
Einstweilige Verfügung - Familienstiftung muss bei Suhrkamp Gewinnforderung stunden
Und noch eine Wende im Streit um den Suhrkamp Verlag: Die Familienstiftung von Verlagschefin Unseld-Berkéwicz darf vorerst nicht auf ihrer Gewinnforderung bestehen. Erst muss ein Berliner Gericht über das Insolvenz-Schutzschirmverfahren entscheiden.
Die Familienstiftung von Suhrkamp-Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz darf ihre eigenen Gewinnforderungen für 2010 und 2011 nicht fällig stellen - das heißt zu einem bestimmten Termin offiziell einfordern. Dies hat das Landgericht Frankfurt auf Antrag von Minderheitsgesellschafter Hans Barlach in einer einstweiligen Verfügung entschieden. Ein Gerichtssprecher bestätigte am Montag in Frankfurt einen Bericht der Tageszeitung "Die Welt".
Bis zur Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg im Insolvenz-Schutzschirmverfahren muss die Familienstiftung ihre Gewinnforderung stunden. Die 9. Kammer für Handelssachen habe bei der einstweiligen Verfügung wegen der Eilbedürftigkeit die Gegenseite nicht angehört. Es habe auch keine mündliche Verhandlung gegeben, sagte der Gerichtssprecher.
Bis zur Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg im Insolvenz-Schutzschirmverfahren muss die Familienstiftung ihre Gewinnforderung stunden. Die 9. Kammer für Handelssachen habe bei der einstweiligen Verfügung wegen der Eilbedürftigkeit die Gegenseite nicht angehört. Es habe auch keine mündliche Verhandlung gegeben, sagte der Gerichtssprecher.

Der Suhrkamp Verlag wollte keine Stellung dazu abgeben. Dem Verlag liege keine einstweilige Verfügung vor, erklärte eine Sprecherin in Berlin zur Begründung.
In dem renommierten Verlag, der Anfang 2010 von Frankfurt nach Berlin umzog, tobt seit Jahren ein Machtkampf zwischen den beiden Gesellschaftern. Das Schutzschirmverfahren sieht die Verlagschefin als Möglichkeit, den Fortbestand des Verlags unter ihren Prämissen zu sichern.
In dem renommierten Verlag, der Anfang 2010 von Frankfurt nach Berlin umzog, tobt seit Jahren ein Machtkampf zwischen den beiden Gesellschaftern. Das Schutzschirmverfahren sieht die Verlagschefin als Möglichkeit, den Fortbestand des Verlags unter ihren Prämissen zu sichern.

Chronologie eines Machtkampfes
2006 hatte Barlachs Medienholding AG gegen den Willen der Verlagschefin 29 Prozent der Anteile erworben, 2009 zusätzliche 10 Prozent. 61 Prozent des Verlags liegen bei der Familienstiftung des Verlages, die Unseld-Berkéwitz leitet.
Seit Ende 2012 versuchen die Gesellschafter sich gegenseitig gerichtlich auszuschließen. So wurde Ulla Unseld Berkéwicz, die seit 2003 die Geschäftsführung innehat nach Klagen Barlachs per Gerichtsbeschluss als Geschäftsführerin abberufen, wogegen sie Berufung einlegte.
In der Zwischenzeit gibt es Versuche, außergerichtlich im Streit der Gesellschafter zu vermitteln. Autoren des Verlagshauses wünschen sich eine gütliche Lösung, im Januar 2013 ergreifen 70 renommierte Schriftsteller für die Verlegerin Partei, die sich weigert, zurückzutreten.
Im März dieses Jahres verurteilte das Landgericht Frankfurt die Familienstiftung zur Zahlung von 2,2 Millionen Euro an Barlach - es ging um den Bilanzgewinn von 2010 und Erlöse aus den Verkäufen des Frankfurter Verlagsgebäudes und des Archivs. Diese Ausschüttung soll nun mit dem Schutzschirmverfahren ausgesetzt werden.
Seit Ende 2012 versuchen die Gesellschafter sich gegenseitig gerichtlich auszuschließen. So wurde Ulla Unseld Berkéwicz, die seit 2003 die Geschäftsführung innehat nach Klagen Barlachs per Gerichtsbeschluss als Geschäftsführerin abberufen, wogegen sie Berufung einlegte.
In der Zwischenzeit gibt es Versuche, außergerichtlich im Streit der Gesellschafter zu vermitteln. Autoren des Verlagshauses wünschen sich eine gütliche Lösung, im Januar 2013 ergreifen 70 renommierte Schriftsteller für die Verlegerin Partei, die sich weigert, zurückzutreten.
Im März dieses Jahres verurteilte das Landgericht Frankfurt die Familienstiftung zur Zahlung von 2,2 Millionen Euro an Barlach - es ging um den Bilanzgewinn von 2010 und Erlöse aus den Verkäufen des Frankfurter Verlagsgebäudes und des Archivs. Diese Ausschüttung soll nun mit dem Schutzschirmverfahren ausgesetzt werden.


