
Trotz Vorkaufsrecht des Klägers - Stadt Potsdam darf Grundstück am Glienicker See behalten
Der Kläger berief sich auf ein Vorkaufsrecht aus der Nazizeit - und ist damit vor dem Potsdamer Landgericht gescheitert. Stattdessen darf die Stadt das Grundstück am Groß Glienicker See behalten, das sie von der Erbin einer 1938 geflüchteten jüdischen Familie als Geschenk erhalten hatte. Es soll nun den Zugang zum geplanten Uferweg sichern.
Die Stadt Potsdam darf ein Grundstück am Groß Glienicker See behalten, das sie von der Erbin einer 1938 geflüchteten jüdischen Familie als Geschenk erhielt. Ein Anrainer des Sees hat dagegen kein Anrecht auf das Land. Das entschied das Potsdamer Landgericht am Donnerstag in erster Instanz.
Der Fall sorgte für Schlagzeilen, denn der Anrainer hatte sich bei seiner Klage auf ein Vorkaufsrecht aus der Nazizeit berufen. Die Richterin stellte klar, dass dieses Vorkaufsrecht normalerweise gelten würde, nicht aber in diesem Fall. Denn die Erbin der jüdischen Familie hatte das Grundstück der Stadt Potsdam nicht verkauft, sondern es ihr geschenkt.
Der Justiziar der Stadt Potsdam, Sven Klosa, nannte das Urteil "eine gute Nachricht". Das Grundstück, so heißt es, soll den Zugang zum geplanten Uferweg sichern. Gegen diese Entscheidung ist Berufung möglich. Der Kläger hat sich dazu allerdings noch nicht geäußert.
Fakt der Schenkung entscheidend
Das Vorkaufsrecht wurde 1940 dem unmittelbaren Nachbarn der jüdischen Familie zugesprochen. Dessen Familie verkaufte das Grundstück, das unmittelbar neben dem umstrittenen Stück Land liegt, im Jahr 2000 an den jetzigen Besitzer. Und der verwies nun darauf, er habe damit auch das Vorkaufsrecht für sein Nachbargrundstück erworben, um das es nun in dem Gerichtsprozess ging.
Die Richterin hatte allerdings bereits zum Auftakt des Verfahrens erkennen lassen, dass der Fakt der Schenkung entscheidend sei. Sie stellte fest, dass das Vorkaufsrecht von 1940 zwar tatsächlich noch gelte - obwohl die jüdische Familie bereits zwei Jahre zuvor geflüchtet war. Da die Erbin der Familie das Grundstück aber verschenkte, profitiere der Anwohner nicht von seinem Vorkaufsrecht. Nur bei einem Verkauf wäre er zum Zuge gekommen.
Die Erbin der jüdischen Familie schenkte das Grundstück der Stadt Potsdam laut der Richterin, weil sie wollte, dass es öffentlich zugänglich bleibt. Bei einem privaten Besitzer befürchtete die Erbin, dass irgendwann Zäune eingezogen würden.
Mit Informationen von Lisa Steger, Antenne Brandenburg

