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Trinkbecher der Berliner Wasserbetriebe (Foto: dpa)

Wettbewerbsrecht

EU prüft Berliner Wasserbetriebe

Die Wettbewerbshüter der EU-Kommission beschäftigen sich jetzt mit den Berliner Wasserbetrieben.

Es gehe um den Verdacht unerlaubter Beihilfen für die beteiligten Konzerne, sagte ein Sprecher der Senatsverwaltung für Finanzen am Sonntag. Ein entsprechendes Schreiben aus Brüssel habe den Senat erreicht. Die Verträge seien öffentlich und könnten von der EU-Kommission eingesehen werden.

Auf die Wasserpreise habe die Untersuchung keinen Einfluss, erklärte der Berliner Staatssekretär für Wirtschaft, Nicolas Zimmer (CDU). Opposition und Bürgerinitiativen sehen den Senat trotzdem in Zugzwang.

Europäisches Beihilfe- und Vergaberecht verletzt?

Kritiker monieren, dass bei der Teilprivatisierung zwei Konzerne bevorzugt worden seien. Mit Beihilfen? 

Die Antikorruptionsorganisation Transparency International und die Berliner Verbraucherzentrale hatten Brüssel im vergangenen Jahr aufgefordert, die umstrittene Teilprivatisierung der wegen hoher Preise in der Kritik stehenden Wasserbetriebe zu überprüfen.

Sie begründeten ihre Beschwerde mit dem Verdacht, bei dem Verkauf im Jahr 1999 sei europäisches Beihilfe- und Vergaberecht verletzt worden.

Die Unternehmen RWE und Veolia hatten 1999 knapp die Hälfte der Anteile des Landesbetriebes gekauft. Kritiker beanstanden vor allem eine vom damaligen CDU/SPD-Senat eingeräumte Gewinngarantie der öffentlichen Hand an die Investoren.

Der Senat will nun über einen Rückkauf von Anteilen und Neuverhandlungen niedrigere Wasserpreise erreichen. In einem Volksentscheid war im vergangenen Februar eine Offenlegung der Verträge über die Teilprivatisierung erzwungen worden.

Stand vom 12.02.2012

Dieser Beitrag gibt den Sachstand vom 12.02.2012 wieder. Neuere Entwicklungen sind in diesem Beitrag nicht berücksichtigt.

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