
Über 1.000 Pflanzen in Hohenschönhausen - Hausmeister entdeckt Cannabis-Plantage
Hunderte von Cannabispflanzen und fast drei Kilogramm bereits geernteter Blüten hat ein Hausmeister in einer Lagerhalle in Berlin-Hohenschönhausen entdeckt. Ein 21-Jähriger hatte die Halle angemietet und an einen Bekannten untervermietet. Die beiden Männer wie auch die Freundin des 21-Jährigen müssen nun mit einem Strafverfahren rechnen.
Ein Hausmeister hat in Berlin-Hohenschönhausen eine riesige Cannabisplantage entdeckt. Wie die Polizei am Donnerstag mitteilte, konnten drei Verdächtige festgenommen werden. Neben einem jungen Pärchen muss auch ein Bekannter der beiden mit einem Strafverfahren rechnen.
Ein 21-Jähriger hatte die Lagerhalle in der Genslerstraße angemietet. Dort entdeckte die Polizei am Mittwoch 1.025 Cannabispflanzen und 2,7 Kilogramm geerntete Blüten. Die Menge der Pflanzen sei "außergewöhnlich groß", sagte eine Polizeisprecherin. "Das kommt nicht oft vor." In der Wohnung des 21-Jährigen und seiner 25 Jahre alten Freundin in der Weddinger Triftstraße stellten die Beamten weitere Pflanzen sowie Tütchen mit verkaufsfertigen Cannabisblüten sicher.
Der 21-Jährige hatte die Lagerräume an einen 42-Jährigen untervermietet. Dieser wurde festgenommen, als er zufällig während der Durchsuchung in der Lagerhalle erschienen war.

Unterschiedliche Regelungen zum Cannabis-Besitz
Wieviel Cannabis-Besitz hingenommen wird, ist von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. Grundsätzlich ist der Besitz von Cannabis-Produkten, also von allem, was sich aus der Hanfpflanze in Drogen verwandeln lässt, verboten. Auch Anbau und Handel sind ohne Genehmigung der Behörden strafbar.
Was den Konsum betrifft, schaut der Gesetzgeber mal mehr und mal weniger genau hin. Das liegt daran, dass Haschisch, Gras und Co. zu den so genannten weichen Drogen zählen und der Konsum rechtlich gesehen als straffreie Selbstschädigung gilt. Umstritten ist allerdings, wieviel des Rauschmittels man für den Eigenbedarf mit sich führen darf und ab welcher Menge davon ausgegangen werden muss, dass es für den Handel bestimmt ist.

