Suhrkamp-Verlegerin Ulla Unseld-Berkewicz sitzt am 01.10.2013 in einem Saal des Amtsgerichts Charlottenburg in Berlin bei einem Berichts- und Prüfungstermin zum Insolvenzverfahren Suhrkamp Verlag (Quelle: dpa)

Abstimmung Ende Oktober - Stiftung von Suhrkamp-Chefin darf Insolvenzplan zustimmen

Im Streit um die Zukunft von Suhrkamp kann die Familienstiftung von Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz dem Insolvenzplan zustimmen. Das Oberlandesgericht Frankfurt setzte ein zuvor erlassenes Verbot vorläufig aus. Die Gläubiger sollen am 22. Oktober über das Schicksal des Suhrkamp-Verlags entscheiden.

Die Familienstiftung von Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz kann bei der anstehenden Gläubigerversammlung dem Insolvenzplan zustimmen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat nach Mitteilung vom Mittwoch ein zuvor vom Landgericht Frankfurt erlassenes Verbot vorläufig ausgesetzt.

Die Chefin des Suhrkamp-Verlags, die Verleger-Witwe Ulla Unseld-Berkéwicz hält 61 Prozent am Verlag. Sie will das Unternehmen mit dem Insolvenzplan von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft umwandeln. Der mit ihr verfeindete Minderheitsgesellschafter Hans Barlach, der die anderen 39 Prozent am Verlag hält, würde dadurch weitreichende Mitspracherechte verlieren.
 
Barlach lehnt das Konzept daher ab. Im September hatte das Landgericht Frankfurt auf Antrag von Barlach der Familienstiftung per einstweiliger Verfügung untersagt, dem Sanierungsplan auf der Gläubigerversammlung zuzustimmen. Der Plan sei einseitig auf die Belange ihrer Familienstiftung ausgerichtet, sie habe damit ihre "Treuepflicht" gegenüber Barlach verletzt, befand die Richterin vor drei Wochen.

Dagegen hatte die Stiftung von Unseld-Berkéwicz Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt. Für die Verhandlung gibt es noch keinen Termin. Das OLG stellte jetzt jedoch gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 100.000 Euro die Zwangsvollstreckung der einstweiligen Verfügung vorläufig ein.

Insolvenzverfahren beim Suhrkamp-Verlag: Hinweis auf Saalverlegung im Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
Die Gläubiger sind für eine Fortsetzung des bisherigen Insolvenzverfahrens.

Entscheidung bei der Gläubigerversammlung am 22. Oktober

Die Gläubiger des insolventen Suhrkamp-Verlags entscheiden am 22. Oktober über das weitere Schicksal des Traditionshauses. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hat diesen Termin für die Abstimmung über den Insolvenzplan festgelegt.

Bei einer ersten, nicht-öffentlichen Gläubigerversammlung am Dienstag votierten die Berechtigten weitgehend einvernehmlich für eine Fortsetzung des bisherigen Insolvenzverfahrens, wie der gerichtlich bestellte Sachwalter Rolf Rattunde sagte. "Das lief alles relativ harmonisch."

Bei der Gläubigerversammlung waren mehrere hundert Berechtigte vertreten, darunter alle Großgläubiger wie Unseld-Berkéwicz' Familienstiftung, Barlachs Medienholding und vor allem der Pensionssicherungsfonds. Viele Autoren hätten sich gemeinsam durch Anwälte vertreten lassen.

Eine Gegenstimme von Seiten Barlachs gab es laut Rattunde bei der Frage, ob die Insolvenz weiter in Eigenverwaltung geführt werden soll. Bei der Bestätigung des Sachwalters und der Besetzung des Gläubigerausschusses habe sich Barlachs Vertreter der Stimme enthalten, alle übrigen unterstützten die Entscheidung, so Rattunde.

Chronologie: Der Kampf um den Suhrkamp-Verlag

  • Die Kontrahenten

  • Der Verlag

  • 2002

  • 2003

  • 2006

  • 2009

  • 2010

  • 2011

  • 2012

  • 2013

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