
Zigarettenqualm erbost Nachbarn - Gericht muss über Rauchen auf dem Balkon entscheiden
Nach dem aufsehenerregenden Urteil gegen einen kettenrauchenden Mieter in Düsseldorf beschäftigt nun ein erbitterter Raucher-Streit das Amtsgericht Rathenow (Havelland): Ein Ehepaar aus Premnitz will den Zigarettenqualm der Nachbarn auf dem Balkon nur zu bestimmten Zeiten ertragen. Auch am ersten Prozesstag kam es zu keiner gütlichen Einigung.
Das Amtsgericht Rathenow (Havelland) beschäftigt sich seit Mittwoch mit einem festgefahrenen Streit unter Nachbarn – es geht um Zigarettenrauch. Geklagt haben Mieter eines Vierfamilienhauses in der Stadt Premnitz. Sie fühlen sich von dem nach oben ziehenden Qualm des Ehepaars im Stockwerk darunter so massiv gestört, dass sie ihren eigenen Balkon kaum noch nutzen.
Die Kläger wollen erreichen, dass die Nachbarn nur noch zu bestimmten Stunden auf dem Balkon rauchen dürfen. Die Beklagten sprachen in der Verhandlung von lediglich zehn bis zwölf Zigaretten, die sie täglich draußen rauchten.
Gütliche Einigung gescheitert
Alle Versuche, den Konflikt ohne Prozess zu lösen, sind gescheitert. Auch am ersten Verhandlungstag kam es nun zu keiner gütlichen Einigung. Dies hatte der Richter den Nachbarn nahegelegt. Die Raucher hatten jedoch abgelehnt. "Ich lasse mir keine Zwangsjacke anziehen", so einer von ihnen.
Eine Entscheidung soll nun am 6. September fallen. Das kündigte eine Gerichtssprecherin nach der Verhandlung am Mittwoch an.
Es geht darum, ob die Beeinträchtigung durch den Rauch so erheblich ist, dass dadurch ein Grundrecht eingeschränkt werden darf, so der Richter. Immerhin zähle der Balkon zur Privatsphäre eines Mieters.
Falls eine Einschränkung des Rauchens auf dem Balkon rechtskräftig durchgesetzt wird, sind weitere Klagen wahrscheinlich, so eine Gerichtssprecherin. Mehrere Privatleute hätten sich bereits erkundigt.
Düsseldorfer Raucher soll ausziehen
Erst in der vergangenen Woche hatte ein ähnlicher Fall in Düsseldorf bundesweit für Aufsehen gesorgt. Dort entschied das Amtsgericht, dass die fristlose Kündigung eines rauchenden Mieters rechtmäßig war. Da dieser stets die Wohnungstür zum Lüften benutzt hatte, hatten sich Nachbarn durch den Rauch unerträglich belästigt gefühlt.
Das Gericht argumentierte, dass das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Nachbarn in diesem Fall Vorrang vor dem Recht des Rauchers auf freie Entfaltung habe. In diesem Fall will der 75-jährige Mieter, der seit über 40 Jahren in der Wohnung lebt, nun Berufung einlegen.
Mäßiges Rauchen gilt als persönliche Freiheit
Bislang gilt das Rauchen in der Wohnung als höchstrichterlich geschützte, persönliche Freiheit. Der Bundesgerichtshof hatte aber 2006 und 2008 in seinen Entscheidungen ausdrücklich offen gelassen, ob "exzessives Rauchen“ als vertragswidrige Nutzung angesehen werden kann.

