FDJ-Hemd (Quelle: dpa)
Abendschau | 02.04.2014 | Norbert Siegmund

Prozess am Amtsgericht - Ist das Tragen des FDJ-Hemds verboten?

Es ist erlaubt – und verboten. Das FDJ-Emblem beschäftigt seit Mittwoch das Amtsgericht Tiergarten. Zwei Männer stehen auf der Anklagebank, weil sie am Mauergedenktag im August 2012 das Blauhemd mit Emblem getragen haben. Problem nur: Die FDJ wurde im Westen 1951 verboten – die Ost-FDJ jedoch nie. Und: Das Emblem beider Organisationen mit der aufgehenden Sonne ist das gleiche. Von Norbert Siegmund

Amtgericht Tiergarten. An diesem Mittag unübersehbar: das Blaue Hemd mit dem Emblem der Freien Deutschen Jugend. Die FDJ, in den Dreißiger Jahren im Widerstand gegen Hitler gegründet, ist offenbar nicht totzukriegen. Erst überlebte sie das Dritte Reich, dann die DDR.

Doch nun hat sie einen wahrhaft ernsten Gegner: die Berliner Staatsanwaltschaft. Die will das Tragen des FDJ-Zeichens bestrafen.

Angeklagt sind zwei Männer, die zum Gerichtstermin erst recht im Blauhemd erscheinen. Auch, weil das ja etwas anderes sei als beispielsweise das Braunhemd der Nazis, sagt Michael W., einer der Angeklagten: "Erstens ist es nicht verboten – und: Wenn man den Faschismus mit dem Antifaschismus gleichsetzt in diesem Land, dann dient dies nur einem: Die alten Verbrechen zu vertuschen."

Richter selbst konnte Symbole nicht auseinanderhalten

Das Problem: FDJ "West-Berlin" ist nicht gleich FDJ "Ost", auch wenn das Logo auf dem Hemd genau so aussieht. Und Staatsanwalt Norbert Winkler findet sogar noch eine dritte Variante, und den Teufel im Detail: "Das Emblem, das die Angeklagten auf ihrem Hemd getragen haben, ist auch das Problem der 1951 in Westdeutschland verbotenen Organisation FDJ."

Verteidigerin Gabriele Heinecke sagt, jetzt müsse man unterscheiden "zwischen dem FDJ-Emblem "Ost" – nicht verboten –, dem Emblem "Berlin" – nicht verboten –, und  FDJ "West" – sieht genauso aus, soll aber verboten sein. Wir haben zu Beginn den Richter gebeten, unter drei verschiedenen FDJ-Emblemen herauszusuchen, welches das verbotene, und welches das erlaubte ist: er konnte es nicht."

Denn: Das Verbotene sieht genau so aus wie das Erlaubte. Die Angeklagten tragen nur das Erlaubte, behaupten sie. Dennoch will der Staatsanwalt durchgreifen.

Tatort: Mauergedenkstätte. 13. August 2012

Am Rande des Festakts im August 2012 hatten die Angeklagten gegen Imperialismus und Krieg protestiert, wie sie sagen. Laut Zeugen eine völlig ruhige Meinungskundgebung. Bis ein FDJ-Gegner – ausgerechnet mit einem "Schwerter-zu Pflugscharen"-Button – laut Zeugenaussagen handgreiflich wurde.

Obwohl die FDJler dann ruhig abgezogen sind kommt nun die Anklage – basierend auf dem alten Verbot im Westen. "Die Richter, die im Bundesverwaltungsgericht gesessen haben, waren die alten Richter, die des Nazi-Regimes. Heutzutage wäre ein Verbot auf der Grundlage, wie es damals gefällt worden ist, überhaupt nicht mehr denkbar", so Verteidigerin Gabriele Heinecke.

Es bleibt die Frage: Ist ein fragwürdiges Verbot aus dem Kalten Krieg mehr wert als die Meinungsfreiheit im vereinigten Deutschland?

Der Prozess wird am 15. April fortgesetzt.

Beitrag von Norbert Siegmund

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