
Nach der Entscheidung der Limbach-Kommission - Weitere Erben erheben Ansprüche auf den Welfenschatz
Die Entscheidung der Experten-Kommission am Donnerstag, Berlin müsse den Welfenschatz nicht an die Erben jüdischer Kunsthändler zurückgeben, hätte das Ende eines jahrelangen Tauziehens um den Kunstschatz sein können. Doch bereits einen Tag später melden sich weitere Erben zu Wort - mit weiteren Ansprüchen.
"Wir freuen uns natürlich, dass wir für die Berliner Museen und die Öffentlichkeit einen der bedeutendsten mittelalterlichen Kirchenschätze Deutschlands und Mitteleuropas erhalten können", kommentierte Hermann Parzinger, Präsident der Stiftung Preußischer Kulturbesitz die Entscheidung der Limbach-Kommission. Die hatte am Donnerstag die Empfehlung abgegeben, dass Berlin den Welfenschatz nicht an die Erben jüdischer Kunsthändler zurückgeben muss - und bei Stiftungspräsident Parzinger für Erleichterung gesorgt nach den jahrelangen Auseinandersetzungen um die wertvollen Goldreliquien.
Doch nur einen Tag nach der verkündeten Empfehlung der Kommisson unter Vorsitz der früheren Verfassungsgerichtspräsidentin Jutta Limbach sind neue Ansprüche auf den wertvollen Schatz erhoben worden. Die Erben des jüdischen Juweliers Hermann Netter, eines früheren Miteigentümers des Schatzes, kündigten an, ihr Restitutionsbegehren gegenüber der Stiftung Preußischer Kulturbesitz weiterzuverfolgen.
Wir werden die Entscheidung für unsere Mandanten so nicht anerkennen."
Nach Medienberichten vertritt eine Dresdner Kanzlei die Nachfahren von Hermann Netter. Ihre Rechtsanwältin Sabine Rudolph sagte am Freitag, es sei unglaublich, dass die Kommission eine Empfehlung zum Verbleib des Schatzes in Berlin abgegeben habe, ohne dass Netters Erben an dem Verfahren beteiligt waren. "Für unsere Mandanten werden wir die Entscheidung so nicht anerkennen."
Der Juwelier Netter war ihren Angaben zufolge über ein Konsortium mit 25 Prozent am Welfenschatz beteiligt, als die Preziosen 1935 an den preußischen Staat verkauft wurden. Eine Sprecherin der Stiftung Preußischer Kulturbesitz sagte daraufhin, die Erben Netters hätten keinen Anspruch geltend gemacht. Zudem verwies sie auf die Empfehlung der Limbach-Kommission, die ausdrücklich auch etwaige weitere frühere Miteigentümer einbeziehe.
Die Anwältin der Netter-Erben sagte, ihre Mandanten hätten sich noch nicht an dem Verfahren beteiligen können, weil sie erst durch den Streit um den Welfenschatz auf die Lage aufmerksam geworden seien. Im Dezember 2012 hätten sie sich erstmals an die Stiftung gewandt. "Der Limbach-Kommission war bewusst, dass dieser Fall noch offen ist. Trotzdem watscht sie das mit einem Halbsatz ab", so Rudolph.
Parzinger: "Sorgfältig abgewogene Entscheidung"
Die Limbach-Kommission hatte befunden, der damalige Verkauf durch vier Kunsthändler sei nicht unter NS-Druck erfolgt - sie könne daher eine Rückgabe an die jüdischen Erben nicht empfehlen.
Der Welfenschatz ist eine der Hauptattraktionen der Berliner Museen. Vier Kunsthändler hatten die Goldreliquien aus dem Mittelalter 1935 dem preußischen Staat, der in der NS-Zeit noch formal existierte, verkauft. Es habe sich nicht um einen verfolgungsbedingten Zwangsverkauf gehandelt, so die Kommission. "Obwohl die Kommission sich des schweren Schicksals der Kunsthändler und ihrer Verfolgung in der NS-Zeit bewusst ist, liegen keine Indizien vor, die darauf hindeuten, dass die Kunsthändler [...] unter Druck gesetzt worden sind", heißt es in dem Votum der Kommission. Der Verkaufspreis habe der Lage auf dem Kunstmarkt der damaligen Zeit entsprochen.
Damit folgt das Gremium der Linie der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, zu deren Bestand der Welfenschatz seit Jahrzehnten gehört. Auf dem Kunstmarkt wird er heute auf einen Wert von knapp 400 Millionen Euro geschätzt. Stiftungspräsident Hermann Parzinger sprach von einer "sorgfältig abgewogenen Empfehlung", die alle Fakten berücksichtige. Er betonte, die Stiftung habe in jahrelanger intensiver Provenienzforschung zum Welfenschatz die Ankaufsumstände genauestens geprüft. Auch die Stiftung sieht keinen Fall von NS-Raubgut.
Empfehlung der Kommission rechtlich nicht bindend
Vor und während des Zweiten Weltkriegs zwangen die Nationalsozialisten in Deutschland und in vielen besetzten Staaten Kunstbesitzer zur Herausgabe ihrer Werke, insbesondere Juden. Meist wurden sie dafür gar nicht oder nicht angemessen entschädigt.
Die seit Jahren tätige Limbach-Kommission wurde eigens dafür eingerichtet, Konflikte über NS-Raubkunst zu schlichten - so auch den Fall des Welfenschatzes. Ihre Empfehlungen sind jedoch rechtlich nicht bindend. Im Welfenschatz-Fall hatten auf Vorschlag der Erben beide Seiten das Gremium 2012 angerufen, nachdem sie sich in vierjährigen Verhandlungen nicht auf eine einvernehmliche Lösung einigen konnten.


