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Die Berliner Spätverkaufsläden dürfen möglicherweise doch an Sonn- und Feiertagen öffnen.
Wirtschaftsstaatssekretär Christoph von Knobelsdorff sagte dem rbb am Dienstag, er sehe die Möglichkeit, das Ladenöffnungsgesetz entsprechend zu ändern. Es sei nicht einzusehen, dass Tankstellen ihr gesamtes Sortiment rund um die Uhr anbieten könnten, Spätverkaufsstellen aber nicht. Vor diesem Hintergrund müssten Korrekturen des Ladenöffnungsgesetzes geprüft werden.
Das Oberverwaltungsgericht hatte Ende Juni entschieden, dass Läden, die mehr als Blumen, Brötchen, Zeitungen und Milchprodukte anbieten, sonntags nicht öffnen dürfen. Auch die Praxis vieler "Spätis", sonntags nicht freigegebene Waren wie Alkohol, Gemüse oder Fertigpizza mit Tüchern abzudecken, ist demnach nicht rechtens.
Betreiber hatte auf Feiertagsöffnung geklagt - und erreichte das Gegenteil
"Jeder wusste, wie dünn das Eis ist", sagte der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands, Nils Busch-Petersen, nach Bekanntwerden des Urteils vorvergangene Woche. Bislang sei die Abdeck-Praxis stillschweigend geduldet worden, obwohl die Rechtslage seit Jahren klar sei.
Wer an Sonn- und Feiertagen Waren außerhalb der definierten Gruppen anbiete, verstoße gegen das Gesetz, so Busch-Petersen weiter. Er könne den "Spätis" nur raten, ihre Struktur zu überdenken und sich stärker gastronomisch auszurichten.
Die Berliner Grünen-Fraktion forderte hingegen eine Änderung des Ladenschlussgesetzes, um die "Spätis" zu erhalten. Das lehnte Busch-Petersen ab - eine Änderung gefährde möglicherweise hart erkämpfte Errungenschaften wie die zehn verkaufsoffenen Sonntage.
Das Urteil war zustande gekommen, nachdem ein "Späti"-Betreiber aus Pankow geklagt hatte, weil er seinen Laden am 1. Mai nicht öffnen durfte. Statt einer gelockerten Regelung erreichte er jedoch das Gegenteil.
© Rundfunk Berlin-Brandenburg