Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts - Nationalpark darf weiterhin Flächen tauschen

Der Nationalpark Unteres Odertal in der Uckermark hat einen wichtigen Erfolg vor Gericht erzielt. Er darf weiterhin privaten Grundstücksbesitzern Austauschflächen zuweisen. Dies hatte der Verein der Freunde des Nationalparks per Eilantrag verhindern wollen.

Im Streit um Austauschflächen hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) dem Nationalpark Unteres Odertal Recht gegeben. Damit darf der Park weiterhin privaten Grundstücksbesitzern Austauschflächen zuweisen.

Dies hatte der Verein der Freunde des deutsch-polnischen Europa-Nationalparks im Eilverfahren vor dem OVG stoppen wollen. Er besitzt einen Großteil der Flächen und sieht sich durch den Austausch benachteiligt.

Kormorane im Nationalpark (c) dpa
Kormorane im Nationalpark Unteres Odertal

Im Zuge der Flurbereinigung sind dem Verein Grundstücke weggenommen worden, die bislang beispielsweise an Landwirte verpachtet waren. Als Alternative erhielt die Organisation Flächen, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden dürfen. Dadurch sah der Verein seine wirtschaftlichen Interessen verletzt.

Tack: Weg für Weiterentwicklung frei

Nationalparkleiter Dirk Treichel begrüßte das Urteil. Dem Kläger warf er vor, kein Förderverein des Naturschutzes zu sein, sondern rein wirtschaftliche Ziele zu verfolgen. Auch Umweltministerin Anita Tack (Linke) zeigte sich zufrieden: "Damit ist der Weg frei für die vom Land betriebene konsequente Weiterentwicklung des einzigen brandenburgischen Nationalparks."

Deutschlands einziger Flussauen-Nationalpark gilt als großes Rastgebiet für Zugvögel und als Heimat mehrerer vom Aussterben bedrohter Pflanzenarten. Um diese zu schützen, soll das Gebiet Wildnis werden.

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