
Insolvenz des Suhrkamp-Verlags - Barlachstreit erreicht auch Insel Verlag
Der eigentlich als Schutz vor den Ansprüchen des Suhrkamp-Teileigentümers Hans Barlach gedachte Insolvenz-Antrag des Verlags bedroht nun die Suhrkamp-Tochter Insel Verlag. Allerdings versicherte Suhrkamp dem rbb: Unter dem Suhrkamp-Schutzschirm ist auch Platz für Insel.
Im Streit um den Suhrkamp Verlag hat auch der zum Traditionshaus gehörende Insel Verlag Insolvenz angemeldet. Der Schritt sei eine rechtlich zwingende Folge des Antrags, den Suhrkamp Ende Mai gestellt hatte, sagte Verlagssprecherin Tanja Postpischil am Dienstag.
Bei Insel nun eine "echte" Insolvenz
Suhrkamp und Insel seien eng verflochten, so dass der Insolvenzantrag in Eigenverwaltung für den Insel Verlag unausweichlich gewesen sei. Das Geschäft des Insel Verlags, in dem die Werke vieler Klassiker sowie von Suhrkamp-Autoren veröffentlicht werden, laufe allerdings normal weiter. Und der Verlag versicherte, für Insel sei durch das Verfahren keine Geschäftsgefahr entstanden: "Im Grunde genommen könnte man sagen, dass der Suhrkamp-Schutzschirm so groß ist, dass auch der Insel Verlag darunter einen Platz findet," sagte Suhrkamp-Sprecherin Postpischil dem rbb.
Bereits am 3. Juni sei der Antrag vom Verlag beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg gestellt worden, heißt es in dem Bericht der Zeitung "Welt". Brisant sei hier, dass dies bei Insel nun allerdings eine "echte" Insolvenz sei, also eine Zwangsverwaltung aufgrund drohender Zahlungsschwierigkeiten, dass also hier – anders als beim Mutterhaus Suhrkamp – der rettende Schutzschirm fehlt.
Bereits am 3. Juni sei der Antrag vom Verlag beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg gestellt worden, heißt es in dem Bericht der Zeitung "Welt". Brisant sei hier, dass dies bei Insel nun allerdings eine "echte" Insolvenz sei, also eine Zwangsverwaltung aufgrund drohender Zahlungsschwierigkeiten, dass also hier – anders als beim Mutterhaus Suhrkamp – der rettende Schutzschirm fehlt.
Unklare Folgen für Insel aus der Insolvenz
Der für Suhrkamp zusagte Insolvenz-Schutzschirm verhindert für die drei Monate des Verfahrens, dass Gläubiger ihre Forderungen einklagen können. So soll das weitere Geschäft des Unternehmens gesichert werden. Bei Insolvenzen ohne diesen Schutzschirm muss der berufene Verwalter zwischen den Forderungen der Gläubiger und den Erfordernissen des Betriebs abwägen und nach möglichen Investoren suchen, also nach neuen Eigentümern, die die die Verbindlichkeiten tilgen.
Suhrkamp hatte aufgrund eines Streits unter den Eigentümern ein sogenanntes Schutzschirmverfahren beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg beantragt. Der Verlag sollte nach einem Gerichtsurteil 2,2 Millionen Euro als Gewinnausschüttung an den Minderheitsgesellschafter Hans Barlach auszahlen. Mit dem Schutzschirm war die Auszahlungspflicht zunächst ausgesetzt worden. Barlach hat inzwischen zwar auf eine Ausschüttung verzichtet, allerdings nur für eine begrenzte Zeit. Die von der Verlegerin Ulla Unseld-Berkéwicz angeführte Familienstiftung und Barlach streiten seit Jahren über die Führung des Traditionshauses, das durch die Querelen bedroht ist.
Suhrkamp hatte aufgrund eines Streits unter den Eigentümern ein sogenanntes Schutzschirmverfahren beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg beantragt. Der Verlag sollte nach einem Gerichtsurteil 2,2 Millionen Euro als Gewinnausschüttung an den Minderheitsgesellschafter Hans Barlach auszahlen. Mit dem Schutzschirm war die Auszahlungspflicht zunächst ausgesetzt worden. Barlach hat inzwischen zwar auf eine Ausschüttung verzichtet, allerdings nur für eine begrenzte Zeit. Die von der Verlegerin Ulla Unseld-Berkéwicz angeführte Familienstiftung und Barlach streiten seit Jahren über die Führung des Traditionshauses, das durch die Querelen bedroht ist.
