Symbolbild: Ein Mann hält eine qualmende Zigarette in einer Hand (Quelle: dpa)

Urteil in Rathenow - Mieter dürfen auf ihrem Balkon weiter rauchen

Ein Ehepaar in Premnitz (Havelland) darf auf seinem Balkon weiter rauchen - auch wenn es die darüber wohnenden Nachbarn stört. Das hat am Freitag das Amtsgericht in Rathenow entschieden. Mit seinem Urteil gewichtete der Richter die persönliche Freiheit der rauchenden Mieter schwerer als die Ansprüche ihrer nichtrauchenden Nachbarn.

Mieter dürfen trotz empfindlicher Nachbarn auf ihrem Balkon rauchen. Das hat das Amtsgericht Rathenow am Freitag entschieden. Es wies die Klage eines Ehepaars ab, das sich vom Zigarettenqualm der Mieter unter sich belästigt fühlte.

Die Kläger aus Premnitz (Havelland) wollten erreichen, dass ihren Nachbarn eine Etage tiefer das Rauchen auf dem Balkon verboten wird. In der mündlichen Verhandlung vor einem Monat hatte das Gericht ein Güteverfahren zwischen den beiden Ehepaaren angeregt. Die beklagten Raucher hatten dies aber abgelehnt - nun haben sie Recht bekommen.

Das klagende Paar fühlt sich durch den Zigarettenqualm der Nachbarn stark belästigt. Sie könnten ihren eigenen Balkon kaum noch nutzen, weil der Rauch nach oben ziehe, argumentierten sie. Das Rentnerpaar forderte daher, den Nachbarn das Rauchen im Freien nur noch zu bestimmten Zeiten zu erlauben.

Dafür sah Richter Peter Lanowski keine Rechtsgrundlage. Die Beeinträchtigung infolge des Rauchens sei noch hinnehmbar, entschied er. Die Kläger kündigten Berufung an.

Einigung gescheitert

Alle vorherigen Versuche, den Streit zu schlichten, waren gescheitert. Auch eine gütliche Einigung, wie sie der Richter Anfang August vorgeschlagen hatte, war nicht zustande gekommen. "Ich lasse mir keine Zwangsjacke anziehen", so einer der Raucher.

Das Gericht hatte daher zu klären, ob die Beeinträchtigung durch den Rauch so erheblich ist, dass ein Grundrecht eingeschränkt werden darf. Immerhin zähle der Balkon zur Privatsphäre eines Mieters, so der Richter zu Prozessbeginn. Wäre eine Einschränkung des Rauchens auf dem Balkon rechtskräftig durchgesetzt worden, wären weitere Klagen wahrscheinlich gewesen, so eine Gerichtssprecherin. Mehrere Privatleute hatten sich bereits nach den Folgen des Urteils erkundigt.

Raucher auf einem Hochhausbalkon (Bild: imago)
Beim Rauchen muss zwischen zwei Grundrechten abgewogen werden

Düsseldorfer Raucher soll ausziehen

Erst Ende Juli hatte ein ähnlicher Fall in Düsseldorf bundesweit für Aufsehen gesorgt. Dort hatte ein Amtsgericht entschieden, dass die fristlose Kündigung eines rauchenden Mieters rechtmäßig war. Da dieser stets die Wohnungstür zum Lüften benutzte, fühlten sich die Nachbarn durch den Rauch unerträglich belästigt.

Anders als jetzt in Rathenow argumentierte das Gericht, dass das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Nachbarn Vorrang vor dem Recht des Rauchers auf freie Entfaltung habe. Der 75-jährige Raucher, der seit über 40 Jahren in der Wohnung lebt, will sich mit dem Urteil allerdings nicht zufrieden geben und in Berufung gehen.

Bislang gilt das Rauchen in der Wohnung als höchstrichterlich geschützte, persönliche Freiheit. Der Bundesgerichtshof hatte aber 2006 und 2008 in seinen Entscheidungen ausdrücklich offen gelassen, ob "exzessives Rauchen" als vertragswidrige Nutzung angesehen werden kann.

Kippen und brennende Zigaretten in einem Aschenbecher, Quelle: dpa

Freiheit in den eigenen vier Wänden

Darf ich in meiner Wohnung so viel rauchen, wie ich will? Wo beginnt die Belästigung des Nachbarn, dessen Essensgerüche ebenfalls wenig Begeisterung hervorrufen? Im Inforadio-Streitgespräch diskutieren die Redakteurinnen Martina Schrey, überzeugte Raucherin, und Marie Asmussen (abstinent).