Urteil im Erbstreit von Dagmar Frederic (Quelle: dpa)
Video: Brandenburg aktuell | 04.04.2014 | Markus Woller

Entertainerin vor Gericht - Dagmar Frederic muss Erbe zurückzahlen

Eigentlich klingt es wie ein Plot aus einer Vorabendserie: Eine reiche Witwe vererbt einer erfolgreichen Entertainerin viel Geld. Darauf hat es aber auch der Nachlassverwalter abgesehen. Er wirft der Entertainerin Erbschleicherei vor - und hat vor Gericht recht bekommen. Die Sängerin Dagmar Frederic muss zahlen. Zu Ende wird der Streit damit aber vermutlich nicht sein. Von Wolfgang Porsche

Dagmar Frederic – erfolgreichste Entertainerin der DDR – hat in einem Erbrechtsstreit vor Gericht erneut verloren. Das Landgericht Frankfurt (Oder) verurteilte die Sängerin, inklusive Zinsen 176.000 Euro an den Staat zu zahlen.

Das Geld stammt von der Witwe des früheren DDR-Vizekulturministers Siegfried Wagner. Sie hatte es Frederic 2002 vererbt. Der Staat bezweifelte jedoch, dass Brunhilde Wagner zu diesem Zeitpunkt noch geschäftsfähig war und hat nun Recht bekommen.

Dagmar Rederic mit Tänzern 1990 (Quelle: imago)

100.000 Euro geschenkt oder erschlichen?

Der Hintergrund der Geschichte ist verworren. Die Familie des Vizekulturministers war seit Jahren mit Dagmar Frederic gut befreundet. Siegfried Wagner hinterließ nach seinem Tod seiner Witwe 300.000 Euro, doch sie war zu diesem Zeitpunkt offenbar ebenfalls gesundheitlich angeschlagen. Zu diesem Ergebnis kam ein Gutachten, das das Gericht in Auftrag gegeben hatte. Es bescheinigt Brunhilde Wagner eine beginnende Demenz, als sie 2003 in einem Schreiben Dagmar Frederic ein Drittel des Erbes schenkte - und warf damit den Vorwurf der Erbschleicherei in den Raum.

Frederic hielt in dem Prozess dagegen, die Frau habe die Schenkung bei vollem Verstand getan, ein Bankdirektor sei bei der Unterzeichnung dabei gewesen. Der Anwalt des Nachlassverwalters bezweifelt diese Aussage. Wagner sei gemäß dem Gutachten nicht mehr geschäftsfähig gewesen. Dieser Ansicht folgte nun auch das Landgericht Frankfurt (Oder).

Prozess mit viel Brisanz

Bei einem Gerichtstermin Anfang März hatte es die Richterin bereits als erwiesen angesehen, dass die Witwe nicht mehr geschäftsfähig war. Frederic hätte genau dies bei der Schenkung auch erkennen müssen, so die Richterin damals. Beobachter gingen deshalb bereits im Vorfeld davon aus, dass das Gericht am Freitag zugunsten des Staates entscheiden und Frederic zur Rückzahlung der 100.000 Euro samt Zinsen verurteilen würde.

Der Streit, der nunmehr seit neun Jahren anhielt, hatte immer wieder hohe Wellen geschlagen. In einem früheren Prozess wurde ein Zeuge tätlich angegriffen. Im März erhielt der Anwalt des Nachlassverwalters eine Morddrohung.

Streit könnte fortgesetzt werden

Frederic hatte sich vor der Urteilsverkündung immer verbittert über den Streit geäußert. Die Wagners bezeichnete sie als ihre Vize-Familie. In dem Prozess seien die Personen, die die letzten Jahre mit Brunhilde Wagner verbracht haben, nicht gehört worden, so die Sängerin. Das Gutachten stütze sich zudem nur auf Unterlagen, Pflegepersonal oder der Bankdirektor seien nicht befragt worden.

Der Streit um das Erbe könnte aber auch mit dem am Freitag gesprochenen Urteil noch nicht beendet sein. Dagmar Frederic hat bereits im Vorfeld des Spruchs angekündigt, bei einer Niederlage Berufung einzulegen und weiter kämpfen zu wollen. Nun bleibt abzuwarten, ob sie diesen Schritt geht.