
"Stress ohne Grund" - Amtsgericht lässt Anklage gegen Bushido nicht zu
Bushido kann aufatmen. Der Berliner Rapper sollte sich wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Gewaltdarstellung vor Gericht verantworten. Stein des Anstoßes war sein Song "Stress ohne Grund", der mit schwulenfeindlichen Parolen durchsetzt ist. Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) hatte deswegen Anzeige erstattet. Doch das Amtsgericht Tiergarten wird die Klage nicht zulassen.
Bushidos Song-Titel "Stress ohne Grund" hat gewissermaßen eine neue Bedeutung bekommen, denn das Amtsgericht Tiergarten sieht keinen Grund, den Berliner Rapper wegen des Songs auf die Anklagebank zu setzen.

Wie Tobias Kaehne, Sprecher der Berliner Strafgerichte, dem rbb am Freitag bestätigte, hat das Gericht die Anklage "nicht zur Hauptverhandlung zugelassen". Das Gericht hätte dies auch sehr dezidiert begründet, sagte Kaehne. Die Straftatbestände der Volksverhetzung und der Gewaltdarstellung seien aus Sicht des Gerichts nicht erfüllt gewesen. Was den Vorwurf der Beleidigung betrifft, seien die fragwürdigen Passagen noch durch die vom Grundgesetz geschützte Kunstfreiheit gedeckt.
Wowereits Anzeige war nicht die einzige
Nach zahlreichen Anzeigen, unter anderem von Berlins Regierendem Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD), hatte die Staatsanwaltschaft Bushido im Sommer wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Gewaltdarstellung angeklagt.
Unter anderem hatte der umstrittene Rapper in seinem Song Wowereit schwulenfeindlich beschimpft und dem damaligen FDP-Bundestagsabgeordneten Serkan Tören den Tod gewünscht. Über die frühere Grünen-Chefin Claudia Roth heißt es in dem Lied: "Ich schieß auf Claudia Roth, und sie kriegt Löcher wie ein Golfplatz." Roth hatte allerdings von einer Anzeige abgesehen.
Am Donnerstag hatte Bushidos Anwalt Stefan Conen im "Tagesspiegel" die Staatsanwaltschaft wegen der Anklage kritisiert. Die Behörde habe sich dem öffentlichen Druck gebeugt, sagte Conen. Sein Mandant muss sich unterdessen noch andere Vergehen vorwerfen lassen. So ermittelt die Berliner Staatsanwaltschaft wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe.
Bundesprüfstelle setzte Bushidos Song auf den Index
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hatte Bushidos Song Mitte Juli auf den Index gesetzt. Laut Prüfstelle wurde der Text als gefährdend für Minderjährige eingestuft. Er wirke verrohend, reize zu Gewalttätigkeiten und diskriminiere Frauen sowie Homosexuelle, hieß es. Aufgrund der Indizierung darf die CD nur an Erwachsene verkauft werden. Außerdem darf sie in der Öffentlichkeit nicht mehr beworben und nicht über den Versandhandel vertrieben werden.




