Bombe in Oranienburg gesprengt - Haus zerstört - "Die Menschen haben am Krater geweint"
Bei der Sprengung einer 500-Kilo-Bombe aus dem 2. Weltkrieg ist Ende November in Oranienburg ein Haus komplett zerstört worden. Der Eigentümer hatte nicht einmal mehr die Zeit, sein Hab und Gut zu retten. Einen gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung hat er trotzdem nicht.
Gundhard Dietrich ist verzweifelt. Er steht am Rande eines großen Kraters, dort wo bis Donnerstag sein Gartenhaus stand. "Alles, was wir uns hier seit 1993 aufgebaut haben, ist mit einem Mal hin", sagt er dem "Oranienburger Generalanzeiger". Vermutlich sollte die amerikanische Bombe im Jahr 1945 die nahe gelegene Eisenbahnbrücke treffen - 68 Jahre später zerstörte sie nun Dietrichs Bungalow: ein 80 Quadratmeter großes Gebäude mit zwei Zimmern, Küche und Bad. Seit 20 Jahren werkelte Dietrichs an seinem Zweitwohnsitz herum. Das Haus war komplett eingerichtet.
500 Kilogramm wog die Bombe, die am Donnerstag in Oranienburg gesprengt worden ist. Rund 3500 Menschen hatten dafür im Sperrkreis ihre Wohnungen verlassen müssen. Der Blindgänger lag in vier Metern Tiefe im Ortsteil Lehnitz, umgeben von Einfamilienhäusern und einigen Gartenhäusern. Eines von ihnen wurde bei der Sprengung, wie erst am Freitag bekannt wurde, komplett zerstört. Es muss abgerissen werden.

Es hätte sogar noch schlimmer kommen können. Horst Reinhardt, der Technische Leiter des Kampfmittelbeseitigungsdienstes, erklärte am Ort der Sprengung, dass er noch mit weit größeren Schäden gerechnet hätte, auch an Häusern und Wohnungen der näheren Umgebung. Die Schäden am zerstörten Gartenhaus und an einigen angrenzenden Gebäuden, seien nicht zu vermeiden gewesen. Das Risiko die Bombe zu entschärfen sei zu hoch gewesen, erklärt Reinhardt. Denn mittlerweile befinden sich viele der Blindgänger in sehr schlechtem Zustand.
"Wir werden uns darum kümmern"
Das bedeutet im Klartext: Die Zerstörung von Dietrichs Bungalow wurde in Kauf genommen, um das Gemeinwohl zu schützen - doch einen Anspruch auf Entschädigung hat der 64-Jährige Besitzer trotzdem nicht. Es gibt schlicht keine gesetzliche Grundlage, auf der ein Bürger solch einen Schaden geltend machen könnte.
"Dies heißt aber nicht, dass definitiv kein Schadensersatz gezahlt werden muss", sagte der Staats- und Verwaltungsrechtler Christian Pestalozza von der Freien Universität Berlin rbb online. "Wenn im Gesetz keine Rechtsnorm definiert ist, die besagt, nach welchen Maßstäben in solch einem Fall entschädigt werden soll, ist dies kein Ausschlusskriterium. Es gibt eben einige Dinge, die hat der Gesetzgeber nicht bedacht - in solchen Situationen müssen dann Richter konkret entscheiden."
Davon abgesehen hat sich das Land Brandenburg in ähnlichen Fällen schon kulant gezeigt. Ingo Decker, der Sprecher des zuständigen Landesinnenministeriums gab sich am Freitag zuversichtlich: "Wir wissen, dass in Oranienburg nun jemand vor dem Nichts steht - und das vier Wochen vor Weihnachten. Das ist eine schlimme Situation. Wir werden uns darum kümmern", sagte er rbb online. Ein Sprecher der Stadt Oranienburg sagte rbb online: "Die Menschen haben am Krater geweint. Ihnen muss geholfen werden."
Der Bürgermeister von Oranienburg, Hans-Joachim Laesicke (SPD), kündigte an, Spenden in der Stadt für die Betroffenen sammeln zu wollen. "Wenn wir Oranienburger füreinander einstehen, kann den von der Sprengung der Bombe geschädigten Menschen schnell und unbürokratisch geholfen werden. Ob in Form einer Geld- oder Sachspende, jede Hilfe ist willkommen", sagte Laesicke.
Brandenburg am stärksten betroffen
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst beschäftigt 68 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im vergangenen Jahr wurden 482 Tonnen Kampfmittel geräumt; davon mussten aus Sicherheitsgründen 37 Tonnen Kampfmittel noch am Fundort gesprengt werden. Unter anderem wurden mehr als eine Million Patronen, 1.955 Brandbomben und 5.435 Sprengbomben sowie 2.190 Raketen unschädlich gemacht. Brandenburg bleibt damit das am stärksten von Kampfmittelaltlasten betroffene Bundesland.





