Thomas Heilmann (Quelle:dpa)

Fehleinschätzung der Psychiater - Heilmann: Suizid des "Darkroom-Mörders" wird untersucht

Am Wochenende hat sich der so genannte "Darkroom-Mörer" in der Haft umgebracht. Er stand zwar wegen Suizidgefahr unter Beobachtung, die Überwachung wurde dann aber gelockert. Justizsenator Heilmann sprach im Rechtsausschuss von einem typischen "Bilanzselbstmord". Die Sache werde untersucht.

Der Suizid des sogenannten "Darkroom-Mörders" war aus Sicht des Justizsenators Heilmann ein typischer "Bilanzselbstmord" - und nicht im Affekt begangen. Heilmann reagierte damit auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Dirk Behrendt, der das Thema im Rechtsausschuss auf die Tagesordnung gesetzt hatte. Er wollte wissen, warum sich der 39-jährige Lehrer am vergangenen Wochenende im Haftkrankenhaus umbringen konnte, obwohl das Personal um die Gefahr eines Suizids wusste.

Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) führte aus, dass es umfangreiche Schutzmaßnahmen gegeben habe. Lange Zeit sei der Mann rund um die Uhr überwacht worden und habe eine Therapie mit medikamentöser Behandlung erhalten. Die Psychiater hätten dann allerdings entschieden, dass die Suizidgefahr abgeklungen sei, die Überwachungsmaßnahmen wurden zurückgenommen. Eine Untersuchung muss nun klären, ob diese Fehleinschätzung zu beanstanden ist.

Der Angeklagte Dirk P. sitzt am 28.06.2013 auf der Anklagebank im Kriminalgericht Moabit in Berlin (Quelle: dpa)
Schon bei der Gerichtsverhandlung im Juni 2013 litt der Täter unter starken Depressionen

Im Juni 2013 zu lebenslanger Haft verurteilt

Der Lehrer-Referendar galt schon während seines Gerichtsprozesses als schwer suizidgefährdet, da er unter starken Depressionen litt. Immer wieder war beim Prozess thematisiert worden, ob der Mann überhaupt vernehmungsfähig ist. Auch während der Untersuchungshaft stand er unter ständiger Beobachtung.

Das Landgericht hatte den Angeklagten im Juni vergangenen Jahres zu lebenslanger Haft verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt, die eine vorzeitige Freilassung nach 15 Jahren ausschließt.

Motiv des Täters blieb unklar

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte drei schwule Männer mit einer Überdosis Liquid Ecstasy vergiftet hat. Der frühere Rettungssanitäter hatte seinen Opfern die auch als K.-o.-Tropfen bekannte Droge heimlich in Getränke gemischt. Zwei der Opfer starben in ihren Wohnungen, ein weiteres in einer Bar im Stadtteil Friedrichshain, seine Leiche wurde im "Darkroom" des Lokals - einem abgedunkelten Nebenraum - entdeckt.

Unklar blieb bis zuletzt das Motiv des Täters. Während er vor Gericht von einem Unglück sprach - es sei ihm um den Rausch beim Sex nach dem Verabreichender K.o.-Tropfen gegangen -, meinte der Staatsanwalt, es sei das Werk eines "kaltblütigen, bösen Menschen" gewesen, der sich schlicht habe bereichern wollen. Bei seinen Taten hatte der Mann Kreditkarten und knapp 500 Euro erbeutet.

Mit Informationen von Christoph Reinhardt

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