Der Künstler Jonathan Meese zeigt bei einer Performance den Hitlergruß (Quelle: dpa)

Mannheimer Staatsanwaltschaft stellt Ermitlungen ein - Meeses Hitlergruß bleibt straffrei

Nach dem Freispruch in Kassel folgt jetzt auch die Staatsanwaltschaft Mannheim dieser Linie – und stellt die Ermittlungen gegen den Berliner Künstler Jonathan Meese ein. Sie sieht das Zeigen von Hitlergruß und Hakenkreuz in einer Performance Meeses durch die Kunstfreiheit gedeckt.

Hitlergruß und Hakenkreuz bei einer Theateraufführung des Berliner Künstlers Jonathan Meese bleiben ohne juristische Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft Mannheim stellte ihre Ermittlungen gegen den 43-Jährigen ein, der die Nazi-Kennzeichen im Juni vergangenen Jahres in einer Performance während der Internationalen Schillertage in Mannheim verwendet hatte.

Die Grenzen der im Grundgesetz garantierten Kunstfreiheit seien nicht überschritten worden, teilte der Mannheimer Oberstaatsanwalt Andreas Grossmann am Donnerstag mit. Zudem habe Meese den Hitlergruß mit der stereotypen Verwendung "in den Bereich des Lächerlichen gezogen" und nicht den Eindruck einer Identifikation erweckt.

Deshalb sei der Tatbestand von Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs nicht erfüllt, der die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellt. Das Amtsgericht Kassel hatte Meese bereits im August in einem ähnlichen Fall freigesprochen.

Bereits im August in Kassel freigesprochen

Der Künstler hatte bei der Aufführung im Mannheimer Nationaltheater für Aufregung gesorgt, weil er auf der Bühne mehrmals den Hitlergruß gezeigt hatte. In dem Stück hatte er außerdem eine Gummipuppe mit einem Hakenkreuz beschmiert.

Der 43-jährige Meese beschäftigt sich in seiner Arbeit immer wieder auf provokante Weise mit der deutschen Nationalität. 2016 soll er bei den Bayreuther Festspielen Wagners «Parsifal» inszenieren.

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