Bauchstraffung mit Todesfolge - Haftstrafe nach verpfuschter Schönheits-OP

Sie wollte sich im März 2006 den Bauch straffen lassen. Nach Komplikationen während der OP verstarb die Patientin im Krankenhaus. Der verantwortliche Schönheitschirurg muss jetzt fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. In drei Prozessen wies der Arzt jede Schuld von sich. Der Bundesgerichtshof hat nun zwei Revisionen verworfen und ein Urteil zu Gefängnis aus dem Sommer 2013 für rechtskräftig erklärt.

Acht Jahre nach dem Tod einer Patientin muss ein Berliner Schönheitschirurg für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) teilte am Dienstag mit, dass das Urteil wegen Körperverletzung mit Todesfolge rechtskräftig sei.

Das Opfer war eine 49-jährige Frau, die sich im März 2006 den Bauch straffen lassen wollte. Sie wählte dafür die Tagesklinik des Schönheitschirurgen aus. Dieser hatte keinen Anästhesisten für den Eingriff hinzugezogen. Nach einem Herzstillstand während der OP ließ der Arzt sie darüber hinaus erst Stunden später in eine Klinik bringen.

Richter erkannten keinen Tötungsvorsatz

Der Mediziner hatte in drei Prozessen jede Schuld von sich gewiesen. Zwei Urteile des Landgerichts hatte der BGH aufgehoben, das dritte vom August 2013 hat nun Bestand. Der BGH verwarf die Revision des Arztes als unbegründet. Die Bundesrichter hatten die früheren Urteile der niederen Instanzen beanstandet, weil sie keinen Tötungsvorsatz erkannt haben. Die ersten Richter, die zu dem Fall urteilten, hatten den Chirurgen wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie des versuchten Mordes schuldig gesprochen.

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