Außenansicht der Verlagszentrale von Suhrkamp (Quelle: dpa)

Gericht gibt Barlach recht - Umwandlung von Suhrkamp in eine AG wieder in Frage gestellt

Vergangene Woche ließ ein Berliner Gericht den Insolvenzplan des angeschlagenen Suhrkamp Verlags zu. Das Landgericht Frankfurt trat jetzt jedoch auf die Bremse: Es untersagte, dass die Familienstiftung von Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz auf der Gläubigerversammlung ihrem eigenen Insolvenzplan zustimmt. Damit ist wieder offen, ob der Verlag in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden kann.

Der Plan zur Umwandlung des Suhrkamp Verlags in eine Aktiengesellschaft droht zu scheitern:  Das Landgericht Frankfurt hat am Dienstag der Familienstiftung von Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz untersagt, auf der Gläubigerversammlung ihrem eigenen Insolvenzplan zuzustimmen.

Eine Kammer für Handelssachen gab damit in vollem Umfang einem Eilantrag von Minderheitseigentümer Hans Barlach statt, der mit Unseld-Berkéwicz seit Jahren zerstritten ist.

Der Insolvenzplan sei einseitig auf die Belange der Familienstiftung ausgerichtet, kritisierte die Kammervorsitzende Claudia Müller-Eising. Die Stiftung habe damit ihre "gesellschaftliche Treuepflicht" gegenüber der Medienholding Barlachs verletzt. Dieser müsse infolge einer Umwandlung in eine AG außerdem mit erheblichen steuerlichen Nachteilen rechnen.

Der Berliner Verlag soll nach dem Willen der Verlagschefin in einem Insolvenzverfahren von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hatte vergangene Woche den Insolvenzplan für das traditionsreiche Haus zugelassen. Barlach würde durch die Umwandlung weitreichende Mitspracherechte verlieren.

Der Verlag habe für die erste Phase der geplanten Suhrkamp AG als Aufsichtsratsmitglieder Gerhart Baum, Hans Magnus Enzensberger und Marie Warburg benannt, teilte Suhrkamp vergangene Woche mit.

Hans Barlach muss Millionenbetrag zahlen

Zudem hatte das Schweizer Bundesgericht in Lausanne Barlach zur Zahlung eines Millionenbetrags verpflichtet. Nach dem Schweizer Urteil, das der Nachrichtenagentur dpa vorliegt, muss Barlach umgerechnet 5,4 Millionen Euro Schulden vom früheren Kauf seiner Suhrkamp-Anteile an den Schweizer UnternehmerAndreas Reinhart zahlen. Barlach will der Forderung nach Angaben seines Schweizer Anwalts Carl Ulrich Mayer nachkommen. "Wir sind mit Herrn Reinhart im Gespräch und bereiten die Zahlung vor", sagte Mayer der dpa. Auf Barlachs Engagement bei Suhrkamp habe die Entscheidung keine Auswirkung.

Der Mitbesitzer des Suhrkamp Verlag, Hans Barlach (Bild dpa)
Der Minderheitsgesellschafter: Hans Barlach.

Der Enkel des Bildhauers Ernst Barlach hatte 2006/07 über eine Aktiengesellschaft von Reinhart Suhrkamp-Anteile für 10,8 Millionen Schweizer Franken gekauft. Fast die Hälfte des Geldes - umgerechnet rund vier Millionen Euro - blieb er damals schuldig. Das Handelsgericht des Kantons Zürich hatte ihn deshalb schon im Mai verpflichtet, das ausstehende Geld plus 7,5 Prozent Zinsen seit 2009 an Reinhart zu zahlen.

Mit dem Urteil vom 2. September wies das Bundesgericht Barlachs Beschwerde gegen diese Entscheidung zurück. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig. Inzwischen haben sich die Schulden auf umgerechnet 5,4 Millionen Euro summiert. Reinharts Anwalt David Horak sagte, Barlach müsse nun seinen Ankündigungen Taten folgen lassen und den Ausstand begleichen.

Machtkampf zwischen den Gesellschaftern

Bei dem renommierten Verlag Suhrkamp, der Anfang 2010 von Frankfurt nach Berlin umzog, tobt seit Jahren ein Machtkampf zwischen den beiden Gesellschaftern. Suhrkamp-Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz hält über die Familienstiftung 61 Prozent des Verlags, Hans Barlach über seine Medienholding AG 39 Prozent.

Aufgrund des Streits unter den beiden Eigentümern hatte der Verlag bereits Ende Mai ein sogenanntes Schutzschirmverfahren beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg beantragt. Hintergrund dieses Schrittes war ein Gerichtsurteil, wonach der Verlag 2,2 Millionen Euro als Gewinnausschüttung an den Minderheitsgesellschafter Hans Barlach auszahlen sollte. Mit dem Schutzschirm war diese Auszahlungspflicht zunächst ausgesetzt worden, allerdings nur für eine begrenzte Zeit.

Die Verlegerin Ulla Unseld-Berkéwitz (Quelle: dpa)
Die Verlegerin Ulla Unseld-Berkéwicz

Anfang August hatte Suhrkamp Insolvenz angemeldet. Ziel war es, damit auch dem jahrelangen Gesellschafterstreit zwischen der Suhrkamp-Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz und dem Minderheitsgesellschafter Hans Barlach ein Ende zu setzen. Der damals vorgelegte Insolvenzplan sieht die Umwandlung des Verlags von einer Kommanditgesellschaft in eine Aktiengesellschaft vor.

Barlach hatte den Insolvenzantrag massiv kritisiert. Seiner Ansicht nach hat die Geschäftsführung um Unseld-Berkéwicz die Zahlungsunfähigkeit absichtlich herbeigeführt, um ihn aus dem Verlag zu drängen. Das Landgericht Frankfurt gab Barlach darin kürzlich recht und warf Unseld-Berkéwicz vor, "grob treuwidrig" gehandelt zu haben. dtv und die Darmstädter Unternehmerfamilie Ströher haben Interesse an einer Beteiligung am Suhrkamp Verlag signalisiert.

Chronologie: Der Kampf um den Suhrkamp-Verlag

  • Die Kontrahenten

  • Der Verlag

  • 2002

  • 2003

  • 2006

  • 2009

  • 2010

  • 2011

  • 2012

  • 2013

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