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Fünf Monate nach Beginn des Betrugsprozesses gegen den brandenburgischen Hotelier Axel Hilpert haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung am Freitag ihre Plädoyers im Landgericht Potsdam gehalten.
Die Staatsanwaltschaft will den Hotelier wegen schweren Betrugs für fünf Jahre und sechs Monate ins Gefängnis bringen. Die Verteidigung fordert dagegen einen Freispruch.
Das Urteil will das Gericht am 13. Juni verkünden.
Staatsanwalt spricht von "hoher krimineller Energie"
Laut Anklage trieb Hilpert die Baukosten für das Resort am Schwielowsee in Petzow (Kreis Potsdam-Mittelmark) über ein Firmengeflecht durch unzulässige Gewinne in die Höhe und erschlich damit eine Förderung von mehr als neun Millionen Euro von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Staatsanwalt Ivo Maier sagte am Freitag, Hilpert habe die ILB mit hoher krimineller Energie "planmäßig hinters Licht geführt". Es handele es sich um einen besonders schweren Fall des Betrugs.
Hilpert habe ein "missbrauchsanfälliges Vertragskonstrukt" zum groß angelegten Betrug ausgenutzt. Die ILB habe zwar eine Gewinnförderung ausgeschlossen, bei den Rechnungen jedoch habe sie sich "leider abspeisen lassen" und auf externe Kontrollen vertraut. Das sei ein Fehler gewesen.
Hilpert weist Schuld unter Tränen von sich - Freispruch gefordert
Hilpert selbst bestritt die Vorwürfe unter Tränen. "Ich weise alle Anschuldigungen zurück", sagte der 64-Jährige.
Die Verteidiger plädierten auf Freispruch und Freilassung aus der Untersuchungshaft. Sie warfen der Bank krasses Fehlverhalten vor. Hilpert sei in eine "Förderfalle gelockt" worden, sagte Anwältin Heide Sandkuhl.
Hilpert habe von Anfang an klargemacht, dass er Gewinne erzielen wolle. In seinem Antrag auf Förderung habe er die Gesamtinvestition bereits in voller Höhe angegeben. Die ILB habe letztlich von 38,8 Millionen Euro etwa 34,6 Millionen als förderfähig anerkannt und 9,2 Millionen Euro bewilligt. Hätte sie wirklich keine Gewinne fördern wollen, hätte sie nicht eine so hohe Förderung genehmigen dürfen.
Anwalt Stefan König hielt ein "Hilfsplädoyer" für den Fall einer Verurteilung Hilperts. Dabei wies er darauf hin, dass der Subventionszweck erfüllt sei: Die Arbeitsplätze seien geschaffen worden. Die angebliche Schadenssumme könne deshalb nicht die gesamte Förderung betreffen, sondern höchstens die Summe nicht förderfähiger Kosten. Das Strafmaß müsse demnach deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft liegen.
Keine Fluchtgefahr wegen schlechter Gesundheit?
Ferner verwies der Anwalt auf das Alter und den Gesundheitszustand seines Mandanten. Hilpert habe bereits zwei gravierende Herzanfälle gehabt und müsse sich als Diabetiker oft spritzen. Die Krankheiten sprächen gegen eine Fluchtgefahr und einen noch längeren Aufenthalt im Gefängnis.
Hilpert sitzt bereits seit seiner Festnahme im Juni 2011 in Untersuchungshaft.
Der ehemalige Kunst-und Antiquitätenhändler beim DDR-Devisenbeschaffer Alexander Schalck-Golodkowski ist nicht der einzige, gegen den in dem Fall ermittelt wird. Ins Visier gerieten auch einige Mitarbeiter der DKB-Bank, die für die Hotelanlage Kredite bewilligt hatte.
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