
Fast 1.000 Fehltage - Bewährungsstrafe für Mutter von Schulschwänzer
Weil ihr Sohn an fast 1.000 Tagen die Schule geschwänzt hat, ist eine Mutter in Berlin zu einer neunmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach sie der Verletzung der Fürsorgepflicht schuldig. Der Jugendliche hat die Schule ohne Abschluss verlassen.
Eine Mutter, deren Sohn zwischen 2003 und 2012 an fast 1000 Schultagen geschwänzt hatte, ist am Donnerstag in Berlin zu neun Monaten Haft mit Bewährung verurteilt worden.
"Sie hätten einen feinen Jungen haben können, das haben Sie ihm verbaut", begründete die Richterin am Amtsgericht Tiergarten den Schuldspruch wegen Verletzung der Fürsorgepflicht. Die 43-Jährige hatte ebenso wie ihr Sohn die Aussage verweigert.
Fehlen wurde mit Gesundheitsproblemen begründet
Der jetzt 17-Jährige soll ein Schuljahr fast komplett gefehlt haben. Schon im ersten Schuljahr wurden 95 Fehltage vermerkt. In der sechsten Klasse schließlich drückte der Junge den Ermittlungen zufolge nur 16 Tage lang die Schulbank.
Bereits an ihrem früheren Wohnort in Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz) und nach dem Umzug 2010 nach Berlin ergingen wiederholt Bußgeldbescheide gegen die Frau. Die fünffache Mutter ist selbst Analphabetin.
Der Schuldirektor der Förderschule im Stadtteil Reinickendorf sprach als Zeuge im Prozess von einem sehr freundlichen Jungen. Die Schule habe schon nach wenigen Fehltagen die Mutter und den Sozialpädagogischen Dienst informiert. Nach Angaben des Direktors gab es ein Gespräch mit der Frau. Damals habe sie das Fehlen mit Nierenproblemen und Bluthochdruck ihres Sohns begründet
Der Teenager hat die Schule ohne Abschluss verlassen. Er kann laut Gericht kaum schreiben und lesen und deshalb keine Berufsschule besuchen. Der Jugendliche sei durchschnittlich intelligent und hätte das Rüstzeug gehabt, etwas zu werden, heißt es in dem Urteil. Möglicherweise habe die Mutter Probleme damit gehabt, ihr Kind abzugeben, so die Richterin weiter.

