Pflegehelfer wegen Todes einer 91-Jährigen vor Gericht - "Da geht nur abarbeiten - wie am Fließband"
Sommer 2013: Eine 91-Jährige stirbt in einem Pflegeheim in Berlin-Lichterfelde, fünf Tage nachdem ein Pflegehelfer sie unter einer Dusche versehentlich schwer verbrüht hat. Nun steht der 33-Jährige wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Personalausstattung mancher Pflegeheime. Von Norbert Siegmund.
Der 33-jährige Familienvater bringt nur mit Mühe Partnerin und zwei Kinder über die Runden, mit Jobs bei McDonald's oder - zuletzt - in der Altenpflege. Vom Burger-Brater zum Pflegehelfer, völlig ungelernt und in seiner Etage meist allein mit Schwerstbehinderten. "Da stelle ich mir nicht die Frage, kann ich es schaffen, sondern ich muss es schaffen", sagt der Angeklagte. Ist menschwürdige Pflege überhaupt möglich, wenn ein Ungelernter für elf Bewohner zuständig ist? "Nee, überhaupt nicht. Da heißt es nur hin und abarbeiten. Wie am Fließband."
Gefährliche Fließbandarbeit, die eine 91-jährige schwer demente Frau das Leben kostete. Deshalb muss sich der Pflegehelfer nun vor Gericht verantworten. Der Vorwurf: fahrlässige Tötung. Was war geschehen? Lichterfelde im vergangenen Sommer, in einem Heim für Demente. Dort hat gute Pflege laut Werbung ein Zuhause. Die Werbung verschweigt jedoch, dass damals pro Schicht im ganzen Haus nur eine Fachkraft pflegt, unterstützt von zwei Helfern. Im vierten Stock sind die schwersten Fälle untergebracht - betreut von der ehemaligen Fastfood-Hilfskraft.
Der Angeklagte verwechselte heiß und kalt
Peter K. Baake, Verteidiger des Pflegehelfers: "Aus unserer Sicht war das unverantwortlich, weil es immer sein kann, dass Ad-hoc-Maßnahmen getroffen werden müssen. Und dann war niemand da, der auch nur wenigstens die Berufserfahrung oder wenigstens die Ausbildung genossen hat."
Der Angeklagte bedauert seinen Fehler, beteuert er. Doch offenkundig war er überfordert. Die 91-jährige Demente litt unter Durchfall, musste immer wieder gereinigt werden. Auf einem Toilettenstuhl habe er die Frau mit einer Hand festhalten müssen. Mit der anderen griff er nach der Duscharmatur. Er berichtet: "Das Wasser war in der Mittelstellung. Ich guckte, wie die Temperatur war: es war zu warm. Da hab ich intuitiv auf kalt gedreht." Das Problem: "heiß" und "kalt" sind nicht markiert - und die Armatur ist verkehrt herum eingebaut. Statt kälter wird es heißer. Doch das merkt der Angeklagte nicht. Die Demente sträubt sich zwar - wie immer bei Kontakt mit Wasser - aber sie schreit nicht, schildert der Angeklagte unter Tränen.
Minijobber und Leiharbeiter sind in der Pflegebranche die Regel
Die Rötungen an der Haut habe er für harmlose Druckstellen vom Stuhlgang gehalten. Erst die zufällig gerufene Pflegerin erkennt die Verbrennungen zweiten Grades - und schlägt Alarm. Tage später stirbt die Seniorin. Ein vermeidbarer Todesfall? Die Heimleiterin möchte nicht mit uns sprechen. Vor Gericht bestreitet sie eine Personalmisere. Der Helfer hätte jederzeit die Fachkraft aus der unteren Etage rufen können. Doch wer hätte dann dort gewacht?
Der Schaukasten vor dem Heim zeigt, wie dringend hier Personal gesucht wird, qualifiziert, aber gern auch billig. Minijobber und Leiharbeiter sind in der Branche die Regel, klagen Experten. Wegen schlechter Bezahlung fehle überall der Nachwuchs. Doch das ist die Schuld ganz anderer. Über die Schuld des Helfers befindet das Gericht vermutlich im März.




