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Die Staatsanwaltschaft war mehreren Strafanzeigen gegen Sarrazin nachgegangen.
Die Staatsanwaltschaft kam zu dem Schluss, dass sich Sarrazin mit seinen Äußerungen zur Integrationspolitik nicht der Volksverhetzung und Verleumdung strafbar gemacht hat.
Stand vom 20.11.2009
Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 20.11.2009 wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.
© Rundfunk Berlin-Brandenburg
http://www.rbb-online.de/nachrichten/politik/2009_11/ermittlungen_gegen.html