
Fragen und Antworten - Was bedeutet Kunstfreiheit?
Die künstlerische Freiheit wird vom Grundgesetz besonders geschützt. Doch auch sie kann an ihre Grenzen stoßen - wenn sie mit anderen Rechten in Konflikt gerät, die das Grundgesetz ebenfalls garantiert. Ein Überblick über die wichtigsten Fakten.
Das Grundgesetz garantiert die Freiheit der Kunst. "Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei", heißt es in Artikel 5, Absatz 3. Laut Bundesverfassungsgericht ist es verboten, "auf Methoden, Inhalte und Tendenzen der künstlerischen Tätigkeit einzuwirken, den künstlerischen Gestaltungsraum einzuengen oder allgemeinverbindliche Regeln für diesen Schaffensprozess vorzuschreiben".
Was ist von der Kunstfreiheit abgedeckt?
Außer der künstlerischen Arbeit geschützt sind auch "Darbietung und Verbreitung" des Kunstwerks, da sie für die Auseinandersetzung damit notwendig sind. Das Grundrecht auf Kunstfreiheit reicht daher bis in den Bereich der Medien, die "durch Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung zwischen Künstler und Publikum" unentbehrliche Vermittler sind.
Welche Grenzen hat die Kunstfreiheit?
Die Freiheit der Kunst erreicht ihre Grenzen, wenn andere im Grundgesetz garantierte Rechte in Gefahr geraten - wie zum Beispiel das Persönlichkeitsrecht, das die Privatsphäre schützen soll. Auch verfassungsrechtlich geschützte Güter, wie zum Beispiel Symbole des Staates, können die Freiheit der Kunst beschränken.
Was kommt auf den Index?
Was auf den Index kommt, ist in Paragraf 18 Absatz 4 des Jugendschutzgesetzes geregelt. Als jugendgefährdend gelten vor allem "unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien". Gewalt verherrlichende oder verharmlosende Angebote unterliegen auch dem Strafrecht.
Wer ist für die Indizierung zuständig?
Zuständig für die Indizierung von Filmen, Schriften, Spielen, Tonträgern und auch Internetangeboten ist die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) in Bonn. 2012 entschied die BPjM bei 1144 eingegangenen Verfahren, 605 Medien auf den Index zu setzen - darunter 114 Videos, DVDs und Laser-Disks.
Welche Aufgaben hat die Bundesprüfstelle?
Die Prüfstelle wird auf Antrag bestimmter vom Gesetzgeber ermächtigter Stellen wie Jugendämtern oder der Kommission für Jugendmedienschutz tätig. Sie kann aber auch ohne Antrag prüfen, damit möglichst alle jugendgefährdenden Angebote in die Liste der indizierten Medien aufgenommen werden. Dabei wird die mögliche Jugendgefährdung in jedem Einzelfall auch mit den Grundrechten auf freie Meinungsäußerung und Kunstfreiheit abgewogen. Nicht zu den Aufgaben der Prüfstelle gehört, Medien zu beschlagnahmen und einzuziehen. Hierfür muss die zuständige Staatsanwaltschaft bei Gericht einen Beschluss erwirken.
Wie ist die Bundesprüfstelle organisiert?
Die BPjM untersteht dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Als Bundesbehörde hat sie gerichtsähnliche Funktionen. Ihre Mitglieder, das heißt die Beisitzerinnen und Beisitzer sowie die derzeitige Vorsitzende Elke Monssen-Engberding, sind nicht an Weisungen gebunden.
