Firmensitz der FFA Filmförderungsanstalt in Berlin (Quelle: dpa)

Betreiber von Großkinos hatten geklagt - Bundesverfassungsgericht bestätigt Filmförderung

Betreiber von großen Kinoketten wollten das System der deutschen Filmförderung kippen und nicht länger eine Abgabe für heimische Produktionen zahlen. Doch sie scheiterten mit ihrer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Von einem "Nein" aus Karlsruhe wäre auch das Studio Babelsberg betroffen gewesen.

Viele Filmemacher werden aufatmen, die deutsche Filmförderung trägt jetzt den offiziellen Stempel verfassungsgemäß. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigte am Dienstag die Rechtmäßigkeit ders Systems. Damit müssen Kinobetreiber die Produktion deutscher Spielfilme weiterhin mit einer Abgabe von bis zu drei Prozent ihres Nettoumsatzes fördern. "Dem Bund ist es nicht verwehrt, in der Wahrnehmung aller seiner Kompetenzen auch auf Schonung, Schutz und Förderung der Kultur Bedacht zu nehmen", entschied der Zweite Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Die Regelungen zur Filmabgabe genügen auch den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine "Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion".

Damit wiesen die Karlsruher Richter vier Verfassungsbeschwerden von Betreibern großer Kinoketten ab. Sie hatten sich dagegen gewehrt, dass sie mit Fernsehsendern und Video-Verleihern die Filmförderungsanstalt (FFA) finanzieren müssen. Mit ihrer Klage wollten sie das deutsche Fördersystem kippen. Sie argumentierten, das Geld gehe zu oft an Produktionen, die an der Kinokasse keinen Erfolg hätten. "70 Prozent der Filme haben unter 50.000 Besucher", sagte UCI-Kinowelt-Geschäftsführer Ralf Schilling. Angesichts der Kulturhoheit der Länder habe der Bund keine Regelungskompetenz.

Zugang zum Studio Babelsberg (Quelle: rbb/Finkernagel & Lück)
Auch das Filmstudio Babelsberg profitiert von der Filmförderung.

Grundsätzliche Voraussetzungen gegeben

"Seinem objektiven Regelungsgehalt nach ist das Gesetz auf die Förderung der deutschen Filmwirtschaft und des deutschen Films ausgerichtet", argumentierten die Richter. An dem
wirtschaftlichen Schwerpunkt ändere sich nichts dadurch, dass der Film zugleich ein Kulturgut sei.

Nach Ansicht des Gerichts sind auch die grundsätzlichen Voraussetzungen zur Erhebung einer Sonderabgabe für den Film gegeben. So handele es sich bei den drei Abgabezahlern - Kinos, Videowirtschaft und Fernsehsendern - um eine homogene Gruppe, die dem Zweck der Abgabe besonders nahestehe.

Die "besondere Sachnähe und Finanzierungsverantwortung ist begründet im gemeinsamen Interesse an der gedeihlichen Struktur der deutschen Filmwirtschaft und am Erfolg des deutschen Films", erläuterte das Gericht das Urteil.

Filmemacher und Kulturpolitiker warnten

Die Filmabgabe wird aufgrund eines Bundesgesetzes von Kinos, Fernsehsendern und Videowirtschaft erhoben, um den deutschen Film zu fördern. Die Abgaben, die an die Filmförderungsanstalt (FFA) gehen, machen mit gut 97 Millionen Euro fast ein Drittel der deutschen Filmförderung von insgesamt 340 Millionen Euro aus. Das restliche Geld sind Steuermittel des Bundes und der Länder. Bei den Länderförderungen ist Nordrhein-Westfalen Spitzenreiter, gefolgt von Berlin und Brandenburg sowie Bayern.

Die Bundesregierung und die Präsidentin der Deutschen Filmakademie, Iris Berben, begrüßten das Urteil. Die klagenden Kino-Betreiber dagegen waren enttäuscht: "Alles geht so weiter wie in den vergangenen 30 Jahren", sagte UCI-Kinowelt-Geschäftsführer Ralf Schilling. Die Kinobesitzer hatten sich zumindest ein "salomonisches Urteil" erhofft, das Reformen den Weg gewiesen hätte.

Im Vorfeld der Urteilsverkündung hatten Filmemacher und Kulturpolitiker nachdrücklich vor einer Abschaffung der Abgabe gewarnt. Sie garantiere Vielfalt, Kontinuität und Unabhängigkeit des deutschen Films, so die Befürworter. Der Streit darüber begann vor fast zehn Jahren.

Auch Filmstudio Babelsberg betroffen

Von einem "Nein" aus Karlsruhe wäre auch das Filmstudio Babelsberg betroffen gewesen. Dabei ist die Situation nach Angaben des Vorstands von Anfang Januar ohnehin schwierig - und das obwohl das Studio 2013 nach vier wirtschaftlich schwierigen Jahren erstmals wieder schwarze Zahlen geschrieben hatte. Wegen der Förderstruktur gebe es keine Planungssicherheit, hatte Vorstandsmitglied Christoph Fisser zu Beginn des Jahres beklagt. Andere Länder wie Kanada, Ungarn oder Großbritannien lockten Filmproduzenten mit deutlich höheren Steuernachlässen und Fördergeldern.

Zur positiven Entwicklung des Studios Babelsberg trug auch bei, dass allein fünf internationale und mit Stars besetzte Koproduktionen nach Potsdam gekommen waren - darunter "Grand Budapest Hotel" von Wes Anderson und "Monuments Men" von George Clooney, die im Wettbewerb der diesjährigen Berlinale laufen.

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