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Gebetsraum im Berliner Gymnasium  (dpa-Archivbild)

In diesem Raum kann der 16-jährige Schüler in der Unterrichtspause einmal täglich beten.

Schule/Religion

Geteilte Reaktion auf Islamgebets-Urteil

Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zum muslimischen Gebet an Schulen hat unterschiedliche Reaktionen ausgelöst.

Nach Ansicht des Berliner Integrationsbeauftragten Günter Piening (Bündnis 90/Die Grünen) hat die Entscheidung keine negativen Folgen für die Integration. Bereits heute gewährten viele Schulen einzelnen Schülern die Möglichkeit zum Gebet, ohne dass es Probleme gebe, sagte Piening am Mittwoch. "Ich mahne Gelassenheit an." 

Das Erzbistum Berlin und die evangelische Landeskirche begrüßten die Entscheidung. Sie stärke die Religionsfreiheit, erklärten Sprecher der beiden Kirchen.

Die Unionsfraktion im Bundestag forderte Gebetsräume für alle Schüler. Religionsfreiheit umfasse auch das Recht des einzelnen, seinen Glauben zu bekunden, hieß es am Mittwoch. Gebetsräume allein für Muslime sollte es aber nicht geben. Räume in Schulen, in denen sich Schüler zur Besinnung und zum Gebet zurückziehen könnten, seien sinnvoll. Auch im Reichstag geben es einen Andachtsraum für Abgeordnete aller Religionen.

Kritik von GEW und Türkischem Elternverein

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat hingegen den Senat aufgefordert, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Die Schule sollte grundsätzlich ein politisch und religiös neutraler Ort sein, sagte in Sprecher der rbb-Welle radioBerlin 88,8 am Mittwoch. Politische Strömungen und Religionen sollten zwar im Unterricht behandelt werden, die Ausübung der Religion sei aber Privatsache und habe im öffentlichen Raum nichts zu suchen.

Der Türkische Elternverein Berlin-Brandenburg hat das Urteil bedauert. Die Organisation rechne jetzt damit, dass weitere muslimische Schüler einen Gebetsraum beantragen werden, sagte die Vorsitzende, Tülay Usta, am Mittwoch radioBerlin. Ihrer Ansicht nach sollte Religion Privatsache bleiben und nicht zur Differenzierung beitragen. Usta wies daraufhin hin, dass Schulen in der Türkei keine Gebetsräume hätten.

Auch der Vorsitzende der Berliner Schulleiter-Vereinigung, Wolfgang Harnischfeger, kritisierte das Urteil. Es gebe in Berlin Schulen mit 90 Prozent Schülern mit islamischem Hintergrund, sagte er in der rbb-Abendschau. Wenn ihnen allen erlaubt würde, zu beten, wäre eine Trennung von Staat und Religion aufgehoben.

Der schulpolitische Sprecher der Berliner Grünen, Özcan Mutlu, sieht die Neutralität des Staates gefährdet. Keine Religion dürfe ein Vorrecht auf Gebet bekommen. Der Berliner Landeselternausschuss forderte den Senat auf, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte am Dienstag einem 16-jährigen Schüler zugestanden, einmal täglich in der Unterrichtspause zu beten.

Stand vom 30.09.2009

Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 30.09.2009 wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.

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http://www.rbb-online.de/nachrichten/politik/2009_09/echo.html

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