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Eine Potsdamer Elterninitiative will seit Jahren ein Jungengymnasium eröffnen, das Land Brandenburg ist strikt dagegen. Am Mittwoch entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig: Getrennte Privatschulen sind zulässig.
Seit fast zehn Jahren zieht sich der Rechtsstreit schon hin, jetzt hat die dritte und vorerst höchste Instanz entschieden: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig urteilte am Mittwoch, dass das geplante Jungengymnasium in Potsdam zulässig ist. "Das Grundgesetz verbietet einen nach Geschlechtern getrennten Unterricht nicht, sondern lässt ihn zu", sagte der Vorsitzende Richter des 6. Senats, Werner Neumann, in der Urteilsbegründung.
Ministerium will Urteil prüfen, Weg nach Karlsruhe unklar
Brandenburgs Bildungsministerin Martina Münch (SPD) verwies nach dem Urteil erneut auf die Landesverfassung, wonach niemand wegen seines Geschlechts bevorzugt oder benachteiligt werden dürfe. Zudem sei das Land verpflichtet, für die Gleichstellung von Mann und Frau in Bildung und Ausbildung zu sorgen. "Dazu gehört auch das gleiche Recht auf Zugang zu Bildungseinrichtungen." Die gemeinsame Erziehung von Mädchen und Jungen sei von zentraler Bedeutung, argumentierte Münch. Sie ließ offen, ob das land in dieser Frage noch den Weg zum Verfassungsgericht in Karlsruhe antreten will.
Das Ministerium werde jetzt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, gegen die Entscheidung jedoch keine weiteren Rechtsmittel einlegen, sagte Ministeriumssprecher Stephan Breiding. Es sei zu erwarten, dass der Schulträger einen überarbeiteten Antrag zur Genehmigung einreicht - schließlich seien weder das vormals ins Auge gefasste Schulgebäude noch das Lehrpersonal mehr vorhanden.
Ob das zweizügige Gymnasium für rund 300 Schüler eröffnen kann, hängt aber auch an der Grundstücksfrage. Bislang hat die Fördergemeinschaft kein geeignetes Grundstück für den 15 Millionen Euro teuren Neubau gefunden. Sollte die Schule dennoch realisiert werden, wäre sie das erste und einzige reine Jungengymnasium in Ostdeutschland.
Brandenburg verweist auf Gleichstellung
Zu dem Rechtsstreit kam es, weil rund ein Dutzend Eltern dieses Vorhaben durchsetzen wollen, das Land Brandenburg und die Stadt Potsdam aber strikt dagegen sind – wohl auch, weil hinter dem Antragsteller, der "Fördergemeinschaft für Schulen in freier Trägerschaft", der katholische Laienorden Opus Dei ("Werk Gottes") steht.
Brandenburg hatte den Antrag zur Gründung der Privatschule in Potsdam 2007 abgelehnt. Zur Begründung hieß es, dass sämtliche Schulen im Land koedukativ geführt werden, also von Mädchen und Jungen besucht werden.
Das müsse auch für die freien Schulen gelten, argumentierte das Bildungsministerium. Es verwies auf den Paragrafen 3 des Schulgesetzes. Danach sind Schulen im Land so zu gestalten, "dass gleicher Zugang, unabhängig von der wirtschaftlichen und sozialen Lage, der nationalen Herkunft, der politischen oder religiösen Überzeugung und des Geschlechts, gewährleistet wird".
Auch Vorinstanzen gaben Fördergemeinschaft recht
Die Fördergemeinschaft gab sich mit dieser Ablehnung nicht zufrieden – und rief das Verwaltungsgericht Potsdam an. Die Richter gaben den Klägern Recht: Ein freier Schulträger dürfe auch Mädchen- und Jungenschulen gründen, urteilten sie. Das Land legte wiederum Beschwerde ein. Aber auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) befand im September 2011 die Errichtung einer reinen Jungenschule für rechtens. Dann wurde das Bundesverwaltungsgericht als vorerst höchste Instanz eingeschaltet.
Der 1928 gegründeten Organisation Opus Dei gehören weltweit rund 90.000 Laien sowie etwa 2.000 Priester an. In Deutschland sind es nach eigener Auskunft rund 650 Mitglieder, in Berlin und Brandenburg werden etwa 40 bis 50 gezählt. Papst Johannes Paul II. sprach den Gründer der Organisation, Escrivá, im Jahr 2002 heilig. Dennoch ist der Orden selbst innerhalb der katholischen Kirche nicht unumstritten. Für Kritik sorgten immer wieder Bußpraktiken, die bewusst Schmerzen bereiten.
Opus Dei betreibt Universitäten, Krankenhäuser und Sozialstationen. Der Kölner Trägerverein "Fördergemeinschaft für Schulen in freier Trägerschafthat sich nach eigener Darstellung "einer geschlechtsspezifischen Erziehung" und einer "geistlichen Betreuung der Bildungsangebote durch Priester des Opus Dei" verschrieben. Die Fördergemeinschaft betreibt schon seit 1972 ein Gymnasium ausschließlich für Mädchen in Jülich in Nordrhein-Westfalen und will im Berliner Umland nach eigener Aussage zunächst ein Jungen- und später auch ein Mädchen-Gymnasium eröffnen.
© Rundfunk Berlin-Brandenburg
http://www.rbb-online.de/nachrichten/politik/2013_01/urteil_ueber_jungenschule.html