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Das Brandenburger Landtagsgebäude auf dem Brauhausberg (dpa-Bild)

Landtag

Wahlalter in Brandenburg gesenkt

Als erstes deutsches Flächenland hat Brandenburg die Altersgrenze für Landtags- und Kommunalwahlen auf 16 Jahre gesenkt.  Mit den Stimmen der rot-roten Koalition und der Grünen wurde die Gesetzesänderung am Donnerstag im Landtag beschlossen.

CDU und FDP stimmten dagegen. Für die Gesetzesänderungen war eine Verfassungsänderung nötig, die bereits im Dezember mit einer Zweidrittelmehrheit im Landtag beschlossen wurde.

Gleichzeitig beschlossen die Abgeordneten Änderungen bei den Hürden für Volksbegehren. Die Initiatoren haben künftig sechs statt vier Monate Zeit, um 80.000 Unterschriften zusammenzubekommen. Außerdem dürfen die Unterschriften auch per Brief eingereicht werden.

Eine Unterschriftensammlung soll künftig auch außerhalb der Gemeindeämter möglich sein, etwa in Kitas oder Bibliotheken. Eine freie Unterschriftensammlung auf der Straße, wie es sie in Berlin gibt, ist aber nach wie vor nicht zulässig.

Stand vom 26.01.2012

Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 26.01.2012 wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.

© Rundfunk Berlin-Brandenburg

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