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Leeres Klassenzimmer (dpa-Archivbild)

Das Gymnasium hatte dem 16-Jährigen zunächst untersagt, in der Schule zu beten.

Schule/Religion

Islamischer Schüler darf an Gymnasium beten

Ein islamische Schüler darf künftig an einem Berliner Gymnasium beten. Der 16-jährige Kläger sei dazu außerhalb der Unterichtsstunden berechtigt, entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Dienstag.

Die Schule müsse dem Kläger ein ungestörtes Beten in einem für andere nicht ohne weiteres zugänglichen Bereich ermöglichen, so das Gericht.

Das Diesterweg-Gymnasium im Stadtteil Wedding hatte dem 16-Jährigen zunächst untersagt, in der Schule zu beten. Im März 2008 hatte das Gericht in einem Eilbeschluss entschieden, dass die Schule dem Jugendlichen vorläufig sein Gebet ermöglichen muss. Im Hauptverfahren wurde die Frage nun grundsätzlich geklärt.

Die Senatsbildungsverwaltung will gegen das Urteil Berufung einlegen. Sie befürchtet, dass staatliche Schulen ihre Neutralität einbüßen und dass sich dort "Glaubensinseln" bilden könnten. Sie verwies auf die Pflicht des Staates zu weltanschaulicher Neutralität.

Das Verwaltungsgericht sieht hingegen keine Störung des Schulbetriebs und verweist auf die Religionsfreiheit.

Stand vom 29.09.2009

Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 29.09.2009 wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.

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