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Der Däne Peter R. im Gerichtssaal des Justizzentrums in Potsdam (Foto: dpa)

Der 41-jährige Mann tötete seine Kinder nach Ansicht des Richters aus Neid und Missgunst

Justiz

Lebenslange Haft für dänischen Vater wegen Mordes an Kindern

Wegen Mordes an seinen beiden Töchtern ist ein Däne am Donnerstag zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Potsdamer Landgericht sah es als erwiesen an, dass der 41-Jährige die neun und zehn Jahre alten Mädchen mit Schlaftabletten betäubt, sie auf dem Rücksitz des Autos angeschnallt und das Fahrzeug mit Benzin übergossen und angezündet hatte.

Der Mann hatte im Prozess gestanden, seine Töchter getötet zu haben. Die beiden Mädchen waren im August 2011 in einem Waldstück bei Börnicke (Havelland) in einem ausgebrannten Auto entdeckt worden. Der 41-jährige Däne hatte später von einer Tat aus Verzweiflung gesprochen - weil er das Sorgerecht für die Kinder an seine Ex-Frau zu verlieren drohte.

Polizei sichert am Freitag (12.08.2011) in einem abgesperrten Waldstück bei Börnicke (Havelland) einen Fundort. Zwei tote Kinder sind nahe Börnicke bei Nauen (Havelland) in einem ausgebrannten Auto gefunden worden. (Bild: dpa)

In diesem Auto verbrannten die beiden Mädchen. 

Der Vorsitzende Richter Frank Tiemann nannte als Motiv jedoch Neid und Missgunst. Der 41-Jährige habe seiner Ex-Frau die Kinder nicht gegönnt. Er habe die Tat bereits vor dem gemeinsamen Kurzurlaub in Deutschland vorbereitet und schließlich "heimtückisch" und "auf sittlich tiefster Stufe" gehandelt. Als der Angeklagte seinen Töchtern die Schlafmittel verabreichte, hätten ihm die Kinder vertraut, sagte Tiemann. "Sie haben ihre Arglosigkeit mit in den Schlaf genommen."

Die Kammer folgte mit ihrem Urteil weitgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft. Allerdings stellte das Gericht keine besondere Schwere der Schuld fest. Wäre das der Fall gewesen, hätte der Angeklagte nicht automatisch nach 15 Jahren darauf hoffen können, dass seine Reststrafe auf Bewährung ausgesetzt wird. Trotzdem zeigte sich Staatsanwalt Peter Petersen zufrieden mit dem Urteil: "Damit können wir leben."

Stand vom 31.05.2012

Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 31.05.2012 wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.

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