rbb online

rbbonline | Nachrichten | Politik

Rundfunk Berlin Brandenburg
RBB
Zossener Neonazi bei der Urteilsverkündung (dpa, November 2011)

Brandanschlag auf "Haus der Demokratie"

Urteil gegen Zossener Neonazi rechtskräftig

Nach dem Brandanschlag auf das "Haus der Demokratie" in Zossen im Januar 2010 muss der Drahtzieher des Anschlags in Haft. Die Verurteilung zu drei Jahren und acht Monaten Freiheitsstrafe ist seit Montag rechtskräftig.

Der 26-Jährige hatte vor dem Landgericht Potsdam wegen mangelnder Erfolgsausichten die Berufung gegen ein Urteil des Amtsgericht Zossen vom November 2011 zurückgenommen. Der bekennende Neonazi wollte ursprünglich erreichen, dass das Strafmaß reduziert wird.

Dagegen wandte sich der Sprecher der Initiative "Zossen zeigt Gesicht", Jörg Wanke. Der Angeklagte habe zum Abschluss des Prozesses ein Plädoyer abgegeben, dass er der Bewegung treu bleiben und nach seiner Entlassung wieder aktiv in der rechten Szene aktiv sein wird, sagte Wanke im Vorfeld der Entscheidung dem rbb. Weil da keinerlei Reue und Einsicht gewesen sei, hoffe er, dass das Strafmaß nicht abgemildert und nach zweieinhalb Jahren nun ein Ende gefunden wird. Diesen Ausgang hat das Verfaren nun auch tatsächlich genommen.

Haus der Demokratie im Januar 2010 in Brand gesetzt

Haus der Demokratie in Zossen (dpa, Januar 2010)

Polizisten in der Ruine des Hauses der Demokratie 

Das Amtsgericht der Stadt Zossen sah es im vorigen November als erwiesen an, dass der Neonazi im Januar 2010 Jugendliche dazu angestiftet hatte, das Zossener Haus der Demokratie anzuzünden. Das Gebäude war damals völlig ausgebrannt. Außerdem hat sich der Mann aus Sicht der Richter auch der Volksverhetzung schuldig gemacht und nationalsozialistische Symbole benutzt.

Der vorbestrafte 25-Jährige gilt als einer der Anführer der rechten Szene in Zossen. Er hatte einen Großteil der Taten gestanden. Er hatte auch zugegeben, im Frühjahr 2010 auf Fassaden in Zossen und Königs Wusterhausen Hakenkreuze und nationalistische Parolen geschrieben zu haben. Er gab zudem zu, dass er sogenannte Stolpersteine, die an jüdische NS-Opfer erinnern, mit Hakenkreuzen beschmiert habe.

Mit dem Urteil blieb das Gericht nur knapp hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurück.

Stand vom 03.09.2012

Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 03.09.2012 wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.

mehr infos

Themenbild: wieder rechtsradikaler Brandanschlag in Zossen, Quelle: rbb

Nachricht vom 24.11.2011

Prozess um Anschlag auf "Haus der Demokratie"

Ein 25-jähriger Neonazi soll drei Jugendliche dazu angestiftet haben, das von der Bürgerinitiative "Zossen zeigt Gesicht" aufgebaute Haus anzuzünden. Er selbst äußerte sich zu diesem Vorwurf nicht, wurde aber von einem der jugendlichen Brandstifter belastet. _mehr

© Rundfunk Berlin-Brandenburg

http://www.rbb-online.de/nachrichten/politik/2012_09/Brandanschlag_in_Zossen_beschaeftigt_erneut_Justiz_.html

Fenster schließen!