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Der "schwärzeste Tag in Berlin seit dem Mauerbau" (Frank Steffel, damals CDU-Fraktionschef) wird von einer Panne begleitet: die Abstimmungsmaschine zählt falsch. 89 Abgeordnete des Berliner Abgeordnetenhauses stimmen 2001 für die Abwahl Eberhard Diepgens. Die elektronische Wahlmaschine hatte fälschlicherweise nur 87 Stimmen gezählt.
Wie viele Stimmen auch immer: Am 16. Juni 2001 wurde der damalige Regierende Bürgermeister Diepgen durch ein Misstrauensvotum gestürzt, es war an einem Samstag. Die SPD, Juniorpartner in der Großen Koalition, hatte der CDU im Zuge des Bankenskandals das Vertrauen aufgekündigt. Mit den Stimmen von SPD, Grünen und der PDS wird Diepgen abgewählt (gegen 13.30 Uhr), Klaus Wowereit als Regierender Bürgermeister gewählt (14.58 Uhr) und schließlich vereidigt (18.07 Uhr).
Rund zwölf Jahre danach musste sich Wowereit ebenfalls an einem Samstag einem Misstrauensvotum stellen.
Neuwahl wäre nicht nötig gewesen
Der Misstrauensantrag ist unter Artikel 57 in der Berliner Verfassung geregelt. "Der Regierende Bürgermeister bedarf des Vertrauens des Abgeordnetenhauses", steht dort. Doch Grüne, Linke und Piraten wollten ihm dieses Vertrauen entziehen. Der Antrag wurde am Donnerstag, 10. Januar 2013, im Rahmen einer Sondersitzung ins Abgeordnetenhaus eingebracht.
Frühestens 48 Stunden nach Bekanntgabe eines Misstrauensantrags darf abgestimmt werden. Die Abstimmung erfolgt dann namentlich. Erfolgreich ist der Antrag – also die Abwahl des Bürgermeisters - wenn er die Stimmenmehrheit aller gewählten Mitglieder des Abgeordnetenhauses erhält.
75 Stimmen hätte die Opposition gebraucht, um Wowereit abzuwählen, hätten alle Abgeordneten an der Abstimmung teilgenommen. Die Berliner Regierungskoalition von CDU und SPD verfügt derzeit zusammen über 85 Mandate.
Bei einer Mehrheit für den Misstrauensantrag hätte Wowereit zurücktreten und innerhalb von 21 Tagen ein neuer Regierender Bürgermeister gefunden werden wüssen. Theoretisch hätte Frank Henkel Regierungschef werden können, denn eine Neuwahl ist in einem solchen Fall nicht vorgeschrieben.
© Rundfunk Berlin-Brandenburg