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Flugzeug befindet sich im Landeanflug auf den Flughafen in Schönefeld (dpa-Bild)

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Flughafen-Debatte hält nach Gerichtsentscheidung an

Nach der Entscheidung des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts zu Nachtflügen begrüßt der Staatsskretär des brandenburgischen Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, Rainer Bretschneider, jede Diskussion über den künftigen Flughafen Berlin-Brandenburg in Schönefeld.

Bretschneider sagte dem rbb am Freitag, es sei ein gutes Recht der Betroffenen, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen. Das Problem sei allerdings nicht juristisch zu lösen, sondern man müsse mit einer "Akzeptanzstrategie" die Anwohner gewinnen.

Der Staatssekretär räumte ein, dass der Lärmschutz nicht überall optimal verwirklicht wurde. Offensichtlich hätten unterschiedliche Ingenieurbüros bei den Maßnahmen nach verschiedenen Ansätzen gearbeitet.

Nach der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung der Leipziger Richter darf künftig in Schönefeld nachts eingeschränkt geflogen werden. Geklagt hatten Bürger und einige umliegende Gemeinden. Sie wollten ein generelles Verbot von Flügen zwischen 22 und sechs Uhr durchsetzen.

 Derzeit sind für die Randzeiten zwischen 22 und null Uhr sowie zwischen fünf und sechs Uhr früh mehr als 70 Starts vorgesehen.

Kritik von Bürgerinitiativen - Flughafenchef zufrieden

Beleuchtete Landebahn bei Nacht (dpa-Bild)

Nachtfluggegner wollen jetzt vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. 

Kritik an der Leipziger Entscheidung kam von mehreren Bürgerinitiativen.

Christine Dorn vom Bündnis Südost sagte dem rbb, sie sei entsetzt über den Richterspruch. Das Gericht habe nicht geprüft, ob Nachtflüge in den Tag verschoben werden könnten. Die Bürger würden das Urteil nicht akzeptieren. Der Bürgerverein Berlin-Brandenburg kündigte eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg an.

Der Bürgermeister von Blankenfelde-Mahlow, Ortwin Baier (SPD), bezeichnete die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts als unausgewogen. Sie sei zu Lasten der Anwohner gefällt worden, sagte Baier dem rbb. Der Schutz der Nachtruhe stehe hinter Wirtschaftsinteressen zurück.

Flughafenchef Rainer Schwarz zeigte sich dagegen zufrieden über die Nachtflugregelung. Damit werde die Wettbewerbsfähigkeit des künftigen Großflughafens in Schönefeld gesichert. Der neue Airport habe nun die Chance, als dritter wesentlicher Player im Flugverkehrsnetz Deutschlands mitzuspielen, sagte Schwarz am Donnerstag in Leipzig.

Auch der Bundesverband der Luftverkehrswirtschaft begrüßte die Entscheidung der Leipziger Richter. Am künftigen Hauptstadtflughafen dürften nicht am späten Abend alle Lichter ausgehen, wenn die Wirtschaftskraft und die Arbeitsplätze der Branche gesichert bleiben sollen, sagte BDL-Sprecher Klaus-Peter Siegloch.

Nachtflugverbot erneut Thema im Landtag

Ungeachtet der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts muss sich der Brandenburger Landtag erneut mit einem möglichen Nachtflugverbot für den künftigen Flughafen Berlin-Brandenburg in Schönefeld beschäftigen. 

Eine Volksinitiative für ein umfassendes Nachtflugverbot erreichte die erforderliche Unterschriftenzahl.

23.942 der überprüften Unterschriften entsprechen den gesetzlichen Anforderungen, wie der Landeswahlleiter am Donnerstag in Potsdam mitteilte. Die Hürde für einen Erfolg der Volksinitiative lag bei 20.000 Unterschriften.

Stand vom 14.10.2011

Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 14.10.2011 wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.

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In Schönefeld dürfen bis Mitternacht und ab 5.00 Uhr Flugzeuge starten und landen. Einzelheiten und Reaktionen zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im rbb SPEZIAL

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http://www.rbb-online.de/nachrichten/politik/2011_10/urteil_zu_nachtflugregelung.html

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