
Nach Tod einer Patientin - Schönheitschirurg muss fünfeinhalb Jahre hinter Gitter
Zweimal war er bereits verurteilt worden, doch der Bundesgerichtshof hob die Urteile immer wieder auf. Nun ist ein heute 63-jähriger Schönheitschirurg aus Berlin zum dritten Mal zu einer Haftstrafe und zu einem zeitweiligen Berufsverbot verurteilt worden. Eine seiner Patientinnen war 2006 nach Komplikationen bei einer OP gestorben.
Das Berliner Landgericht hat einen Schönheitschirurgen nach dem Tod einer Patientin zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sprach den Mediziner am Dienstag der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig. Zudem bekam der 63-Jährige vier Jahre Berufsverbot.
Die Frau war an Komplikationen während einer ambulanten Bauchstraffung gestorben. Nach Ansicht der Richter ließ der Mediziner die 49-Jährige lange unversorgt, nachdem die Komplikationen aufgetreten waren. Nach einem Herzstillstand habe er sie erst sieben Stunden später in eine Klinik bringen lassen. Zwei frühere Verurteilungen des Arztes zu mehrjährigen Haftstrafen hatte der Bundesgerichtshof kassiert. Es habe keinen Tötungsvorsatz gegeben, hieß es zur Begründung.

Kein Tötungsvorsatz, aber Körperverletzung mit Todesfolge
Seit Ende Juli stand der 63-jährige Mediziner erneut vor Gericht. Gleich zu Beginn des neuen Prozesses wies er jede Schuld von sich und erhob massive Vorwürfe gegen andere Mediziner. Als die Patientin nach dem Eingriff in eine Klinik kam, hätten dortige Kollegen "grob fahrlässig gehandelt".
Gegen den Arzt war zuletzt im Dezember 2011 eine Gefängnisstrafe von siebeneinhalb Jahren verhängt worden. Die Richter, die damals über den Fall zu befinden hatten, sprachen den Chirurgen der Körperverletzung mit Todesfolge sowie des versuchten Mordes schuldig. Zudem bekam er ein fünfjähriges sofortiges Berufsverbot. Damit war das erste Urteil um drei Jahre verschärft worden. Der Bundesgerichthof aber befand in beiden Fällen, dass kein Tötungsvorsatz vorlag. Der Arzt habe sich allein der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht.
Die Frau hatte sich im März 2006 in der Tagesklinik des Angeklagten in Berlin-Charlottenburg operieren lassen. Obwohl der Eingriff dreieinhalb Stunden dauerte, habe der Chirurg keinen Anästhesisten hinzugezogen, warfen ihm später die Richter vor. Nach dem Herzstillstand habe er es unterlassen, unverzüglich für intensivmedizinische Versorgung der Patientin zu sorgen. Er hatte sie erst fast sieben Stunden später in eine Klinik bringen lassen.
