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Auch Auflagen im Bereich Umweltschutz müssen eingehalten werden.
Der Berliner Senat knüpft die Vergabe öffentlicher Aufgabe an neue Bedingungen.
In dem Entwurf eines überarbeiteten Vergabegesetzes ist unter anderem ein Mindestlohn von 7,50 Euro pro Stunde festgelegt. Bestehende Tarifverträge müssen anerkannt und Auflagen in den Bereichen Umweltschutz, Frauenförderung und Kinderarbeit eingehalten werden.
Der erste Versuch eines neuen Vergabegesetzes war im April 2008 gescheitert; es wurde damals vom Europäischen Gerichtshof gestoppt. Das Abgeordnetenhaus muss den Entwurf noch billigen.
Senat schreibt Brief-Zustellung neu aus
Das Land Berlin sucht im Sommer einen neuen Briefzusteller. Der Vertrag mit der Pin AG laufe im September aus, erklärte Wirtschaftssenator Harald Wolf (LInke) am Dienstag.
Bei der Ausschreibung wird das am Dienstag vom Senat beschlossene Vergabegesetz greifen. Demnach müssen die Bewerber ihren Beschäftigten einen Mindestlohn von 7,50 Euro zahlen.
Stand vom 09.02.2010
Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 09.02.2010 wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.
© Rundfunk Berlin-Brandenburg
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