
Papiere gibt es erst an der Pforte - Weitere Flucht aus Berliner Maßregelvollzug soll verhindert werden
Zwei Straftätern ist in diesem Jahr die Flucht aus dem Berliner Maßregelvollzug gelungen. Nun wurden Konsequenzen gezogen: Das Verfahren zum Ausgang ist mittlerweile geändert worden, mit gefälschten Papieren soll nun niemand mehr flüchten können.
Nachdem am vergangenen Freitag der zweite Straftäter in diesem Jahr aus dem Berliner Maßregelvollzug geflohen war, ist das Verfahren zum Ausgang der Straftäter geändert worden.
Ein 52-Jähriger hatte die Klinik mit Hilfe eines gefälschten Ausweises verlassen können. Nun sollen Patienten die Ausgangsscheine erst an der Pforte bekommen, sagte eine Sprecherin des Gesundheitssenators. Eine Fälschung sei damit nicht mehr möglich.
Der Mann soll laut Staatsanwaltschaft Cottbus in seinen genehmigten Ausgangszeiten eine 13-Jährige getroffen und später auch vergewaltigt haben.
Trotz Bekanntwerden der Vorwürfe in der Klinik gelang dem Mann in der vergangenen Woche die Flucht. Inzwischen wurde er festgenommen und wieder in den Maßregelvollzug gebracht.
Die Sprecherin der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Franciska Obermeyer, räumte Fehler bei der Kontrolle des Ausgangs ein und kündigte verschärfte Sicherheitsmaßnahmen an - diese wurden nun umgesetzt.
Flucht mit falschen Papieren
Laut Staatsanwaltschaft soll der Mann seit 2012 über das Internet Kontakt zu dem Mädchen aufgenommen haben. Anschließend soll er sich mit ihr an verschiedenen Orten in Cottbus getroffen und sie mindestens siebenmal missbraucht haben. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe am vergangenen Freitag seien umgehend sämtliche Lockerungen für den Patienten im Krankenhaus aufgehoben worden, erklärte Obermeyer. Trotzdem gelang ihm am gleichen Tag die Flucht - mit einem vorher als verloren gemeldeten und dann manipulierten Ausgangsschein.
Am Sonntagabend nahmen Fahnder den Mann in Berlin fest und brachten ihn wieder ins Krankenhaus. Am Dienstag erließ ein Richter des Amtsgerichts Cottbus Haftbefehl. Die Eltern des Mädchens hatten den 52-Jährigen nach Angaben der Staatsanwaltschaft in der vergangenen Woche angezeigt.
Patient hatte regelmäßig Freigang
Seit Oktober 2008 ist der Patient im Maßregelvollzug untergebracht. Er wurde wegen einer ehelichen Beziehungstat mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt und wegen einer psychischen Störung in das Krankenhaus eingewiesen. Seit Mitte 2011 genoss er abgestufte Lockerungen mit regelmäßigem Ausgang. Dem habe nach Einschätzung der Ärzte und der Staatsanwaltschaft nichts entgegengestanden, betonte Obermeyer. Nach derzeitigem Kenntnisstand habe der Patient während seiner Flucht keine weiteren Straftaten begangen.
Im Maßregelvollzug werden Straftäter untergebracht, die aufgrund psychischer Erkrankungen als schuldunfähig oder nur eingeschränkt schuldfähig gelten. Das können auch Drogenabhängige sein.


