
Streit um Ufergrundstück am Groß Glienicker See - Vorkaufsrecht aus der Nazizeit greift wegen Schenkung nicht
Es sind nur 352 Quadratmeter, aber die haben es in sich: Ein Anrainer des Groß Glienicker Sees in Potsdam erhebt Anspruch auf das Grundstück, das der Stadt gehört - und beruft sich dabei auf ein Vorkaufsrecht aus der Nazizeit. Seit Donnerstag wird vor dem Landgericht Potsdam verhandelt. Die Richterin sieht die Chancen des Klägers als gering an.
Vor dem Landgericht Potsdam wird seit Donnerstag der Streit um ein Ufergrundstück am Groß Glienicker See verhandelt. Ein Anwohner hatte Klage eingereicht, weil er Ansprüche auf das 352 Quadratmeter große Grundstück der Stadt erhebt. Diese hatte das Areal vor neun Jahren von der Erbin einer jüdischen Familie geschenkt bekommen, die in der Nazi-Zeit aus Potsdam geflüchtet war. Der Kläger beruft sich auf ein Vorkaufsrecht aus dieser Zeit. Danach wären die Nachbarn der jüdischen Familie die Begünstigten.
Die Richterin ließ zum Auftakt des Verfahrens erkennen, dass die Chancen des Klägers aus ihrer Sicht gering sind. Sie stellte fest, dass das Vorkaufsrecht von 1940 zwar tatsächlich noch gelte - obwohl die jüdische Familie bereits zwei Jahre zuvor geflüchtet war. Da die Erbin der Familie das Grundstück aber verschenkte, profitiert der Anwohner nicht von seinem Vorkaufsrecht. Bei einem Verkauf wäre er dagegen zum Zuge gekommen.
Verschenkt, nicht verkauft
Die Erbin der jüdischen Familie schenkte das Grundstück der Stadt Potsdam laut der Richterin, weil sie wollte, dass es öffentlich zugänglich bleibt. Bei einem privaten Besitzer befürchtete die Erbin, dass irgendwann Zäune eingezogen würden.
Der Kläger Rainer Dallwig widerspricht. Zäune seien nicht geplant gewesen. Nachbarn hätten Stimmung gegen ihn gemacht: "Sie hatten Angst, wir könnten denen möglicherweise den Zugang zum See versperren", sagte Dallwig dem rbb.
Das Vorkaufsrecht wurde 1940 dem unmittelbaren Nachbarn der jüdischen Familie zugesprochen. Dessen Familie verkaufte das Grundstück, das unmittelbar neben dem umstrittenen Stück Land liegt, im Jahr 2000 an den jetzigen Besitzer. Und der verweist jetzt darauf, er habe damit auch das Vorkaufsrecht für sein Nachbargrundstück erworben, um das es nun in dem Gerichtsprozess geht.

Die Stadt will nichts riskieren
Der Anwalt der jüdischen Erbin, Thomas Schmidt, sieht die Richterin im Recht. Trotzdem sei die Klage des Anwohners für seine Mandantin sehr belastend, sagte er dem rbb. Die Vorstellung, das Nazi-Unrecht würde heute weiter wirken, findet sie unerträglich. Genauso wenn sich jemand daraus heute noch bereichern könnte. "Daher auch die Motivation, dann schenke ich es lieber der Öffentlichkeit", so Schmidt.
Der Kläger hatte am Donnerstag vorgeschlagen, sich das Grundstück mit der Stadt Potsdam aufzuteilen. Einen solchen Vergleich lehnte der Justiziar der Stadt Potsdam, Sven Klosa, ab. Das strittige Grundstück werde dringend gebraucht, um den geplanten Uferweg mit einer Straße zu verbinden. Da in Potsdam bereits mehrere Klagen gegen Anwohner laufen, die Ufergrundstücke abgespert haben, will die Stadt nichts riskieren. Die Verfahren seien sehr langwierig. "Insofern ist es besser, wenn das dann auch städtisch bleibt", so Klosa. Bebauen lassen will die Stadt das Grundstück nicht - derzeit ist es auch nicht als Bauland ausgewiesen.
Wann die Entscheidung fällt, ist noch offen. Sollte die Stadt Potsdam unterliegen, will sie vor das Oberlandesgericht ziehen. Der Kläger hat sich dazu noch nicht geäußert.
Mit Informationen von Lisa Steger


