man verhindern. Und es gibt Leute, die nicht in der Lage sind, sich so zu verteidigen wie ich."
Aber welche Chancen hat Mosley in Hamburg? Bislang wurde noch keine Suchmaschine dazu verurteilt, einen Bilder-Filter zu verwenden. In einer anderen Sache urteilte der Europäische Gerichtshof, das wäre, Zitat:
„eine Missachtung der unternehmerischen Freiheit."
Das bekräftigt der Konzern auch schriftlich gegenüber KONTRASTE und beharrt darauf, für fremde Inhalte nun mal nicht zu haften.
Ein Privileg, das dazu führt, dass die Suchmaschine fast alles darf und damit aber elementare Grundrechte einzelner auf der Strecke bleiben. Ein Missverhältnis, das gesetzlich gelöst werden müsste.
Max Mosley
ehem. Formel-1-Funktionär
„Zum Beispiel der Verkehr auf der Straße: Man ist frei, man fährt ein Auto, man hat absolute Freiheit, man kann gehen oder mit dem Fahrrad fahren. Aber es gibt Regeln, weil, wenn es keine Regeln gäbe, dann ginge es nicht. Und das ist genau dasselbe wie mit dem Internet."
Aber Regelungen im Netz durchzusetzen sind unheimlich schwer.
Ursula von der Leyen wurde als Zensursula beschimpft, als sie vorschlug, Kinderporno-Seiten im Netz zu sperren. Mit der Piratenpartei ist die Forderung auch salonfähig geworden: Alles muss im Netz frei sein: Der Verlust von Grundrechten wie das Geistige Eigentum oder Persönlichkeitsrechte gelten als hinnehmbare Kollateralschäden - das alles unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit.
Ganz zufällig ist genau diese so genannte Freiheit gut für Google.
Eric Schmidt
Google
„If you have something you don't want people to know, you shouldn't be doing it in the first place."
„Wenn Sie nicht wollen, dass bekannt wird, was Sie tun – dann tun Sie es doch nicht!"
Diese Art von unternehmerischer Freiheit zerstört aber die Freiheit des Einzelnen.
Max Mosley hat übrigens angekündigt, bis in die letzte Instanz zu gehen. Aber auch unabhängig davon, wie sein Fall am Ende entschieden wird - das Urteil wird zeigen, welche Spielregeln im Internet künftig gelten!
Beitrag von Iris Marx
© Rundfunk Berlin-Brandenburg
http://www.rbb-online.de/kontraste/archiv/kontraste_vom_04_10/die_wuerde_des_menschen.html